Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.die sich Einfindenden mit der größten Ver- Das Pockenhaus, welches die Kaise- Das mit dem Findelhause verbundene Außer diesen öffentlichen Einrichtungen be- die ſich Einfindenden mit der groͤßten Ver- Das Pockenhaus, welches die Kaiſe- Das mit dem Findelhauſe verbundene Außer dieſen oͤffentlichen Einrichtungen be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0300" n="264"/> die ſich Einfindenden mit der groͤßten Ver-<lb/> ſchwiegenheit und ohne irgend eine Bezahlung.<lb/> Es ſteht den jungen Muͤttern frey, ob ſie ihre<lb/> Kinder mit ſich nehmen, oder fuͤr das Findel-<lb/> haus hinterlaſſen wollen. Die Lehrlinge der<lb/> Entbindungskunſt ſind zugleich Krankenwaͤrte-<lb/> rinnen und koͤnnen ſich zu dieſem Behuf auch<lb/> in der Stadt vermiethen.</p><lb/> <p>Das <hi rendition="#g">Pockenhaus</hi>, welches die Kaiſe-<lb/> rinn 1768 zur wirkſamern Verbreitung der<lb/> Einimpfung ſtiftete, ſteht unter dem Kollegi-<lb/> um der allgemeinen Fuͤrſorge, und nimmt<lb/> jaͤhrlich zweymal Kinder unentgeldlich auf. Im<lb/> Jahr 1789 wurden 135 Knaben und 55 Maͤd-<lb/> chen die Pocken eingeimpft. Dieſe gemeinnuͤ-<lb/> tzige Anſtalt koſtet jaͤhrlich etwa 6000 Rubel.</p><lb/> <p>Das mit dem <hi rendition="#g">Findelhauſe</hi> verbundene<lb/><hi rendition="#g">Entbindungshaus</hi> nimmt alle Schwangere<lb/> die ſich melden ohne Ausnahme, ohne Unter-<lb/> ſachung und Bezahlung auf. Bey dieſem In-<lb/> ſtitut iſt ein Geburtshelfer angeſtellt, der zu-<lb/> gleich Lehrer der Entbindungskunſt iſt.</p><lb/> <p>Außer dieſen oͤffentlichen Einrichtungen be-<lb/> ſteht ſeit dem Jahr 1788 eine Privatanſtalt<lb/> zur Verpflegung und Heilung duͤrftiger Kran-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [264/0300]
die ſich Einfindenden mit der groͤßten Ver-
ſchwiegenheit und ohne irgend eine Bezahlung.
Es ſteht den jungen Muͤttern frey, ob ſie ihre
Kinder mit ſich nehmen, oder fuͤr das Findel-
haus hinterlaſſen wollen. Die Lehrlinge der
Entbindungskunſt ſind zugleich Krankenwaͤrte-
rinnen und koͤnnen ſich zu dieſem Behuf auch
in der Stadt vermiethen.
Das Pockenhaus, welches die Kaiſe-
rinn 1768 zur wirkſamern Verbreitung der
Einimpfung ſtiftete, ſteht unter dem Kollegi-
um der allgemeinen Fuͤrſorge, und nimmt
jaͤhrlich zweymal Kinder unentgeldlich auf. Im
Jahr 1789 wurden 135 Knaben und 55 Maͤd-
chen die Pocken eingeimpft. Dieſe gemeinnuͤ-
tzige Anſtalt koſtet jaͤhrlich etwa 6000 Rubel.
Das mit dem Findelhauſe verbundene
Entbindungshaus nimmt alle Schwangere
die ſich melden ohne Ausnahme, ohne Unter-
ſachung und Bezahlung auf. Bey dieſem In-
ſtitut iſt ein Geburtshelfer angeſtellt, der zu-
gleich Lehrer der Entbindungskunſt iſt.
Außer dieſen oͤffentlichen Einrichtungen be-
ſteht ſeit dem Jahr 1788 eine Privatanſtalt
zur Verpflegung und Heilung duͤrftiger Kran-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |