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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836.

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Dritter Abschnitt.
zu haltenden Gericht verkündigt ist. Indem hienach in der
Rede Jesu von vorn herein die Beziehung auf die Zerstö-
rung Jerusalems, nach hinten zu aber die auf das Ende
der Dinge die vorwiegende ist: so wird eine Theilung mög-
lich, in der Art, dass der erste Theil der Rede auf jenen
näheren, der zweite auf diesen entfernteren Erfolg bezo-
gen werden kann. Diess ist der von den meisten neueren
Exegeten eingeschlagene Mittelweg, bei welchem es sich
nur fragt, wo der Einschnitt zu machen ist, welcher beide
Theile von einander trennt. Da es eine Spalte sein müss-
te, in welche voraussezlich die ganze Zeit von der Zerstö-
rung Jerusalems bis zum jüngsten Tag, also muthmasslich
ein Zeitraum von mehreren Jahrtausenden hineinfiele: so
sollte sie, muss man denken, kenntlich bezeichnet, und
folglich leicht und mit Übereinstimmung zu finden sein.
Es ist kein gutes Vorzeichen für die ganze Voraussetzung,
dass man diese Übereinstimmung vergeblich sucht, vielmehr
an den verschiedensten Örtern der Rede Jesu jener Ab-
schnitt gefunden worden ist.

Da auf der einen Seite so viel entschieden zu sein
schien, dass wenigstens der Schluss des 25ten Kapitels,
von V. 31. an, mit den Reden von dem feierlichen Gericht,
welches der Messias, von den Engeln umgeben, über alle
Völker halten werde, nicht auf die Zeit der Zerstörung
Jerusalems bezogen werden könne: so glaubten manche
Theologen hier die Grenze abstecken, und bis 25, 30. zwar
die Beziehung auf das Ende des jüdischen Staates festhal-
ten zu können, von da an aber zum Weltgericht am Ende
der Dinge übergehen zu müssen 5). Auffallen muss bei die-

5) So Lightfoot, z. d. St. Flatt, Comm. de notione vocis ba-
sileia ton ouranon, in Velthusen's u. A. Sammlung, 2, 461 ff.
Jahn, Erklärung der Weissagungen Jesu von der Zerstörung
Jerusalems u. s. w., in Bengel's Archiv 2, 1, S. 79 ff., und
Andere, s. bei Schott, S. 75 f.

Dritter Abschnitt.
zu haltenden Gericht verkündigt ist. Indem hienach in der
Rede Jesu von vorn herein die Beziehung auf die Zerstö-
rung Jerusalems, nach hinten zu aber die auf das Ende
der Dinge die vorwiegende ist: so wird eine Theilung mög-
lich, in der Art, daſs der erste Theil der Rede auf jenen
näheren, der zweite auf diesen entfernteren Erfolg bezo-
gen werden kann. Dieſs ist der von den meisten neueren
Exegeten eingeschlagene Mittelweg, bei welchem es sich
nur fragt, wo der Einschnitt zu machen ist, welcher beide
Theile von einander trennt. Da es eine Spalte sein müſs-
te, in welche voraussezlich die ganze Zeit von der Zerstö-
rung Jerusalems bis zum jüngsten Tag, also muthmaſslich
ein Zeitraum von mehreren Jahrtausenden hineinfiele: so
sollte sie, muſs man denken, kenntlich bezeichnet, und
folglich leicht und mit Übereinstimmung zu finden sein.
Es ist kein gutes Vorzeichen für die ganze Voraussetzung,
daſs man diese Übereinstimmung vergeblich sucht, vielmehr
an den verschiedensten Örtern der Rede Jesu jener Ab-
schnitt gefunden worden ist.

Da auf der einen Seite so viel entschieden zu sein
schien, daſs wenigstens der Schluſs des 25ten Kapitels,
von V. 31. an, mit den Reden von dem feierlichen Gericht,
welches der Messias, von den Engeln umgeben, über alle
Völker halten werde, nicht auf die Zeit der Zerstörung
Jerusalems bezogen werden könne: so glaubten manche
Theologen hier die Grenze abstecken, und bis 25, 30. zwar
die Beziehung auf das Ende des jüdischen Staates festhal-
ten zu können, von da an aber zum Weltgericht am Ende
der Dinge übergehen zu müssen 5). Auffallen muſs bei die-

5) So Lightfoot, z. d. St. Flatt, Comm. de notione vocis βα-
σιλεία τῶν ουρανῶν, in Velthusen's u. A. Sammlung, 2, 461 ff.
Jahn, Erklärung der Weissagungen Jesu von der Zerstörung
Jerusalems u. s. w., in Bengel's Archiv 2, 1, S. 79 ff., und
Andere, s. bei Schott, S. 75 f.
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[348/0367] Dritter Abschnitt. zu haltenden Gericht verkündigt ist. Indem hienach in der Rede Jesu von vorn herein die Beziehung auf die Zerstö- rung Jerusalems, nach hinten zu aber die auf das Ende der Dinge die vorwiegende ist: so wird eine Theilung mög- lich, in der Art, daſs der erste Theil der Rede auf jenen näheren, der zweite auf diesen entfernteren Erfolg bezo- gen werden kann. Dieſs ist der von den meisten neueren Exegeten eingeschlagene Mittelweg, bei welchem es sich nur fragt, wo der Einschnitt zu machen ist, welcher beide Theile von einander trennt. Da es eine Spalte sein müſs- te, in welche voraussezlich die ganze Zeit von der Zerstö- rung Jerusalems bis zum jüngsten Tag, also muthmaſslich ein Zeitraum von mehreren Jahrtausenden hineinfiele: so sollte sie, muſs man denken, kenntlich bezeichnet, und folglich leicht und mit Übereinstimmung zu finden sein. Es ist kein gutes Vorzeichen für die ganze Voraussetzung, daſs man diese Übereinstimmung vergeblich sucht, vielmehr an den verschiedensten Örtern der Rede Jesu jener Ab- schnitt gefunden worden ist. Da auf der einen Seite so viel entschieden zu sein schien, daſs wenigstens der Schluſs des 25ten Kapitels, von V. 31. an, mit den Reden von dem feierlichen Gericht, welches der Messias, von den Engeln umgeben, über alle Völker halten werde, nicht auf die Zeit der Zerstörung Jerusalems bezogen werden könne: so glaubten manche Theologen hier die Grenze abstecken, und bis 25, 30. zwar die Beziehung auf das Ende des jüdischen Staates festhal- ten zu können, von da an aber zum Weltgericht am Ende der Dinge übergehen zu müssen 5). Auffallen muſs bei die- 5) So Lightfoot, z. d. St. Flatt, Comm. de notione vocis βα- σιλεία τῶν ουρανῶν, in Velthusen's u. A. Sammlung, 2, 461 ff. Jahn, Erklärung der Weissagungen Jesu von der Zerstörung Jerusalems u. s. w., in Bengel's Archiv 2, 1, S. 79 ff., und Andere, s. bei Schott, S. 75 f.

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Zitationshilfe: Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/367>, abgerufen am 22.11.2024.