brechen mit hülfloser Arbeitsamkeit gegen die Grundsätze einer aufgeklärten Polizey ist, so war dies Institut, seiner ursprünglichen Be- stimmung nach, nur der letztern gewidmet. *) Weil sich aber von dieser Klasse, entweder aus Vorurtheil gegen die Anstalt, oder weil es, wie ich glaube, einen Ueberfluß von Er- werbmitteln giebt, nur sehr wenige Menschen einfanden, so ward dies Institut beynahe gänzlich für Zwangarbeiter bestimmt. Die Oberaufsicht über dasselbe führt das Kollegium der allgemeinen Fürsorge, welches daher auch die Art und das Maaß der Beschäftigung nach den Bestimmungen des Geschlechts, des Al- ters und der körperlichen Beschaffenheit aus- theilt. Es ist auch Privatleuten erlaubt, ihr Gesinde zur Bestrafung in diese Anstalt zu schicken; doch müssen sie für jeden Menschen täglich drey Kopeken Kostgeld entrichten, wo- bey der Vortheil der Arbeit der Anstalt zu- fällt. Im Durchschnitt werden hier jährlich gegen achthundert Menschen aufbehalten. Ein kleines Hospital, welches mit diesem Hause
*) Verordnungen. Hauptst. 25. -- 390.
brechen mit huͤlfloſer Arbeitſamkeit gegen die Grundſaͤtze einer aufgeklaͤrten Polizey iſt, ſo war dies Inſtitut, ſeiner urſpruͤnglichen Be- ſtimmung nach, nur der letztern gewidmet. *) Weil ſich aber von dieſer Klaſſe, entweder aus Vorurtheil gegen die Anſtalt, oder weil es, wie ich glaube, einen Ueberfluß von Er- werbmitteln giebt, nur ſehr wenige Menſchen einfanden, ſo ward dies Inſtitut beynahe gaͤnzlich fuͤr Zwangarbeiter beſtimmt. Die Oberaufſicht uͤber daſſelbe fuͤhrt das Kollegium der allgemeinen Fuͤrſorge, welches daher auch die Art und das Maaß der Beſchaͤftigung nach den Beſtimmungen des Geſchlechts, des Al- ters und der koͤrperlichen Beſchaffenheit aus- theilt. Es iſt auch Privatleuten erlaubt, ihr Geſinde zur Beſtrafung in dieſe Anſtalt zu ſchicken; doch muͤſſen ſie fuͤr jeden Menſchen taͤglich drey Kopeken Koſtgeld entrichten, wo- bey der Vortheil der Arbeit der Anſtalt zu- faͤllt. Im Durchſchnitt werden hier jaͤhrlich gegen achthundert Menſchen aufbehalten. Ein kleines Hospital, welches mit dieſem Hauſe
*) Verordnungen. Hauptſt. 25. — 390.
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brechen mit huͤlfloſer Arbeitſamkeit gegen die
Grundſaͤtze einer aufgeklaͤrten Polizey iſt, ſo
war dies Inſtitut, ſeiner urſpruͤnglichen Be-
ſtimmung nach, nur der letztern gewidmet. *)
Weil ſich aber von dieſer Klaſſe, entweder
aus Vorurtheil gegen die Anſtalt, oder weil
es, wie ich glaube, einen Ueberfluß von Er-
werbmitteln giebt, nur ſehr wenige Menſchen
einfanden, ſo ward dies Inſtitut beynahe
gaͤnzlich fuͤr Zwangarbeiter beſtimmt. Die
Oberaufſicht uͤber daſſelbe fuͤhrt das Kollegium
der allgemeinen Fuͤrſorge, welches daher auch
die Art und das Maaß der Beſchaͤftigung nach
den Beſtimmungen des Geſchlechts, des Al-
ters und der koͤrperlichen Beſchaffenheit aus-
theilt. Es iſt auch Privatleuten erlaubt, ihr
Geſinde zur Beſtrafung in dieſe Anſtalt zu
ſchicken; doch muͤſſen ſie fuͤr jeden Menſchen
taͤglich drey Kopeken Koſtgeld entrichten, wo-
bey der Vortheil der Arbeit der Anſtalt zu-
faͤllt. Im Durchſchnitt werden hier jaͤhrlich
gegen achthundert Menſchen aufbehalten. Ein
kleines Hospital, welches mit dieſem Hauſe
*) Verordnungen. Hauptſt. 25. — 390.
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/223>, abgerufen am 22.11.2024.
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