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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Pachtung.

3) Baue unter den sogenannten Brachfrüchten diejenigen, welche den höch-
sten Geldertrag geben, Oelsaat, Lein, Taback u. s. w., und wenn du die Arbeit
nicht selbst zwingen kannst, so vermiethe das Land dazu an benachbarte kleine
Leute für Geld oder einen Theil des Ertrages. Daß sie kein Stroh geben, scha-
det nichts, denn der Verkauf desselben ist dem Pächter mehrentheils untersagt, und
du darfst ihn wenigstens nicht zu weit und zu öffentlich treiben.

4) Da dergleichen Früchte viele Düngung fordern, so beschränke diese --
zumal, da deren immer weniger gemacht wird -- auf die einmal im besten Stande
befindlichen und nahgelegensten Felder, weil auch die Fuhre hier wenig Zeit weg-
nimmt. Sollten die übrigen dann auch in deinem letzten Pachtjahre nichts mehr
tragen wollen, so hast du diesen Ausfall auf eine andre Weise genugsam ersetzt,
und du hast dann Recht, über Mißwachs zu klagen und Remission zu fordern.
Ueberdem werden die nahen Felder dem Gutsherrn und Fremden mehr in die Augen
fallen, und wenn Jemand sagte, daß Lein, Raps und Tabacksbau den Boden aus-
sauge, so kannst du dich nur auf den schönen Weizen berufen, der darnach wächst.
Bringe aber ja keinen Dünger auf das Feld, was seiner am meisten bedarf, denn
der magere Acker bezahlt den ersten Dünger nie; allenfalls kannst du sie an den
Rändern und Wegen etwas bestreuen. Wo möglich, bringe deinen Dünger in
deinem letzten Erntejahre aufs Sommerungsfeld, weil du dieses, nicht aber das
zu bestellende Winterfeld, noch abzuernten hast.

5) In den ersten Jahren verarbeite das Land mit Pflug, Egge und Walze
aufs fleißigste, um das Unkraut zu zerstören, alle im Boden enthaltene Dungkraft
zur Wirksamkeit zu bringen, und alle Erdklöße so fein zu pulvern, daß die Pflan-
zenwurzeln Nahrung aus ihnen ziehen können. Vermehre deshalb dein Gespann;
jetzt wird sich's bezahlen! Aber gegen das Ende der Pachtzeit mußt du mit dem
fleißigen Bearbeiten nachlassen, um dein Gespann vermindern zu können, oder es
zu einträglichern Nebengewerben zu benutzen suchen. Wo möglich bestelle dann nur
ein- oder zweifährig, und laß die Pflüge recht breit machen, damit du zwölfzollige
Furchen nehmen kannst. Auch brauchst du dich bei dem Beackern zu einer Saat,
die du nicht mehr erntest, an eine gute passende Witterung nicht zu binden, sondern
kannst solche vortheilhafter zu Nebenarbeiten benutzen.

6) Ein großer Vortheil ist es, wenn dir altes Grasland oder Holzgrund auf-
zubrechen und zu roden erlaubt wird, und du hast darauf beim Aufsuchen der Pacht

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Die Pachtung.

3) Baue unter den ſogenannten Brachfruͤchten diejenigen, welche den hoͤch-
ſten Geldertrag geben, Oelſaat, Lein, Taback u. ſ. w., und wenn du die Arbeit
nicht ſelbſt zwingen kannſt, ſo vermiethe das Land dazu an benachbarte kleine
Leute fuͤr Geld oder einen Theil des Ertrages. Daß ſie kein Stroh geben, ſcha-
det nichts, denn der Verkauf deſſelben iſt dem Paͤchter mehrentheils unterſagt, und
du darfſt ihn wenigſtens nicht zu weit und zu oͤffentlich treiben.

4) Da dergleichen Fruͤchte viele Duͤngung fordern, ſo beſchraͤnke dieſe —
zumal, da deren immer weniger gemacht wird — auf die einmal im beſten Stande
befindlichen und nahgelegenſten Felder, weil auch die Fuhre hier wenig Zeit weg-
nimmt. Sollten die uͤbrigen dann auch in deinem letzten Pachtjahre nichts mehr
tragen wollen, ſo haſt du dieſen Ausfall auf eine andre Weiſe genugſam erſetzt,
und du haſt dann Recht, uͤber Mißwachs zu klagen und Remiſſion zu fordern.
Ueberdem werden die nahen Felder dem Gutsherrn und Fremden mehr in die Augen
fallen, und wenn Jemand ſagte, daß Lein, Raps und Tabacksbau den Boden aus-
ſauge, ſo kannſt du dich nur auf den ſchoͤnen Weizen berufen, der darnach waͤchſt.
Bringe aber ja keinen Duͤnger auf das Feld, was ſeiner am meiſten bedarf, denn
der magere Acker bezahlt den erſten Duͤnger nie; allenfalls kannſt du ſie an den
Raͤndern und Wegen etwas beſtreuen. Wo moͤglich, bringe deinen Duͤnger in
deinem letzten Erntejahre aufs Sommerungsfeld, weil du dieſes, nicht aber das
zu beſtellende Winterfeld, noch abzuernten haſt.

5) In den erſten Jahren verarbeite das Land mit Pflug, Egge und Walze
aufs fleißigſte, um das Unkraut zu zerſtoͤren, alle im Boden enthaltene Dungkraft
zur Wirkſamkeit zu bringen, und alle Erdkloͤße ſo fein zu pulvern, daß die Pflan-
zenwurzeln Nahrung aus ihnen ziehen koͤnnen. Vermehre deshalb dein Geſpann;
jetzt wird ſich’s bezahlen! Aber gegen das Ende der Pachtzeit mußt du mit dem
fleißigen Bearbeiten nachlaſſen, um dein Geſpann vermindern zu koͤnnen, oder es
zu eintraͤglichern Nebengewerben zu benutzen ſuchen. Wo moͤglich beſtelle dann nur
ein- oder zweifaͤhrig, und laß die Pfluͤge recht breit machen, damit du zwoͤlfzollige
Furchen nehmen kannſt. Auch brauchſt du dich bei dem Beackern zu einer Saat,
die du nicht mehr ernteſt, an eine gute paſſende Witterung nicht zu binden, ſondern
kannſt ſolche vortheilhafter zu Nebenarbeiten benutzen.

6) Ein großer Vortheil iſt es, wenn dir altes Grasland oder Holzgrund auf-
zubrechen und zu roden erlaubt wird, und du haſt darauf beim Aufſuchen der Pacht

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[83/0113] Die Pachtung. 3) Baue unter den ſogenannten Brachfruͤchten diejenigen, welche den hoͤch- ſten Geldertrag geben, Oelſaat, Lein, Taback u. ſ. w., und wenn du die Arbeit nicht ſelbſt zwingen kannſt, ſo vermiethe das Land dazu an benachbarte kleine Leute fuͤr Geld oder einen Theil des Ertrages. Daß ſie kein Stroh geben, ſcha- det nichts, denn der Verkauf deſſelben iſt dem Paͤchter mehrentheils unterſagt, und du darfſt ihn wenigſtens nicht zu weit und zu oͤffentlich treiben. 4) Da dergleichen Fruͤchte viele Duͤngung fordern, ſo beſchraͤnke dieſe — zumal, da deren immer weniger gemacht wird — auf die einmal im beſten Stande befindlichen und nahgelegenſten Felder, weil auch die Fuhre hier wenig Zeit weg- nimmt. Sollten die uͤbrigen dann auch in deinem letzten Pachtjahre nichts mehr tragen wollen, ſo haſt du dieſen Ausfall auf eine andre Weiſe genugſam erſetzt, und du haſt dann Recht, uͤber Mißwachs zu klagen und Remiſſion zu fordern. Ueberdem werden die nahen Felder dem Gutsherrn und Fremden mehr in die Augen fallen, und wenn Jemand ſagte, daß Lein, Raps und Tabacksbau den Boden aus- ſauge, ſo kannſt du dich nur auf den ſchoͤnen Weizen berufen, der darnach waͤchſt. Bringe aber ja keinen Duͤnger auf das Feld, was ſeiner am meiſten bedarf, denn der magere Acker bezahlt den erſten Duͤnger nie; allenfalls kannſt du ſie an den Raͤndern und Wegen etwas beſtreuen. Wo moͤglich, bringe deinen Duͤnger in deinem letzten Erntejahre aufs Sommerungsfeld, weil du dieſes, nicht aber das zu beſtellende Winterfeld, noch abzuernten haſt. 5) In den erſten Jahren verarbeite das Land mit Pflug, Egge und Walze aufs fleißigſte, um das Unkraut zu zerſtoͤren, alle im Boden enthaltene Dungkraft zur Wirkſamkeit zu bringen, und alle Erdkloͤße ſo fein zu pulvern, daß die Pflan- zenwurzeln Nahrung aus ihnen ziehen koͤnnen. Vermehre deshalb dein Geſpann; jetzt wird ſich’s bezahlen! Aber gegen das Ende der Pachtzeit mußt du mit dem fleißigen Bearbeiten nachlaſſen, um dein Geſpann vermindern zu koͤnnen, oder es zu eintraͤglichern Nebengewerben zu benutzen ſuchen. Wo moͤglich beſtelle dann nur ein- oder zweifaͤhrig, und laß die Pfluͤge recht breit machen, damit du zwoͤlfzollige Furchen nehmen kannſt. Auch brauchſt du dich bei dem Beackern zu einer Saat, die du nicht mehr ernteſt, an eine gute paſſende Witterung nicht zu binden, ſondern kannſt ſolche vortheilhafter zu Nebenarbeiten benutzen. 6) Ein großer Vortheil iſt es, wenn dir altes Grasland oder Holzgrund auf- zubrechen und zu roden erlaubt wird, und du haſt darauf beim Aufſuchen der Pacht L 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/113>, abgerufen am 26.04.2024.