Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 2. Pest u. a., 1853.wäre, und daß er sie nicht unglüklich machen könne. So kam er nicht dazu, seine Gaben besonders sein Da er einmal entschlossen war, sich nicht mehr zu Er schlug also das Ahnenbuch auf. Abkömmlinge wäre, und daß er ſie nicht unglüklich machen könne. So kam er nicht dazu, ſeine Gaben beſonders ſein Da er einmal entſchloſſen war, ſich nicht mehr zu Er ſchlug alſo das Ahnenbuch auf. Abkömmlinge <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0230" n="219"/> wäre, und daß er ſie nicht unglüklich machen könne.<lb/> Alle Zuredungen ſeiner Freunde waren umſonſt, das<lb/> Mädchen bereute bitter ſeine Empfindung, und be¬<lb/> weinte den Tag: aber es war vergebens, und die Ver¬<lb/> bindung blieb getrennt.</p><lb/> <p>So kam er nicht dazu, ſeine Gaben beſonders ſein<lb/> Herz zu verwerthen, und lebte vereinzelt dem Alter<lb/> entgegen.</p><lb/> <p>Da er einmal entſchloſſen war, ſich nicht mehr zu<lb/> verehlichen, machte er es ſich zur Aufgabe, ſich ſeinen<lb/> künftigen Erben zu ſuchen. Das Gut, das außer dem<lb/> Schloſſe in liegenden Gründen beſonders Wäldern<lb/> beſtand, und die landesüblichen Bezüge hatte, war<lb/> einſt ein landesfürſtliches Lehen geweſen, war aber<lb/> in Folge großer Verdienſte eines Ahnherrn mit Ab¬<lb/> findung entfernter Anwärter in wirkliches Eigenthum<lb/> übergegangen. Der Schloßherr, wie ſie ihn in der<lb/> ganzen Gegend nannten, konnte alſo mittelſt, Teſta¬<lb/> ment über das Gut verfügen. Er wollte aber der<lb/> geſezlichen Erbfolge zugethan bleiben, wollte dem,<lb/> der ihm, wenn er ohne Teſtament ſtürbe, geſezlich<lb/> folgen würde, auch teſtamentlich ſeine Nachlaſſenſchaft<lb/> zuwenden, nur wollte er den Erben vorher kennen<lb/> lernen, ob er der Erbſchaft auch würdig wäre.</p><lb/> <p>Er ſchlug alſo das Ahnenbuch auf. Abkömmlinge<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [219/0230]
wäre, und daß er ſie nicht unglüklich machen könne.
Alle Zuredungen ſeiner Freunde waren umſonſt, das
Mädchen bereute bitter ſeine Empfindung, und be¬
weinte den Tag: aber es war vergebens, und die Ver¬
bindung blieb getrennt.
So kam er nicht dazu, ſeine Gaben beſonders ſein
Herz zu verwerthen, und lebte vereinzelt dem Alter
entgegen.
Da er einmal entſchloſſen war, ſich nicht mehr zu
verehlichen, machte er es ſich zur Aufgabe, ſich ſeinen
künftigen Erben zu ſuchen. Das Gut, das außer dem
Schloſſe in liegenden Gründen beſonders Wäldern
beſtand, und die landesüblichen Bezüge hatte, war
einſt ein landesfürſtliches Lehen geweſen, war aber
in Folge großer Verdienſte eines Ahnherrn mit Ab¬
findung entfernter Anwärter in wirkliches Eigenthum
übergegangen. Der Schloßherr, wie ſie ihn in der
ganzen Gegend nannten, konnte alſo mittelſt, Teſta¬
ment über das Gut verfügen. Er wollte aber der
geſezlichen Erbfolge zugethan bleiben, wollte dem,
der ihm, wenn er ohne Teſtament ſtürbe, geſezlich
folgen würde, auch teſtamentlich ſeine Nachlaſſenſchaft
zuwenden, nur wollte er den Erben vorher kennen
lernen, ob er der Erbſchaft auch würdig wäre.
Er ſchlug alſo das Ahnenbuch auf. Abkömmlinge
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |