ten. Gebe ich nun jeder Familie einen Bedienten, die aus denen einzelnen und alten Personen müsten genommen werden, so würden höchstens nicht mehr als 5 Personen für eine Familie können gerechnet werden. Dieses kann uns in dem Fall nützlich seyn, wenn man weiter nichts als die Familien weiß. Man kann auch anderer ihre Muthmaassungen dar- nach prüfen.
§. 57.
Man kan drittens noch aus der Liste der Dörffer die Zahl der streitbaren Manns-Personen wahr- scheinlich muthmaassen. Wenn ich aus denen vier Aemtern (§. 52. Num. 1.) die Männer, Söhne über 12 Jahr und die Knechte zusammen rechne, so habe ich 2952 Personen. Diese Summe ist we- nigstens als streitbar anzusehen, weil ich dagegen die Jungens, die gemeiniglich zwischen 16 und 20 Jahr sind, ingleichen alle Hausleute, worunter auch viele brauchbar, weglasse. Ich will aber nur 2600 rech- nen, um für die Männer was abzuziehn, die 60 Jahr alt. Die gantze Summe in denen 50 Dörf- fern ist 9690 Personen, zu dieser verhält sich die Summe der streitbahren wie 1 zu 3, also wären ohngefehr unter 4 Menschen allezeit einer, der im Nothfall zum Kriege könte gebraucht werden. Oder unter 26 Personen wären sieben streitbare. Wenn ich nun die Familie zu 5 Personen rechne, so wä- ren in 5 Familien sieben, so noch Dienste thun kön- nen, also in einer Familie zu fünf Personen weit mehr als einer. Rechne ich die Familie zu 6 Per- sonen, wären unter 41/2 Familie sieben streitbare, das wären bald 2 in einer. Und das scheinet gar nichts
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Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
ten. Gebe ich nun jeder Familie einen Bedienten, die aus denen einzelnen und alten Perſonen muͤſten genommen werden, ſo wuͤrden hoͤchſtens nicht mehr als 5 Perſonen fuͤr eine Familie koͤnnen gerechnet werden. Dieſes kann uns in dem Fall nuͤtzlich ſeyn, wenn man weiter nichts als die Familien weiß. Man kann auch anderer ihre Muthmaaſſungen dar- nach pruͤfen.
§. 57.
Man kan drittens noch aus der Liſte der Doͤrffer die Zahl der ſtreitbaren Manns-Perſonen wahr- ſcheinlich muthmaaſſen. Wenn ich aus denen vier Aemtern (§. 52. Num. 1.) die Maͤnner, Soͤhne uͤber 12 Jahr und die Knechte zuſammen rechne, ſo habe ich 2952 Perſonen. Dieſe Summe iſt we- nigſtens als ſtreitbar anzuſehen, weil ich dagegen die Jungens, die gemeiniglich zwiſchen 16 und 20 Jahr ſind, ingleichen alle Hausleute, worunter auch viele brauchbar, weglaſſe. Ich will aber nur 2600 rech- nen, um fuͤr die Maͤnner was abzuziehn, die 60 Jahr alt. Die gantze Summe in denen 50 Doͤrf- fern iſt 9690 Perſonen, zu dieſer verhaͤlt ſich die Summe der ſtreitbahren wie 1 zu 3, alſo waͤren ohngefehr unter 4 Menſchen allezeit einer, der im Nothfall zum Kriege koͤnte gebraucht werden. Oder unter 26 Perſonen waͤren ſieben ſtreitbare. Wenn ich nun die Familie zu 5 Perſonen rechne, ſo waͤ- ren in 5 Familien ſieben, ſo noch Dienſte thun koͤn- nen, alſo in einer Familie zu fuͤnf Perſonen weit mehr als einer. Rechne ich die Familie zu 6 Per- ſonen, waͤren unter 4½ Familie ſieben ſtreitbare, das waͤren bald 2 in einer. Und das ſcheinet gar nichts
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Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
ten. Gebe ich nun jeder Familie einen Bedienten,
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genommen werden, ſo wuͤrden hoͤchſtens nicht mehr
als 5 Perſonen fuͤr eine Familie koͤnnen gerechnet
werden. Dieſes kann uns in dem Fall nuͤtzlich ſeyn,
wenn man weiter nichts als die Familien weiß.
Man kann auch anderer ihre Muthmaaſſungen dar-
nach pruͤfen.
§. 57.
Man kan drittens noch aus der Liſte der Doͤrffer
die Zahl der ſtreitbaren Manns-Perſonen wahr-
ſcheinlich muthmaaſſen. Wenn ich aus denen vier
Aemtern (§. 52. Num. 1.) die Maͤnner, Soͤhne
uͤber 12 Jahr und die Knechte zuſammen rechne, ſo
habe ich 2952 Perſonen. Dieſe Summe iſt we-
nigſtens als ſtreitbar anzuſehen, weil ich dagegen die
Jungens, die gemeiniglich zwiſchen 16 und 20 Jahr
ſind, ingleichen alle Hausleute, worunter auch viele
brauchbar, weglaſſe. Ich will aber nur 2600 rech-
nen, um fuͤr die Maͤnner was abzuziehn, die 60
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mehr als einer. Rechne ich die Familie zu 6 Per-
ſonen, waͤren unter 4½ Familie ſieben ſtreitbare, das
waͤren bald 2 in einer. Und das ſcheinet gar nichts
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/206>, abgerufen am 07.05.2024.
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