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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.
werken zugleich gebraucht werden, so hält man auf die Pferde nur einen Futterknecht,
der sie im Stalle besorgt, läßt aber im Tage- oder Stücklohn andere Menschen damit
arbeiten. Auch gehören dazu gute und ebene Wege.

§. 181.

Wenn man nach unserer gewöhnlichen Einrichtung die Knechte, welche ein Ge-Wie stark ein
Gespann ein-
zurichten.

spann verpflegen, auch damit arbeiten läßt, so wird gewöhnlich auf vier Pferde ein
Knecht gehalten. Bei strenger Arbeitszeit pflegt man ihm jedoch geschnittenen Häck-
sel zu liefern. In einigen Wirthschaften findet man auch zwei Knechte bei einem
Viergespann, da dann der jüngste Klein- oder Jungknecht oder Enke heißt. Letzte-
res findet hauptsächlich da Statt, wo die Pferde mehr zum Pflügen und zweispännig
als vierspännig gebraucht werden. Wo es seltener der Fall ist, daß man das Vier-
gespann trennt, da pflegt man, wo es geschehen muß, zwei Pferde mit einem
Tagelöhner arbeiten zu lassen, oder hält auch auf mehrere Gespanne einen Enken.

Die in einigen Gegenden eingeführte Einrichtung der Dreigespanne, oder auf
drei Pferde einen Knecht zu halten, scheint mir unvortheilhaft und in jeder Hinsicht
verwerflich. Da die Pferde in eine Reihe gespannt werden, ziehen sie, ungeachtet
die Waage darnach eingerichtet seyn soll, doch mehrentheils schief. Sie drängen sich
untereinander, und das dritte Pferd, wozu gewöhnlich das jüngste, welches man am
meisten schonen will, genommen wird, läuft an Sträucher und Bäume, oder tritt in
Gräben, weshalb man findet, daß so eingefahrne Pferde ungemein scheu werden.
Das die Pferde so erleichternde Halten der halben Spur fällt dabei mehrentheils weg,
weshalb dann auch die Wege dadurch mehr verdorben werden; und ich finde, daß die
Ladungen bei diesem Fuhrwerke wenig stärker gemacht werden, als zwei Pferde dersel-
ben Art sie auch ziehen würden. Wenn mit zwei Pferden gearbeitet werden soll, --
wogegen die Knechte dann mehrentheils Einreden haben -- so kömmt das dritte
Pferd mit einem aus einem andern Gespanne zusammen, mit welchem es nicht ein-
gefahren ist.

Wir nehmen also an, daß auf vier Pferde ein Knecht gehalten werde, und daß
man, wenn das Gespann getheilt wird, einen Tagelöhner mit zweien arbeiten lasse.

Wenn man die sämmtlichen Kosten der eigentlichen Haushaltung -- worunter
ich alles das verstehe, was unter der Aufsicht der Haushälterin oder Schleusnerin zu
seyn pflegt -- auf die verschiedenen Personen nach möglichst richtigem Verhältnisse

Erster Theil. R

Arbeit des Geſpanns.
werken zugleich gebraucht werden, ſo haͤlt man auf die Pferde nur einen Futterknecht,
der ſie im Stalle beſorgt, laͤßt aber im Tage- oder Stuͤcklohn andere Menſchen damit
arbeiten. Auch gehoͤren dazu gute und ebene Wege.

§. 181.

Wenn man nach unſerer gewoͤhnlichen Einrichtung die Knechte, welche ein Ge-Wie ſtark ein
Geſpann ein-
zurichten.

ſpann verpflegen, auch damit arbeiten laͤßt, ſo wird gewoͤhnlich auf vier Pferde ein
Knecht gehalten. Bei ſtrenger Arbeitszeit pflegt man ihm jedoch geſchnittenen Haͤck-
ſel zu liefern. In einigen Wirthſchaften findet man auch zwei Knechte bei einem
Viergeſpann, da dann der juͤngſte Klein- oder Jungknecht oder Enke heißt. Letzte-
res findet hauptſaͤchlich da Statt, wo die Pferde mehr zum Pfluͤgen und zweiſpaͤnnig
als vierſpaͤnnig gebraucht werden. Wo es ſeltener der Fall iſt, daß man das Vier-
geſpann trennt, da pflegt man, wo es geſchehen muß, zwei Pferde mit einem
Tageloͤhner arbeiten zu laſſen, oder haͤlt auch auf mehrere Geſpanne einen Enken.

Die in einigen Gegenden eingefuͤhrte Einrichtung der Dreigeſpanne, oder auf
drei Pferde einen Knecht zu halten, ſcheint mir unvortheilhaft und in jeder Hinſicht
verwerflich. Da die Pferde in eine Reihe geſpannt werden, ziehen ſie, ungeachtet
die Waage darnach eingerichtet ſeyn ſoll, doch mehrentheils ſchief. Sie draͤngen ſich
untereinander, und das dritte Pferd, wozu gewoͤhnlich das juͤngſte, welches man am
meiſten ſchonen will, genommen wird, laͤuft an Straͤucher und Baͤume, oder tritt in
Graͤben, weshalb man findet, daß ſo eingefahrne Pferde ungemein ſcheu werden.
Das die Pferde ſo erleichternde Halten der halben Spur faͤllt dabei mehrentheils weg,
weshalb dann auch die Wege dadurch mehr verdorben werden; und ich finde, daß die
Ladungen bei dieſem Fuhrwerke wenig ſtaͤrker gemacht werden, als zwei Pferde derſel-
ben Art ſie auch ziehen wuͤrden. Wenn mit zwei Pferden gearbeitet werden ſoll, —
wogegen die Knechte dann mehrentheils Einreden haben — ſo koͤmmt das dritte
Pferd mit einem aus einem andern Geſpanne zuſammen, mit welchem es nicht ein-
gefahren iſt.

Wir nehmen alſo an, daß auf vier Pferde ein Knecht gehalten werde, und daß
man, wenn das Geſpann getheilt wird, einen Tageloͤhner mit zweien arbeiten laſſe.

Wenn man die ſaͤmmtlichen Koſten der eigentlichen Haushaltung — worunter
ich alles das verſtehe, was unter der Aufſicht der Haushaͤlterin oder Schleusnerin zu
ſeyn pflegt — auf die verſchiedenen Perſonen nach moͤglichſt richtigem Verhaͤltniſſe

Erſter Theil. R
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[129/0159] Arbeit des Geſpanns. werken zugleich gebraucht werden, ſo haͤlt man auf die Pferde nur einen Futterknecht, der ſie im Stalle beſorgt, laͤßt aber im Tage- oder Stuͤcklohn andere Menſchen damit arbeiten. Auch gehoͤren dazu gute und ebene Wege. §. 181. Wenn man nach unſerer gewoͤhnlichen Einrichtung die Knechte, welche ein Ge- ſpann verpflegen, auch damit arbeiten laͤßt, ſo wird gewoͤhnlich auf vier Pferde ein Knecht gehalten. Bei ſtrenger Arbeitszeit pflegt man ihm jedoch geſchnittenen Haͤck- ſel zu liefern. In einigen Wirthſchaften findet man auch zwei Knechte bei einem Viergeſpann, da dann der juͤngſte Klein- oder Jungknecht oder Enke heißt. Letzte- res findet hauptſaͤchlich da Statt, wo die Pferde mehr zum Pfluͤgen und zweiſpaͤnnig als vierſpaͤnnig gebraucht werden. Wo es ſeltener der Fall iſt, daß man das Vier- geſpann trennt, da pflegt man, wo es geſchehen muß, zwei Pferde mit einem Tageloͤhner arbeiten zu laſſen, oder haͤlt auch auf mehrere Geſpanne einen Enken. Wie ſtark ein Geſpann ein- zurichten. Die in einigen Gegenden eingefuͤhrte Einrichtung der Dreigeſpanne, oder auf drei Pferde einen Knecht zu halten, ſcheint mir unvortheilhaft und in jeder Hinſicht verwerflich. Da die Pferde in eine Reihe geſpannt werden, ziehen ſie, ungeachtet die Waage darnach eingerichtet ſeyn ſoll, doch mehrentheils ſchief. Sie draͤngen ſich untereinander, und das dritte Pferd, wozu gewoͤhnlich das juͤngſte, welches man am meiſten ſchonen will, genommen wird, laͤuft an Straͤucher und Baͤume, oder tritt in Graͤben, weshalb man findet, daß ſo eingefahrne Pferde ungemein ſcheu werden. Das die Pferde ſo erleichternde Halten der halben Spur faͤllt dabei mehrentheils weg, weshalb dann auch die Wege dadurch mehr verdorben werden; und ich finde, daß die Ladungen bei dieſem Fuhrwerke wenig ſtaͤrker gemacht werden, als zwei Pferde derſel- ben Art ſie auch ziehen wuͤrden. Wenn mit zwei Pferden gearbeitet werden ſoll, — wogegen die Knechte dann mehrentheils Einreden haben — ſo koͤmmt das dritte Pferd mit einem aus einem andern Geſpanne zuſammen, mit welchem es nicht ein- gefahren iſt. Wir nehmen alſo an, daß auf vier Pferde ein Knecht gehalten werde, und daß man, wenn das Geſpann getheilt wird, einen Tageloͤhner mit zweien arbeiten laſſe. Wenn man die ſaͤmmtlichen Koſten der eigentlichen Haushaltung — worunter ich alles das verſtehe, was unter der Aufſicht der Haushaͤlterin oder Schleusnerin zu ſeyn pflegt — auf die verſchiedenen Perſonen nach moͤglichſt richtigem Verhaͤltniſſe Erſter Theil. R

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/159>, abgerufen am 16.04.2024.