z. B. die Ehe, den Staat u. s. w. Ihm aber ist gerade das Weltliche als Weltliches, das Profane, noch viel gleich¬ gültiger als dem Katholicismus, der die profane Welt bestehen, ja sich ihre Genüsse schmecken läßt, während der vernünftige, consequente Protestant das Weltliche ganz und gar zu ver¬ nichten sich anschickt, und zwar einfach dadurch, daß er es heiligt. So ist die Ehe um ihre Natürlichkeit gebracht worden, indem sie heilig wurde, nicht im Sinne des katholi¬ schen Sacraments, wo sie nur von der Kirche ihre Weihe empfängt, also im Grunde unheilig ist, sondern in dem Sinne, daß sie fortan etwas durch sich Heiliges ist, ein heiliges Ver¬ hältniß. Ebenso der Staat u. s. w. Früher gab der Papst ihm und seinen Fürsten die Weihe und seinen Segen; jetzt ist der Staat von Haus aus heilig, die Majestät ist es, ohne des Priestersegens zu bedürfen. Ueberhaupt wurde die Ordnung der Natur oder das Naturrecht als "Gottesordnung" geheiligt. Daher heißt es z. B. in der Augsburgischen Confession Art. 11: "So bleiben wir nun billig bei dem Spruch, wie die Jurisconsulti weislich und recht gesagt haben: daß Mann und Weib bei einander sein, ist natürlich Recht. Ist's nun na¬ türlich Recht, so ist es Gottes Ordnung, also in der Natur gepflanzt und also auch göttlich Recht." Und ist es etwa mehr als aufgeklärter Protestantismus, wenn Feuerbach die sittlichen Verhältnisse zwar nicht als Gottes Ordnung, dafür aber um des ihnen inwohnenden Geistes willen heilig spricht? "Aber die Ehe -- natürlich als freier Bund der Liebe -- ist durch sich selbst, durch die Natur der Verbindung, die hier geschlossen wird, heilig. Nur die Ehe ist eine religi¬ öse, die eine wahre ist, die dem Wesen der Ehe, der Liebe entspricht. Und so ist es mit allen sittlichen Verhältnissen.
z. B. die Ehe, den Staat u. ſ. w. Ihm aber iſt gerade das Weltliche als Weltliches, das Profane, noch viel gleich¬ gültiger als dem Katholicismus, der die profane Welt beſtehen, ja ſich ihre Genüſſe ſchmecken läßt, während der vernünftige, conſequente Proteſtant das Weltliche ganz und gar zu ver¬ nichten ſich anſchickt, und zwar einfach dadurch, daß er es heiligt. So iſt die Ehe um ihre Natürlichkeit gebracht worden, indem ſie heilig wurde, nicht im Sinne des katholi¬ ſchen Sacraments, wo ſie nur von der Kirche ihre Weihe empfängt, alſo im Grunde unheilig iſt, ſondern in dem Sinne, daß ſie fortan etwas durch ſich Heiliges iſt, ein heiliges Ver¬ hältniß. Ebenſo der Staat u. ſ. w. Früher gab der Papſt ihm und ſeinen Fürſten die Weihe und ſeinen Segen; jetzt iſt der Staat von Haus aus heilig, die Majeſtät iſt es, ohne des Prieſterſegens zu bedürfen. Ueberhaupt wurde die Ordnung der Natur oder das Naturrecht als „Gottesordnung“ geheiligt. Daher heißt es z. B. in der Augsburgiſchen Confeſſion Art. 11: „So bleiben wir nun billig bei dem Spruch, wie die Jurisconſulti weislich und recht geſagt haben: daß Mann und Weib bei einander ſein, iſt natürlich Recht. Iſt's nun na¬ türlich Recht, ſo iſt es Gottes Ordnung, alſo in der Natur gepflanzt und alſo auch göttlich Recht.“ Und iſt es etwa mehr als aufgeklärter Proteſtantismus, wenn Feuerbach die ſittlichen Verhältniſſe zwar nicht als Gottes Ordnung, dafür aber um des ihnen inwohnenden Geiſtes willen heilig ſpricht? „Aber die Ehe — natürlich als freier Bund der Liebe — iſt durch ſich ſelbſt, durch die Natur der Verbindung, die hier geſchloſſen wird, heilig. Nur die Ehe iſt eine religi¬ öſe, die eine wahre iſt, die dem Weſen der Ehe, der Liebe entſpricht. Und ſo iſt es mit allen ſittlichen Verhältniſſen.
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z. B. die Ehe, den Staat u. ſ. w. Ihm aber iſt gerade
das Weltliche als Weltliches, das Profane, noch viel gleich¬
gültiger als dem Katholicismus, der die profane Welt beſtehen,
ja ſich ihre Genüſſe ſchmecken läßt, während der vernünftige,
conſequente Proteſtant das Weltliche ganz und gar zu ver¬
nichten ſich anſchickt, und zwar einfach dadurch, daß er es
heiligt. So iſt die Ehe um ihre Natürlichkeit gebracht
worden, indem ſie heilig wurde, nicht im Sinne des katholi¬
ſchen Sacraments, wo ſie nur von der Kirche ihre Weihe
empfängt, alſo im Grunde unheilig iſt, ſondern in dem Sinne,
daß ſie fortan etwas durch ſich Heiliges iſt, ein heiliges Ver¬
hältniß. Ebenſo der Staat u. ſ. w. Früher gab der Papſt
ihm und ſeinen Fürſten die Weihe und ſeinen Segen; jetzt iſt
der Staat von Haus aus heilig, die Majeſtät iſt es, ohne des
Prieſterſegens zu bedürfen. Ueberhaupt wurde die Ordnung
der Natur oder das Naturrecht als „Gottesordnung“ geheiligt.
Daher heißt es z. B. in der Augsburgiſchen Confeſſion Art.
11: „So bleiben wir nun billig bei dem Spruch, wie die
Jurisconſulti weislich und recht geſagt haben: daß Mann und
Weib bei einander ſein, iſt natürlich Recht. Iſt's nun na¬
türlich Recht, ſo iſt es Gottes Ordnung, alſo in der
Natur gepflanzt und alſo auch göttlich Recht.“ Und iſt es
etwa mehr als aufgeklärter Proteſtantismus, wenn Feuerbach
die ſittlichen Verhältniſſe zwar nicht als Gottes Ordnung, dafür
aber um des ihnen inwohnenden Geiſtes willen heilig ſpricht?
„Aber die Ehe — natürlich als freier Bund der Liebe — iſt
durch ſich ſelbſt, durch die Natur der Verbindung, die
hier geſchloſſen wird, heilig. Nur die Ehe iſt eine religi¬
öſe, die eine wahre iſt, die dem Weſen der Ehe, der Liebe
entſpricht. Und ſo iſt es mit allen ſittlichen Verhältniſſen.
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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/127>, abgerufen am 23.11.2024.
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