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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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Bischofs von Autun und Barrere's den Schein, als sei Jeder,
der Einzelne, von Bedeutung in der Gesetzgebung: sie zeigte
die völlige Machtlosigkeit der Committenten: die Majo¬
rität der Repräsentanten ist Herrin geworden. Als
am 9. Juli der Plan über Eintheilung der Verfassungsarbeiten
vorgetragen wird, bemerkt Mirabeau: "Die Regierung habe
nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke sei die Quelle alles
Rechts zu finden." Am 16. Juli ruft ebenderselbe Mirabeau
aus: "Ist nicht das Volk die Quelle aller Gewalt?" Also
die Quelle alles Rechts und die Quelle aller -- Gewalt!
Beiläufig gesagt, kommt hier der Inhalt des "Rechts" zum
Vorschein: es ist die -- Gewalt. "Wer die Gewalt hat,
der hat das Recht."

Das Bürgerthum ist der Erbe der privilegirten Stände.
In der That gingen nur die Rechte der Barone, die als
"Usurpationen" ihnen abgenommen wurden, auf das Bürger¬
thum über. Denn das Bürgerthum hieß nun die "Nation".
"In die Hände der Nation" wurden alle Vorrechte zurück¬
gegeben. Dadurch hörten sie auf, "Vorrechte" zu sein: sie
wurden "Rechte". Die Nation fordert von nun an Zehnten,
Frohndienste, sie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerech¬
tigkeit, die -- Leibeigenen. Die Nacht vom 4. August war
die Todesnacht der Privilegien oder "Vorrechte" (auch Städte,
Gemeinden, Magistrate waren privilegirt, mit Vorrechten und
Herrenrechten versehen), und endete mit dem neuen Morgen
des "Rechtes", der "Staatsrechte", der "Rechte der Nation".

Der Monarch in der Person des "königlichen Herren"
war ein armseliger Monarch gewesen gegen diesen neuen Mo¬
narchen, die "souveraine Nation". Diese Monarchie war
tausendfach schärfer, strenger und consequenter. Gegen den

Biſchofs von Autun und Barrère's den Schein, als ſei Jeder,
der Einzelne, von Bedeutung in der Geſetzgebung: ſie zeigte
die völlige Machtloſigkeit der Committenten: die Majo¬
rität der Repräſentanten iſt Herrin geworden. Als
am 9. Juli der Plan über Eintheilung der Verfaſſungsarbeiten
vorgetragen wird, bemerkt Mirabeau: „Die Regierung habe
nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke ſei die Quelle alles
Rechts zu finden.“ Am 16. Juli ruft ebenderſelbe Mirabeau
aus: „Iſt nicht das Volk die Quelle aller Gewalt?“ Alſo
die Quelle alles Rechts und die Quelle aller — Gewalt!
Beiläufig geſagt, kommt hier der Inhalt des „Rechts“ zum
Vorſchein: es iſt die — Gewalt. „Wer die Gewalt hat,
der hat das Recht.“

Das Bürgerthum iſt der Erbe der privilegirten Stände.
In der That gingen nur die Rechte der Barone, die als
„Uſurpationen“ ihnen abgenommen wurden, auf das Bürger¬
thum über. Denn das Bürgerthum hieß nun die „Nation“.
„In die Hände der Nation“ wurden alle Vorrechte zurück¬
gegeben. Dadurch hörten ſie auf, „Vorrechte“ zu ſein: ſie
wurden „Rechte“. Die Nation fordert von nun an Zehnten,
Frohndienſte, ſie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerech¬
tigkeit, die — Leibeigenen. Die Nacht vom 4. Auguſt war
die Todesnacht der Privilegien oder „Vorrechte“ (auch Städte,
Gemeinden, Magiſtrate waren privilegirt, mit Vorrechten und
Herrenrechten verſehen), und endete mit dem neuen Morgen
des „Rechtes“, der „Staatsrechte“, der „Rechte der Nation“.

Der Monarch in der Perſon des „königlichen Herren“
war ein armſeliger Monarch geweſen gegen dieſen neuen Mo¬
narchen, die „ſouveraine Nation“. Dieſe Monarchie war
tauſendfach ſchärfer, ſtrenger und conſequenter. Gegen den

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[133/0141] Biſchofs von Autun und Barrère's den Schein, als ſei Jeder, der Einzelne, von Bedeutung in der Geſetzgebung: ſie zeigte die völlige Machtloſigkeit der Committenten: die Majo¬ rität der Repräſentanten iſt Herrin geworden. Als am 9. Juli der Plan über Eintheilung der Verfaſſungsarbeiten vorgetragen wird, bemerkt Mirabeau: „Die Regierung habe nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke ſei die Quelle alles Rechts zu finden.“ Am 16. Juli ruft ebenderſelbe Mirabeau aus: „Iſt nicht das Volk die Quelle aller Gewalt?“ Alſo die Quelle alles Rechts und die Quelle aller — Gewalt! Beiläufig geſagt, kommt hier der Inhalt des „Rechts“ zum Vorſchein: es iſt die — Gewalt. „Wer die Gewalt hat, der hat das Recht.“ Das Bürgerthum iſt der Erbe der privilegirten Stände. In der That gingen nur die Rechte der Barone, die als „Uſurpationen“ ihnen abgenommen wurden, auf das Bürger¬ thum über. Denn das Bürgerthum hieß nun die „Nation“. „In die Hände der Nation“ wurden alle Vorrechte zurück¬ gegeben. Dadurch hörten ſie auf, „Vorrechte“ zu ſein: ſie wurden „Rechte“. Die Nation fordert von nun an Zehnten, Frohndienſte, ſie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerech¬ tigkeit, die — Leibeigenen. Die Nacht vom 4. Auguſt war die Todesnacht der Privilegien oder „Vorrechte“ (auch Städte, Gemeinden, Magiſtrate waren privilegirt, mit Vorrechten und Herrenrechten verſehen), und endete mit dem neuen Morgen des „Rechtes“, der „Staatsrechte“, der „Rechte der Nation“. Der Monarch in der Perſon des „königlichen Herren“ war ein armſeliger Monarch geweſen gegen dieſen neuen Mo¬ narchen, die „ſouveraine Nation“. Dieſe Monarchie war tauſendfach ſchärfer, ſtrenger und conſequenter. Gegen den

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/141>, abgerufen am 27.11.2024.