Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.Werkstatt seyn, und darf sie am späten Abend erst dann verlas- Nach abgelaufenen Lehrjahren stellte der Meister den bishe- 2*
Werkſtatt ſeyn, und darf ſie am ſpäten Abend erſt dann verlaſ- Nach abgelaufenen Lehrjahren ſtellte der Meiſter den bishe- 2*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0029" n="19"/> Werkſtatt ſeyn, und darf ſie am ſpäten Abend erſt dann verlaſ-<lb/> ſen, wenn alle Geräthe und Inſtrumente an ihren Ort gebracht<lb/> ſind. Eine ſtrenge Subordination iſt ſeine beſtändige Aufſeherinn,<lb/> jeder Fehler wird gerügt; ſelbſt außer dem Hauſe des Meiſters<lb/> war noch am Ende des letzten Jahrhunderts ſein Wille in Be-<lb/> zug auf Aufwand und Sitte beſchränkt; nicht ſowohl durch<lb/> buchſtäbliche Vorſchriften, als durch alte in chriſtlicher Moral<lb/> begründete Gewohnheiten. Ueberall wo die Lehrburſchen mit<lb/> einem Meiſter oder Geſellen ihres Handwerks zuſammentrafen,<lb/> mußten ſie denſelben Ehrerbietung bezeigen. An öffentliche Ver-<lb/> gnügungsorte durften ſie nur in Begleitung ihrer Angehörigen<lb/> gehen. Allen auszeichnenden Aufwand, wohin der früher ge-<lb/> bräuchliche Haarpuder und der Stock als Zierden gehörten,<lb/> mußten ſie vermeiden. Die Statuten verpflichteten ſie auch zum<lb/> Gehorſam gegen die Meiſterinn und Geſellen, und wenn erſtere<lb/> auf ihre Ausbildung für häusliche Ordnung, Reinlichkeit, ruhiges,<lb/> ſittiges Betragen im Hauſe wirkte, ſo waren es oft geſchickte<lb/> Geſellen, die ſie unterrichteten, beſonders in großen Werkſtätten,<lb/> wo der Meiſter mit ihrer Unterweiſung ſich nicht immer befaſſen<lb/> konnte. Vorſichtige Eltern wählten daher immer ſolche Lehrmei-<lb/> ſter für ihre Söhne, die nicht allein den Ruf der Geſchicklichkeit<lb/> hatten, ſtets Geſellen beſchäftigten, ſondern auch einen ſoliden<lb/> Haushalt führten; deren Frauen als rechtſchaffene gutmüthige<lb/> Hausmütter bekannt waren. Wie manche ungezogene Knaben<lb/> und nach dem Erſcheinen des erwähnten Reichsgeſetzes, die Söhne<lb/> geringer Handarbeiter, die zunächſt viel üble Gewohnheiten mit<lb/> ſich ins Haus brachten, ſind durch die würdigen Gattinnen ihrer<lb/> Lehrmeiſter zur Ordnung und zu anſtändig bürgerlichem Betragen<lb/> geleitet worden, während Meiſter und Geſellen ſie im Handwerk<lb/> unterwieſen. Aus ſolchen Häuſern gingen dann kräftige junge<lb/> Männer hervor, welche an Gehorſam und ausdauernde Thätig-<lb/> keit gewöhnt, zu der Hoffnung berechtigten, daß ſie in ihrem Ge-<lb/> ſellenſtande ihre Fähigkeiten weiter ausbilden und dereinſt tüch-<lb/> tige Meiſter werden würden.</p><lb/> <p>Nach abgelaufenen Lehrjahren ſtellte der Meiſter den bishe-<lb/> rigen Lehrling der Innung oder dem Handwerk vor und erklärte:<lb/> <fw place="bottom" type="sig">2*</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [19/0029]
Werkſtatt ſeyn, und darf ſie am ſpäten Abend erſt dann verlaſ-
ſen, wenn alle Geräthe und Inſtrumente an ihren Ort gebracht
ſind. Eine ſtrenge Subordination iſt ſeine beſtändige Aufſeherinn,
jeder Fehler wird gerügt; ſelbſt außer dem Hauſe des Meiſters
war noch am Ende des letzten Jahrhunderts ſein Wille in Be-
zug auf Aufwand und Sitte beſchränkt; nicht ſowohl durch
buchſtäbliche Vorſchriften, als durch alte in chriſtlicher Moral
begründete Gewohnheiten. Ueberall wo die Lehrburſchen mit
einem Meiſter oder Geſellen ihres Handwerks zuſammentrafen,
mußten ſie denſelben Ehrerbietung bezeigen. An öffentliche Ver-
gnügungsorte durften ſie nur in Begleitung ihrer Angehörigen
gehen. Allen auszeichnenden Aufwand, wohin der früher ge-
bräuchliche Haarpuder und der Stock als Zierden gehörten,
mußten ſie vermeiden. Die Statuten verpflichteten ſie auch zum
Gehorſam gegen die Meiſterinn und Geſellen, und wenn erſtere
auf ihre Ausbildung für häusliche Ordnung, Reinlichkeit, ruhiges,
ſittiges Betragen im Hauſe wirkte, ſo waren es oft geſchickte
Geſellen, die ſie unterrichteten, beſonders in großen Werkſtätten,
wo der Meiſter mit ihrer Unterweiſung ſich nicht immer befaſſen
konnte. Vorſichtige Eltern wählten daher immer ſolche Lehrmei-
ſter für ihre Söhne, die nicht allein den Ruf der Geſchicklichkeit
hatten, ſtets Geſellen beſchäftigten, ſondern auch einen ſoliden
Haushalt führten; deren Frauen als rechtſchaffene gutmüthige
Hausmütter bekannt waren. Wie manche ungezogene Knaben
und nach dem Erſcheinen des erwähnten Reichsgeſetzes, die Söhne
geringer Handarbeiter, die zunächſt viel üble Gewohnheiten mit
ſich ins Haus brachten, ſind durch die würdigen Gattinnen ihrer
Lehrmeiſter zur Ordnung und zu anſtändig bürgerlichem Betragen
geleitet worden, während Meiſter und Geſellen ſie im Handwerk
unterwieſen. Aus ſolchen Häuſern gingen dann kräftige junge
Männer hervor, welche an Gehorſam und ausdauernde Thätig-
keit gewöhnt, zu der Hoffnung berechtigten, daß ſie in ihrem Ge-
ſellenſtande ihre Fähigkeiten weiter ausbilden und dereinſt tüch-
tige Meiſter werden würden.
Nach abgelaufenen Lehrjahren ſtellte der Meiſter den bishe-
rigen Lehrling der Innung oder dem Handwerk vor und erklärte:
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