Welcker aus, ist durch diese Abhängigkeit demoralisirt! Mit dürren Worten heißt dieß nichts anders, als daß die Richter besser ihre Rechnung dabei finden, wenn sie im ministeriellen Sinne Urtel fällen, als wenn sie dieß nach gesetzlichem Sinne thun. Wie soll dem abgeholfen werden? Etwa dadurch, daß man den Richtern die Schmach ihrer Verkäuflichkeit zu Ge¬ müthe führt und dann das Vertrauen hegt, sie werden in sich gehen und hinfort die Gerechtigkeit höher schätzen als ihren Eigennutz? Nein, zu diesem romantischen Vertrauen versteigt sich das Volk nicht, denn es fühlt, daß der Eigennutz gewal¬ tiger sei als jedes andere Motiv. Darum mögen dieselben Personen Richter bleiben, die dieß seither gewesen sind, so sehr man sich auch davon überzeugt hat, daß sie als Egoisten ver¬ fuhren; nur müssen sie ihren Eigennutz nicht länger durch die Verkäuflichkeit des Rechtes gefördert finden, sondern so unab¬ hängig von der Regierung dastehen, daß sie durch ein sachge¬ mäßes Urtheil ihre eigene Sache, ihr "wohlverstandenes Inter¬ esse", nicht in Schatten stellen, vielmehr ein gutes Gehalt und Achtung bei den Bürgern gemächlich mit einander ver¬ binden.
Also Welcker und die badischen Bürger halten sich erst für gesichert, wenn sie auf den Eigennutz rechnen können. Was soll man sich folglich von den unzähligen Uneigennützigkeits¬ phrasen denken, von denen ihr Mund sonst überströmt?
Zu einer Sache, die Ich eigennützig betreibe, habe Ich ein anderes Verhältniß, als zu einer, welcher Ich uneigen¬ nützig diene. Man könnte folgendes Erkennungszeichen dafür anführen: gegen jene kann Ich Mich versündigen oder eine Sünde begehen, die andere nur verscherzen, von Mir stoßen, Mich darum bringen, d. h. eine Unklugheit begehen.
Welcker aus, iſt durch dieſe Abhängigkeit demoraliſirt! Mit dürren Worten heißt dieß nichts anders, als daß die Richter beſſer ihre Rechnung dabei finden, wenn ſie im miniſteriellen Sinne Urtel fällen, als wenn ſie dieß nach geſetzlichem Sinne thun. Wie ſoll dem abgeholfen werden? Etwa dadurch, daß man den Richtern die Schmach ihrer Verkäuflichkeit zu Ge¬ müthe führt und dann das Vertrauen hegt, ſie werden in ſich gehen und hinfort die Gerechtigkeit höher ſchätzen als ihren Eigennutz? Nein, zu dieſem romantiſchen Vertrauen verſteigt ſich das Volk nicht, denn es fühlt, daß der Eigennutz gewal¬ tiger ſei als jedes andere Motiv. Darum mögen dieſelben Perſonen Richter bleiben, die dieß ſeither geweſen ſind, ſo ſehr man ſich auch davon überzeugt hat, daß ſie als Egoiſten ver¬ fuhren; nur müſſen ſie ihren Eigennutz nicht länger durch die Verkäuflichkeit des Rechtes gefördert finden, ſondern ſo unab¬ hängig von der Regierung daſtehen, daß ſie durch ein ſachge¬ mäßes Urtheil ihre eigene Sache, ihr „wohlverſtandenes Inter¬ eſſe“, nicht in Schatten ſtellen, vielmehr ein gutes Gehalt und Achtung bei den Bürgern gemächlich mit einander ver¬ binden.
Alſo Welcker und die badiſchen Bürger halten ſich erſt für geſichert, wenn ſie auf den Eigennutz rechnen können. Was ſoll man ſich folglich von den unzähligen Uneigennützigkeits¬ phraſen denken, von denen ihr Mund ſonſt überſtrömt?
Zu einer Sache, die Ich eigennützig betreibe, habe Ich ein anderes Verhältniß, als zu einer, welcher Ich uneigen¬ nützig diene. Man könnte folgendes Erkennungszeichen dafür anführen: gegen jene kann Ich Mich verſündigen oder eine Sünde begehen, die andere nur verſcherzen, von Mir ſtoßen, Mich darum bringen, d. h. eine Unklugheit begehen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0232"n="224"/>
Welcker aus, iſt durch dieſe Abhängigkeit demoraliſirt! Mit<lb/>
dürren Worten heißt dieß nichts anders, als daß die Richter<lb/>
beſſer ihre Rechnung dabei finden, wenn ſie im miniſteriellen<lb/>
Sinne Urtel fällen, als wenn ſie dieß nach geſetzlichem Sinne<lb/>
thun. Wie ſoll dem abgeholfen werden? Etwa dadurch, daß<lb/>
man den Richtern die Schmach ihrer Verkäuflichkeit zu Ge¬<lb/>
müthe führt und dann das Vertrauen hegt, ſie werden in ſich<lb/>
gehen und hinfort die Gerechtigkeit höher ſchätzen als ihren<lb/>
Eigennutz? Nein, zu dieſem romantiſchen Vertrauen verſteigt<lb/>ſich das Volk nicht, denn es fühlt, daß der Eigennutz gewal¬<lb/>
tiger ſei als jedes andere Motiv. Darum mögen dieſelben<lb/>
Perſonen Richter bleiben, die dieß ſeither geweſen ſind, ſo ſehr<lb/>
man ſich auch davon überzeugt hat, daß ſie als Egoiſten ver¬<lb/>
fuhren; nur müſſen ſie ihren Eigennutz nicht länger durch die<lb/>
Verkäuflichkeit des Rechtes gefördert finden, ſondern ſo unab¬<lb/>
hängig von der Regierung daſtehen, daß ſie durch ein ſachge¬<lb/>
mäßes Urtheil ihre eigene Sache, ihr „wohlverſtandenes Inter¬<lb/>
eſſe“, nicht in Schatten ſtellen, vielmehr ein gutes Gehalt<lb/>
und Achtung bei den Bürgern gemächlich mit einander ver¬<lb/>
binden.</p><lb/><p>Alſo Welcker und die badiſchen Bürger halten ſich erſt für<lb/>
geſichert, wenn ſie auf den Eigennutz rechnen können. Was<lb/>ſoll man ſich folglich von den unzähligen Uneigennützigkeits¬<lb/>
phraſen denken, von denen ihr Mund ſonſt überſtrömt?</p><lb/><p>Zu einer Sache, die Ich eigennützig betreibe, habe Ich<lb/>
ein anderes Verhältniß, als zu einer, welcher Ich uneigen¬<lb/>
nützig diene. Man könnte folgendes Erkennungszeichen dafür<lb/>
anführen: gegen jene kann Ich Mich <hirendition="#g">verſündigen</hi> oder eine<lb/><hirendition="#g">Sünde</hi> begehen, die andere nur <hirendition="#g">verſcherzen</hi>, von Mir<lb/>ſtoßen, Mich darum bringen, d. h. eine Unklugheit begehen.<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[224/0232]
Welcker aus, iſt durch dieſe Abhängigkeit demoraliſirt! Mit
dürren Worten heißt dieß nichts anders, als daß die Richter
beſſer ihre Rechnung dabei finden, wenn ſie im miniſteriellen
Sinne Urtel fällen, als wenn ſie dieß nach geſetzlichem Sinne
thun. Wie ſoll dem abgeholfen werden? Etwa dadurch, daß
man den Richtern die Schmach ihrer Verkäuflichkeit zu Ge¬
müthe führt und dann das Vertrauen hegt, ſie werden in ſich
gehen und hinfort die Gerechtigkeit höher ſchätzen als ihren
Eigennutz? Nein, zu dieſem romantiſchen Vertrauen verſteigt
ſich das Volk nicht, denn es fühlt, daß der Eigennutz gewal¬
tiger ſei als jedes andere Motiv. Darum mögen dieſelben
Perſonen Richter bleiben, die dieß ſeither geweſen ſind, ſo ſehr
man ſich auch davon überzeugt hat, daß ſie als Egoiſten ver¬
fuhren; nur müſſen ſie ihren Eigennutz nicht länger durch die
Verkäuflichkeit des Rechtes gefördert finden, ſondern ſo unab¬
hängig von der Regierung daſtehen, daß ſie durch ein ſachge¬
mäßes Urtheil ihre eigene Sache, ihr „wohlverſtandenes Inter¬
eſſe“, nicht in Schatten ſtellen, vielmehr ein gutes Gehalt
und Achtung bei den Bürgern gemächlich mit einander ver¬
binden.
Alſo Welcker und die badiſchen Bürger halten ſich erſt für
geſichert, wenn ſie auf den Eigennutz rechnen können. Was
ſoll man ſich folglich von den unzähligen Uneigennützigkeits¬
phraſen denken, von denen ihr Mund ſonſt überſtrömt?
Zu einer Sache, die Ich eigennützig betreibe, habe Ich
ein anderes Verhältniß, als zu einer, welcher Ich uneigen¬
nützig diene. Man könnte folgendes Erkennungszeichen dafür
anführen: gegen jene kann Ich Mich verſündigen oder eine
Sünde begehen, die andere nur verſcherzen, von Mir
ſtoßen, Mich darum bringen, d. h. eine Unklugheit begehen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/232>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.