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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.

Der Winter hält 80 Arbeitstage, in welchen das Mistausfahren zu den
Brachgewächsen und Hülsenfrüchten geschehen, auch vielleicht noch einiges Stop-
pelstürzen nachgeholt werden kann. Außerdem muß das Gespann mit andern Fuh-
ren beschäftigt werden.

Das Frühjahr hält 64 Arbeitstage, und in demselben fallen, am meisten
gedrängt, folgende Gespannarbeiten vor:
Zu den Brachgewächsen, zum zweiten-, dritten-, vielleicht auch viertenmal zu
pflügen und zu eggen;
zu den Hülsenfrüchten einmal;
zu der Gerste zweimal;
zum Hafer ein- oder zweimal, welche letztere Arbeiten durch den Gebrauch des
Exstirpators größtentheils erspart oder sehr erleichtert werden können;
Ausfuhr des ferner gemachten Düngers zu den spätern Brachgewächsen;
Vegetation befördernde Arbeiten mit Pferdehacken, auch Uebereggen der Win-
terungssaat.

Der Sommer, ungefähr mit dem Anfange des Junius, hält 80 Ar-
beitstage.

Das Pflügen der Brache zur Winterung oder auch des Klee- und Hülsenfrucht-
feldes zu derselben;
Ausfahren des für die Winterung bestimmten Düngers;
fortgesetztes Pferdehacken verschiedener Früchte;
die Getreideernte;
die Heuernte.

Der Herbst, ungefähr vom Anfange Septembers an zu rechnen, hat 76 Ar-
beitstage.

Die Saatfurche zur Winterung zu pflügen, zu eggen u. s. w.;
die Grummet- oder Nachheuernte;
die Ernte der Kartoffeln und anderer Wurzel- und Kohlgewächse;
der Umbruch der Stoppel oder des Dreesches zur künftigen Sommerung sowohl,
als zur vollständigen Brachbearbeitung im folgenden Sommer.

Der Anfang und das Ende dieser Perioden ist nach den verschiedenen Klimaten
verschieden, worauf folglich ein Jeder Rücksicht zu nehmen hat. Auch können un-

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Arbeit des Geſpanns.

Der Winter haͤlt 80 Arbeitstage, in welchen das Miſtausfahren zu den
Brachgewaͤchſen und Huͤlſenfruͤchten geſchehen, auch vielleicht noch einiges Stop-
pelſtuͤrzen nachgeholt werden kann. Außerdem muß das Geſpann mit andern Fuh-
ren beſchaͤftigt werden.

Das Fruͤhjahr haͤlt 64 Arbeitstage, und in demſelben fallen, am meiſten
gedraͤngt, folgende Geſpannarbeiten vor:
Zu den Brachgewaͤchſen, zum zweiten-, dritten-, vielleicht auch viertenmal zu
pfluͤgen und zu eggen;
zu den Huͤlſenfruͤchten einmal;
zu der Gerſte zweimal;
zum Hafer ein- oder zweimal, welche letztere Arbeiten durch den Gebrauch des
Exſtirpators groͤßtentheils erſpart oder ſehr erleichtert werden koͤnnen;
Ausfuhr des ferner gemachten Duͤngers zu den ſpaͤtern Brachgewaͤchſen;
Vegetation befoͤrdernde Arbeiten mit Pferdehacken, auch Uebereggen der Win-
terungsſaat.

Der Sommer, ungefaͤhr mit dem Anfange des Junius, haͤlt 80 Ar-
beitstage.

Das Pfluͤgen der Brache zur Winterung oder auch des Klee- und Huͤlſenfrucht-
feldes zu derſelben;
Ausfahren des fuͤr die Winterung beſtimmten Duͤngers;
fortgeſetztes Pferdehacken verſchiedener Fruͤchte;
die Getreideernte;
die Heuernte.

Der Herbſt, ungefaͤhr vom Anfange Septembers an zu rechnen, hat 76 Ar-
beitstage.

Die Saatfurche zur Winterung zu pfluͤgen, zu eggen u. ſ. w.;
die Grummet- oder Nachheuernte;
die Ernte der Kartoffeln und anderer Wurzel- und Kohlgewaͤchſe;
der Umbruch der Stoppel oder des Dreeſches zur kuͤnftigen Sommerung ſowohl,
als zur vollſtaͤndigen Brachbearbeitung im folgenden Sommer.

Der Anfang und das Ende dieſer Perioden iſt nach den verſchiedenen Klimaten
verſchieden, worauf folglich ein Jeder Ruͤckſicht zu nehmen hat. Auch koͤnnen un-

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[139/0169] Arbeit des Geſpanns. Der Winter haͤlt 80 Arbeitstage, in welchen das Miſtausfahren zu den Brachgewaͤchſen und Huͤlſenfruͤchten geſchehen, auch vielleicht noch einiges Stop- pelſtuͤrzen nachgeholt werden kann. Außerdem muß das Geſpann mit andern Fuh- ren beſchaͤftigt werden. Das Fruͤhjahr haͤlt 64 Arbeitstage, und in demſelben fallen, am meiſten gedraͤngt, folgende Geſpannarbeiten vor: Zu den Brachgewaͤchſen, zum zweiten-, dritten-, vielleicht auch viertenmal zu pfluͤgen und zu eggen; zu den Huͤlſenfruͤchten einmal; zu der Gerſte zweimal; zum Hafer ein- oder zweimal, welche letztere Arbeiten durch den Gebrauch des Exſtirpators groͤßtentheils erſpart oder ſehr erleichtert werden koͤnnen; Ausfuhr des ferner gemachten Duͤngers zu den ſpaͤtern Brachgewaͤchſen; Vegetation befoͤrdernde Arbeiten mit Pferdehacken, auch Uebereggen der Win- terungsſaat. Der Sommer, ungefaͤhr mit dem Anfange des Junius, haͤlt 80 Ar- beitstage. Das Pfluͤgen der Brache zur Winterung oder auch des Klee- und Huͤlſenfrucht- feldes zu derſelben; Ausfahren des fuͤr die Winterung beſtimmten Duͤngers; fortgeſetztes Pferdehacken verſchiedener Fruͤchte; die Getreideernte; die Heuernte. Der Herbſt, ungefaͤhr vom Anfange Septembers an zu rechnen, hat 76 Ar- beitstage. Die Saatfurche zur Winterung zu pfluͤgen, zu eggen u. ſ. w.; die Grummet- oder Nachheuernte; die Ernte der Kartoffeln und anderer Wurzel- und Kohlgewaͤchſe; der Umbruch der Stoppel oder des Dreeſches zur kuͤnftigen Sommerung ſowohl, als zur vollſtaͤndigen Brachbearbeitung im folgenden Sommer. Der Anfang und das Ende dieſer Perioden iſt nach den verſchiedenen Klimaten verſchieden, worauf folglich ein Jeder Ruͤckſicht zu nehmen hat. Auch koͤnnen un- S 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/169>, abgerufen am 23.04.2024.