Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.Katharina der Zweyten. Der weitum- Die Sammlung von Verordnungen, aus *) Die auf einander folgenden Konstitutionen, durch welche Rußland eine gleiche und zweckmäßige Eintheilung in Statthalterschaften, eine gleiche bürgerliche Form- gleiche Gerichtsstellen und Tribunale, eine Polizey, eine Stadtordnung, bestimmte Rechte und Verhältnisse des Mittelstandes und Adels -- mit einem Wort, eine Ver- fassung erhielt, sind namentlich folgende: Verordnun- gen zur Verwaltung des Gouvernements des russischen Reichs. -- Russisch-kaiserliche Ordnung der Handels- schiffahrt auf Flüssen, Seen und Meeren. -- Vom Adel. -- Stadtordnung. -- Polizeyordnung. Sie sind sämmt- lich vom Hofrath Arndt ins Deutsche übersetzt. Erster Theil. L
Katharina der Zweyten. Der weitum- Die Sammlung von Verordnungen, aus *) Die auf einander folgenden Konſtitutionen, durch welche Rußland eine gleiche und zweckmäßige Eintheilung in Statthalterſchaften, eine gleiche bürgerliche Form- gleiche Gerichtsſtellen und Tribunale, eine Polizey, eine Stadtordnung, beſtimmte Rechte und Verhältniſſe des Mittelſtandes und Adels — mit einem Wort, eine Ver- faſſung erhielt, ſind namentlich folgende: Verordnun- gen zur Verwaltung des Gouvernements des ruſſiſchen Reichs. — Ruſſiſch-kaiſerliche Ordnung der Handels- ſchiffahrt auf Flüſſen, Seen und Meeren. — Vom Adel. — Stadtordnung. — Polizeyordnung. Sie ſind ſämmt- lich vom Hofrath Arndt ins Deutſche überſetzt. Erſter Theil. L
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Katharina der Zweyten. Der weitum-
faſſende Geiſt dieſer Monarchinn, der ſich ſchon
mit der Erweiterung und Befeſtigung der aus-
waͤrtigen Macht, mit der Gruͤndung einer phi-
loſophiſchen Geſetzgebung, mit der Verbeſſe-
rung der Erziehung, mit der Verbreitung der
Aufklaͤrung und des Geſchmacks, und mit der
Abſtellung unzaͤhliger Mißbraͤuche beſchaͤftigt,
und an dieſen großen Gegenſtaͤnden ſeine Kraft
geuͤbt aber nicht erſchoͤpft hatte — ſchuf nun
auch eine Verfaſſung fuͤr Rußland *).
Die Sammlung von Verordnungen, aus
welchen dieſe Verfaſſung entſtand, athmet uͤberall
den freyen philoſophiſchen Geiſt, die Achtung
*) Die auf einander folgenden Konſtitutionen, durch
welche Rußland eine gleiche und zweckmäßige Eintheilung
in Statthalterſchaften, eine gleiche bürgerliche Form-
gleiche Gerichtsſtellen und Tribunale, eine Polizey, eine
Stadtordnung, beſtimmte Rechte und Verhältniſſe des
Mittelſtandes und Adels — mit einem Wort, eine Ver-
faſſung erhielt, ſind namentlich folgende: Verordnun-
gen zur Verwaltung des Gouvernements des ruſſiſchen
Reichs. — Ruſſiſch-kaiſerliche Ordnung der Handels-
ſchiffahrt auf Flüſſen, Seen und Meeren. — Vom Adel.
— Stadtordnung. — Polizeyordnung. Sie ſind ſämmt-
lich vom Hofrath Arndt ins Deutſche überſetzt.
Erſter Theil. L
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