Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835.Erster Abschnitt. nur mütterlicher Seits gewesen seien 9). Dass nun diesereigenthümliche Doppelfall sich nicht allein zweimal wieder- holt, sondern dass auch beidemale die Genealogisten sich in die Angabe des natürlichen und des gesetzlichen Vaters auf die gleiche Weise und beidemale stillschweigend ge- theilt haben sollten, das ist so unwahrscheinlich, dass auch die Hypothese einer Adoption, welche nur von der Hälfte dieser Schwierigkeiten gedrückt ist, schon daran mehr als genug hat. Da nämlich zur Adoption kein brüderliches, oder sonstiges Verwandtschaftsverhältniss des natürlichen und des Adoptivvaters erfordert wird: so fällt zwar die zweimalige Zuflucht zu einer Halbbruderschaft weg, und es bleibt nur die Nothwendigkeit, zweimal ein Adoptions- Verhältniss anzunehmen und zweimal das Eigene, dass die eine Genealogie es unjüdisch ignorirte, die andere aber nur stillschweigend berücksichtigte. Auf weit einfachere Weise glaubte man daher in neue- 9) Wesentlich gemindert wird diese Schwierigkeit auch nicht durch die Bemerkung, dass nicht blos der Bruder, sondern überhaupt der nächste Blutsverwandte dem andern in einer Leviratsehe habe folgen müssen (Ruth 3, 12 f. 4, 4 f. Michai- lis Mos. Recht 2, S. 200. Winer Reallex. S. 408. der er- sten Ausgabe). Denn da auch über zwei Vettern der Stamm- baum weit früher zusammenlaufen muss, als er hier über Jakob und Eli und über Jechonia und Neri zusammengeht: so müsste man doch beidemale die Hypothese von Halbbrü- dern zu Hülfe nehmen, nur dass dann die beiden complicir- ten Ehen nicht in zwei unmittelbar auf einander folgende Generationen fallen würden. 10) So z. B. Spanheim, dubia evang. P. I. S. 13 ff. Lightfoot,
Michaelis, Paulus, Kuinöl, Olshausen z. d. St. Erster Abschnitt. nur mütterlicher Seits gewesen seien 9). Daſs nun diesereigenthümliche Doppelfall sich nicht allein zweimal wieder- holt, sondern daſs auch beidemale die Genealogisten sich in die Angabe des natürlichen und des gesetzlichen Vaters auf die gleiche Weise und beidemale stillschweigend ge- theilt haben sollten, das ist so unwahrscheinlich, daſs auch die Hypothese einer Adoption, welche nur von der Hälfte dieser Schwierigkeiten gedrückt ist, schon daran mehr als genug hat. Da nämlich zur Adoption kein brüderliches, oder sonstiges Verwandtschaftsverhältniſs des natürlichen und des Adoptivvaters erfordert wird: so fällt zwar die zweimalige Zuflucht zu einer Halbbruderschaft weg, und es bleibt nur die Nothwendigkeit, zweimal ein Adoptions- Verhältniſs anzunehmen und zweimal das Eigene, daſs die eine Genealogie es unjüdisch ignorirte, die andere aber nur stillschweigend berücksichtigte. Auf weit einfachere Weise glaubte man daher in neue- 9) Wesentlich gemindert wird diese Schwierigkeit auch nicht durch die Bemerkung, dass nicht blos der Bruder, sondern überhaupt der nächste Blutsverwandte dem andern in einer Leviratsehe habe folgen müssen (Ruth 3, 12 f. 4, 4 f. Michai- lis Mos. Recht 2, S. 200. Winer Reallex. S. 408. der er- sten Ausgabe). Denn da auch über zwei Vettern der Stamm- baum weit früher zusammenlaufen muss, als er hier über Jakob und Eli und über Jechonia und Neri zusammengeht: so müsste man doch beidemale die Hypothese von Halbbrü- dern zu Hülfe nehmen, nur dass dann die beiden complicir- ten Ehen nicht in zwei unmittelbar auf einander folgende Generationen fallen würden. 10) So z. B. Spanheim, dubia evang. P. I. S. 13 ff. Lightfoot,
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Erster Abschnitt.
nur mütterlicher Seits gewesen seien 9). Daſs nun dieser
eigenthümliche Doppelfall sich nicht allein zweimal wieder-
holt, sondern daſs auch beidemale die Genealogisten sich
in die Angabe des natürlichen und des gesetzlichen Vaters
auf die gleiche Weise und beidemale stillschweigend ge-
theilt haben sollten, das ist so unwahrscheinlich, daſs auch
die Hypothese einer Adoption, welche nur von der Hälfte
dieser Schwierigkeiten gedrückt ist, schon daran mehr als
genug hat. Da nämlich zur Adoption kein brüderliches,
oder sonstiges Verwandtschaftsverhältniſs des natürlichen
und des Adoptivvaters erfordert wird: so fällt zwar die
zweimalige Zuflucht zu einer Halbbruderschaft weg, und
es bleibt nur die Nothwendigkeit, zweimal ein Adoptions-
Verhältniſs anzunehmen und zweimal das Eigene, daſs die
eine Genealogie es unjüdisch ignorirte, die andere aber
nur stillschweigend berücksichtigte.
Auf weit einfachere Weise glaubte man daher in neue-
rer Zeit den Knoten durch die Annahme zu lösen, daſs
wir nur bei dem einen Evangelisten die Genealogie des Jo-
seph, bei dem andern aber die der Maria haben, deren
Differenz also kein Widerspruch wäre 10); wozu man ger-
9) Wesentlich gemindert wird diese Schwierigkeit auch nicht
durch die Bemerkung, dass nicht blos der Bruder, sondern
überhaupt der nächste Blutsverwandte dem andern in einer
Leviratsehe habe folgen müssen (Ruth 3, 12 f. 4, 4 f. Michai-
lis Mos. Recht 2, S. 200. Winer Reallex. S. 408. der er-
sten Ausgabe). Denn da auch über zwei Vettern der Stamm-
baum weit früher zusammenlaufen muss, als er hier über
Jakob und Eli und über Jechonia und Neri zusammengeht:
so müsste man doch beidemale die Hypothese von Halbbrü-
dern zu Hülfe nehmen, nur dass dann die beiden complicir-
ten Ehen nicht in zwei unmittelbar auf einander folgende
Generationen fallen würden.
10) So z. B. Spanheim, dubia evang. P. I. S. 13 ff. Lightfoot,
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