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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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Von der Fortpflantzung und Verhältniß
Graunt [h] hat die gebohrnen beider Geschlechter,
von 1629 bis 1661 nur gehabt, (siehe hinten die
Tabelle von London,) in der Zeit waren gebohren,
Mädgens 130866, Jungens 139782, welche sich
eigentlich in Decimal-Theilen verhalten wie 1000 zu
1068, oder beynahe wie 13 zu 14. Man wird aber
ohne Schwierigkeit zugestehen, daß diejenige Verhält-
niß jener vorzuziehen, die auf mehrern Jahren und
grössern Summen beruhet, daher denn die vorige
wie 20 zu 21, oder auch die wie 50 zu 53, oder
des Herrn Struycks wie 49 zu 52, der Graunti-
schen, noch mehr aber denen übrigen vorzuziehen ist.
Herr Struyck [i] hat aus einer Londner Liste von
101 Jahren die Verhältniß wie 49 zu 52, oder
wie 1000 zu 1060 angenommen. Er bemercket noch
den grösten Unterscheid, der in der Londner Liste
vorgekommen. Gegen hundert Knaben sind auf
das allerhöchste 99, und auf das wenigste 89 Meis-
jens gekommen. Er hat auch nach seiner ange-
nommenen Verhältniß die Listen folgender Städte
berechnet. Die beiden ersten Columnen enthalten
die würcklich gebohrne Söhne und Töchter, die 3te
zeiget an, wie viel Mädgens nach der Verhältniß
hätten sollen gebohren werden, in der 4ten stehet der
Unterscheid zwischen beiden vorhergehenden, wie viel
Töchter mehr oder weniger gebohren sind, als nach
der Regel der Verhältniß gesollt hätten. Dieses
hat mich veranlasset die Listen vom Hertzogt. Mag-
deburg, auf eben die Art zu berechnen, die ich auch
hersetzen will, daß man den Unterscheid desto deut-
licher erkennen könne.

[k] Von
[h] Annotations vpon the bills of mortality. cap. 8.
[i] Inleid. T. 2. p. 337.

Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
Graunt [h] hat die gebohrnen beider Geſchlechter,
von 1629 bis 1661 nur gehabt, (ſiehe hinten die
Tabelle von London,) in der Zeit waren gebohren,
Maͤdgens 130866, Jungens 139782, welche ſich
eigentlich in Decimal-Theilen verhalten wie 1000 zu
1068, oder beynahe wie 13 zu 14. Man wird aber
ohne Schwierigkeit zugeſtehen, daß diejenige Verhaͤlt-
niß jener vorzuziehen, die auf mehrern Jahren und
groͤſſern Summen beruhet, daher denn die vorige
wie 20 zu 21, oder auch die wie 50 zu 53, oder
des Herrn Struycks wie 49 zu 52, der Graunti-
ſchen, noch mehr aber denen uͤbrigen vorzuziehen iſt.
Herr Struyck [i] hat aus einer Londner Liſte von
101 Jahren die Verhaͤltniß wie 49 zu 52, oder
wie 1000 zu 1060 angenommen. Er bemercket noch
den groͤſten Unterſcheid, der in der Londner Liſte
vorgekommen. Gegen hundert Knaben ſind auf
das allerhoͤchſte 99, und auf das wenigſte 89 Meis-
jens gekommen. Er hat auch nach ſeiner ange-
nommenen Verhaͤltniß die Liſten folgender Staͤdte
berechnet. Die beiden erſten Columnen enthalten
die wuͤrcklich gebohrne Soͤhne und Toͤchter, die 3te
zeiget an, wie viel Maͤdgens nach der Verhaͤltniß
haͤtten ſollen gebohren werden, in der 4ten ſtehet der
Unterſcheid zwiſchen beiden vorhergehenden, wie viel
Toͤchter mehr oder weniger gebohren ſind, als nach
der Regel der Verhaͤltniß geſollt haͤtten. Dieſes
hat mich veranlaſſet die Liſten vom Hertzogt. Mag-
deburg, auf eben die Art zu berechnen, die ich auch
herſetzen will, daß man den Unterſcheid deſto deut-
licher erkennen koͤnne.

[k] Von
[h] Annotations vpon the bills of mortality. cap. 8.
[i] Inleid. T. 2. p. 337.
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[140/0186] Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß Graunt [h] hat die gebohrnen beider Geſchlechter, von 1629 bis 1661 nur gehabt, (ſiehe hinten die Tabelle von London,) in der Zeit waren gebohren, Maͤdgens 130866, Jungens 139782, welche ſich eigentlich in Decimal-Theilen verhalten wie 1000 zu 1068, oder beynahe wie 13 zu 14. Man wird aber ohne Schwierigkeit zugeſtehen, daß diejenige Verhaͤlt- niß jener vorzuziehen, die auf mehrern Jahren und groͤſſern Summen beruhet, daher denn die vorige wie 20 zu 21, oder auch die wie 50 zu 53, oder des Herrn Struycks wie 49 zu 52, der Graunti- ſchen, noch mehr aber denen uͤbrigen vorzuziehen iſt. Herr Struyck [i] hat aus einer Londner Liſte von 101 Jahren die Verhaͤltniß wie 49 zu 52, oder wie 1000 zu 1060 angenommen. Er bemercket noch den groͤſten Unterſcheid, der in der Londner Liſte vorgekommen. Gegen hundert Knaben ſind auf das allerhoͤchſte 99, und auf das wenigſte 89 Meis- jens gekommen. Er hat auch nach ſeiner ange- nommenen Verhaͤltniß die Liſten folgender Staͤdte berechnet. Die beiden erſten Columnen enthalten die wuͤrcklich gebohrne Soͤhne und Toͤchter, die 3te zeiget an, wie viel Maͤdgens nach der Verhaͤltniß haͤtten ſollen gebohren werden, in der 4ten ſtehet der Unterſcheid zwiſchen beiden vorhergehenden, wie viel Toͤchter mehr oder weniger gebohren ſind, als nach der Regel der Verhaͤltniß geſollt haͤtten. Dieſes hat mich veranlaſſet die Liſten vom Hertzogt. Mag- deburg, auf eben die Art zu berechnen, die ich auch herſetzen will, daß man den Unterſcheid deſto deut- licher erkennen koͤnne. [k] Von [h] Annotations vpon the bills of mortality. cap. 8. [i] Inleid. T. 2. p. 337.

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/186>, abgerufen am 06.05.2024.