cher Knecht weit über die Jünglings-Jahre hinweg kommt, ehe er an das Heyrathen gedencken kan. Unter Knechten und Mägden auf dem Lande fin- den sich fast gar keine verheyrathete, weil es die Umstände nicht verstatten. Verheyrathen sie sich, so werden sie alsdann Dröscher und Tagelöhner, und stehen unter denen Hausleuten.
Hieraus siehet man nun, daß auf dem Lande in dem Jünglings-Alter weit mehr Manns-Per- sonen leben als Weibs-Leute. Die Ursach ist 1.) weil viele Mädgens zum Dienst in die Stadt ziehen. Jedoch kan das nicht alles ausmachen, weil von 85 Dörffern ohnmöglich etliche hundert in die Stadt ziehen können, sonst müsten in allen Städten mehr als 51 tausend Mägde seyn. Uber- dem so ziehen auch viele junge Manns-Leute als Knechte in die Stadt, und viele kommen unter die Soldaten. 2.) Daher muß wohl nothwendig die Ursach mit in dem Uberschuß der gebohrnen Kna- ben zu suchen seyn, folglich können nicht so viel Knaben wieder sterben als in vorhergehenden aus einigen Städten hat erhellen wollen. (§. 58.)
Es scheinet also auch dieser Satz richtig zu seyn, daß im Jünglings-Alter, wenigstens auf dem Lande, mehr vom männlichen als weiblichen Ge- schlechte leben. Der Zweck, warum solches also ist, wird gleich gezeiget werden.
§. 60.
Im männlichen Alter, das ist vom 30ten Jah- re an und in denen folgenden, wird der Uberschuß der Mannsen gehoben, so daß nicht nur die beiden Geschlechter zu einer Gleichheit gebracht werden,
wovon
L 5
des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes
cher Knecht weit uͤber die Juͤnglings-Jahre hinweg kommt, ehe er an das Heyrathen gedencken kan. Unter Knechten und Maͤgden auf dem Lande fin- den ſich faſt gar keine verheyrathete, weil es die Umſtaͤnde nicht verſtatten. Verheyrathen ſie ſich, ſo werden ſie alsdann Droͤſcher und Tageloͤhner, und ſtehen unter denen Hausleuten.
Hieraus ſiehet man nun, daß auf dem Lande in dem Juͤnglings-Alter weit mehr Manns-Per- ſonen leben als Weibs-Leute. Die Urſach iſt 1.) weil viele Maͤdgens zum Dienſt in die Stadt ziehen. Jedoch kan das nicht alles ausmachen, weil von 85 Doͤrffern ohnmoͤglich etliche hundert in die Stadt ziehen koͤnnen, ſonſt muͤſten in allen Staͤdten mehr als 51 tauſend Maͤgde ſeyn. Uber- dem ſo ziehen auch viele junge Manns-Leute als Knechte in die Stadt, und viele kommen unter die Soldaten. 2.) Daher muß wohl nothwendig die Urſach mit in dem Uberſchuß der gebohrnen Kna- ben zu ſuchen ſeyn, folglich koͤnnen nicht ſo viel Knaben wieder ſterben als in vorhergehenden aus einigen Staͤdten hat erhellen wollen. (§. 58.)
Es ſcheinet alſo auch dieſer Satz richtig zu ſeyn, daß im Juͤnglings-Alter, wenigſtens auf dem Lande, mehr vom maͤnnlichen als weiblichen Ge- ſchlechte leben. Der Zweck, warum ſolches alſo iſt, wird gleich gezeiget werden.
§. 60.
Im maͤnnlichen Alter, das iſt vom 30ten Jah- re an und in denen folgenden, wird der Uberſchuß der Mannſen gehoben, ſo daß nicht nur die beiden Geſchlechter zu einer Gleichheit gebracht werden,
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des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes
cher Knecht weit uͤber die Juͤnglings-Jahre hinweg
kommt, ehe er an das Heyrathen gedencken kan.
Unter Knechten und Maͤgden auf dem Lande fin-
den ſich faſt gar keine verheyrathete, weil es die
Umſtaͤnde nicht verſtatten. Verheyrathen ſie ſich,
ſo werden ſie alsdann Droͤſcher und Tageloͤhner,
und ſtehen unter denen Hausleuten.
Hieraus ſiehet man nun, daß auf dem Lande
in dem Juͤnglings-Alter weit mehr Manns-Per-
ſonen leben als Weibs-Leute. Die Urſach iſt
1.) weil viele Maͤdgens zum Dienſt in die Stadt
ziehen. Jedoch kan das nicht alles ausmachen,
weil von 85 Doͤrffern ohnmoͤglich etliche hundert in
die Stadt ziehen koͤnnen, ſonſt muͤſten in allen
Staͤdten mehr als 51 tauſend Maͤgde ſeyn. Uber-
dem ſo ziehen auch viele junge Manns-Leute als
Knechte in die Stadt, und viele kommen unter die
Soldaten. 2.) Daher muß wohl nothwendig die
Urſach mit in dem Uberſchuß der gebohrnen Kna-
ben zu ſuchen ſeyn, folglich koͤnnen nicht ſo viel
Knaben wieder ſterben als in vorhergehenden aus
einigen Staͤdten hat erhellen wollen. (§. 58.)
Es ſcheinet alſo auch dieſer Satz richtig zu
ſeyn, daß im Juͤnglings-Alter, wenigſtens auf dem
Lande, mehr vom maͤnnlichen als weiblichen Ge-
ſchlechte leben. Der Zweck, warum ſolches alſo iſt,
wird gleich gezeiget werden.
§. 60.
Im maͤnnlichen Alter, das iſt vom 30ten Jah-
re an und in denen folgenden, wird der Uberſchuß
der Mannſen gehoben, ſo daß nicht nur die beiden
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/215>, abgerufen am 27.07.2024.
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