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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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Waren nun fremde Gesellen vorhanden, wozu auch die eben
losgesprochenen Lehrburschen gezählt wurden, so traten sie vor.
Der Altgesell wählte zwei aus der Brüderschaft, welche den
Willkommen und das Jungfern-Kännchen bekleideten,
nämlich die gewöhnlich zierlich gearbeiteten und mit Bändern und
Denkmünzen geschmückten Deckel oder Kronen auf diese Gefäße
setzten, dann fragte er die fremden Gesellen, wo sie zuletzt gearbeitet
hätten und ob sie auf Meister und Gesellen etwas wüßten, oder
von auswärtigen Gesellschaften ihnen anzuzeigen befohlen sei?
Fielen die Antworten befriedigend aus, so reichte er ihnen den
Willkommen und es wurden nun die sechs Ehren getrunken.

Altgesell.

1) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag meine Hand
an unsere ehrliche Gesellenschenke und Willkommen legen
und nach mir ziehen.
2) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag die Ehrenkrone
von unsern ehrlichen Willkommen und Gesellenschenke
abheben, und hier vor mich auf des Krugvaters Tisch
niedersetzen.
3) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag unsern ehrli-
chen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben,
setzen ihn an meinen Mund, thun daraus einen guten
Trunk und trinke dem ehrlichen Gesellen zu, der vor mir
war und nach mir kommen wird. Er sei aus Reu-
ßen oder Preußen, aus Holland oder Bra-
bant
, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das
gilt Dir Hans; prosit Hans! (Trinkt und reicht dem
Gesellen den Willkommen.) Prosit Gesellschaft, aus
unserer ehrlichen Gesellenschenke und Jungfernkanne!

Der fremde Gesell sprach dieselben Worte, trank dann
und reichte den Willkommen dem Altgesellen zurück; dieser fuhr
fort:

4) Mit Gunst und Erlaubniß, daß ich mag unsern ehrli-
chen Willkommen auf des Krugvaters Tisch niedersetzen.
5) Mit Gunst, daß ich die Ehrenkrone mag aufheben.

Waren nun fremde Geſellen vorhanden, wozu auch die eben
losgeſprochenen Lehrburſchen gezählt wurden, ſo traten ſie vor.
Der Altgeſell wählte zwei aus der Brüderſchaft, welche den
Willkommen und das Jungfern-Kännchen bekleideten,
nämlich die gewöhnlich zierlich gearbeiteten und mit Bändern und
Denkmünzen geſchmückten Deckel oder Kronen auf dieſe Gefäße
ſetzten, dann fragte er die fremden Geſellen, wo ſie zuletzt gearbeitet
hätten und ob ſie auf Meiſter und Geſellen etwas wüßten, oder
von auswärtigen Geſellſchaften ihnen anzuzeigen befohlen ſei?
Fielen die Antworten befriedigend aus, ſo reichte er ihnen den
Willkommen und es wurden nun die ſechs Ehren getrunken.

Altgeſell.

1) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag meine Hand
an unſere ehrliche Geſellenſchenke und Willkommen legen
und nach mir ziehen.
2) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag die Ehrenkrone
von unſern ehrlichen Willkommen und Geſellenſchenke
abheben, und hier vor mich auf des Krugvaters Tiſch
niederſetzen.
3) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag unſern ehrli-
chen Willkommen von des Krugvaters Tiſch aufheben,
ſetzen ihn an meinen Mund, thun daraus einen guten
Trunk und trinke dem ehrlichen Geſellen zu, der vor mir
war und nach mir kommen wird. Er ſei aus Reu-
ßen oder Preußen, aus Holland oder Bra-
bant
, ſo er hierher kommt, ſoll er Beſcheid thun, das
gilt Dir Hans; proſit Hans! (Trinkt und reicht dem
Geſellen den Willkommen.) Proſit Geſellſchaft, aus
unſerer ehrlichen Geſellenſchenke und Jungfernkanne!

Der fremde Geſell ſprach dieſelben Worte, trank dann
und reichte den Willkommen dem Altgeſellen zurück; dieſer fuhr
fort:

4) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag unſern ehrli-
chen Willkommen auf des Krugvaters Tiſch niederſetzen.
5) Mit Gunſt, daß ich die Ehrenkrone mag aufheben.
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[101/0111] Waren nun fremde Geſellen vorhanden, wozu auch die eben losgeſprochenen Lehrburſchen gezählt wurden, ſo traten ſie vor. Der Altgeſell wählte zwei aus der Brüderſchaft, welche den Willkommen und das Jungfern-Kännchen bekleideten, nämlich die gewöhnlich zierlich gearbeiteten und mit Bändern und Denkmünzen geſchmückten Deckel oder Kronen auf dieſe Gefäße ſetzten, dann fragte er die fremden Geſellen, wo ſie zuletzt gearbeitet hätten und ob ſie auf Meiſter und Geſellen etwas wüßten, oder von auswärtigen Geſellſchaften ihnen anzuzeigen befohlen ſei? Fielen die Antworten befriedigend aus, ſo reichte er ihnen den Willkommen und es wurden nun die ſechs Ehren getrunken. Altgeſell. 1) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag meine Hand an unſere ehrliche Geſellenſchenke und Willkommen legen und nach mir ziehen. 2) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag die Ehrenkrone von unſern ehrlichen Willkommen und Geſellenſchenke abheben, und hier vor mich auf des Krugvaters Tiſch niederſetzen. 3) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag unſern ehrli- chen Willkommen von des Krugvaters Tiſch aufheben, ſetzen ihn an meinen Mund, thun daraus einen guten Trunk und trinke dem ehrlichen Geſellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird. Er ſei aus Reu- ßen oder Preußen, aus Holland oder Bra- bant, ſo er hierher kommt, ſoll er Beſcheid thun, das gilt Dir Hans; proſit Hans! (Trinkt und reicht dem Geſellen den Willkommen.) Proſit Geſellſchaft, aus unſerer ehrlichen Geſellenſchenke und Jungfernkanne! Der fremde Geſell ſprach dieſelben Worte, trank dann und reichte den Willkommen dem Altgeſellen zurück; dieſer fuhr fort: 4) Mit Gunſt und Erlaubniß, daß ich mag unſern ehrli- chen Willkommen auf des Krugvaters Tiſch niederſetzen. 5) Mit Gunſt, daß ich die Ehrenkrone mag aufheben.

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/111>, abgerufen am 28.04.2024.