aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber es erfolgte keine Antwort. Das Vermögen des armen Mädchens, wenn noch eines vorhanden war, mußte also verloren gegeben werden.
Die Summe, welche nach der Versteigerung der Geräthe und andern Dinge, die der Rentherr in seiner Wohnung auf dem Sanct Petersplaze zurük gelassen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld an den Hausbesizer noch übrig geblieben, und in die Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt. Sie war durch die Zinsen während einer Reihe von Jahren nicht unbeträchtlich angewachsen.
Von der Lebensweise und den Schiksalen des Verstorbenen seit seiner Abreise von Wien konnte mein Gatte nichts Bestimmtes erfahren. Nur, da er alle Wege zur Ermittlung des Lebenslaufes des Verstor¬ benen und in Folge dessen zur Ermittlung des Schik¬ sales des Vermögens des Mädchens einschlug, war das Eine zu seiner Kenntniß gekommen, daß ein Mann, dessen Beschreibung ganz auf den Verstorbenen paßte, in den Vorstädten, welche sehr weit von der Wohnung des Verstorbenen entfernt waren, oft gesehen worden war, daß er mit seiner Flöte in Gasthäusern in Gärten und an öffentlichen Orten
aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber es erfolgte keine Antwort. Das Vermögen des armen Mädchens, wenn noch eines vorhanden war, mußte alſo verloren gegeben werden.
Die Summe, welche nach der Verſteigerung der Geräthe und andern Dinge, die der Rentherr in ſeiner Wohnung auf dem Sanct Petersplaze zurük gelaſſen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld an den Hausbeſizer noch übrig geblieben, und in die Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt. Sie war durch die Zinſen während einer Reihe von Jahren nicht unbeträchtlich angewachſen.
Von der Lebensweiſe und den Schikſalen des Verſtorbenen ſeit ſeiner Abreiſe von Wien konnte mein Gatte nichts Beſtimmtes erfahren. Nur, da er alle Wege zur Ermittlung des Lebenslaufes des Verſtor¬ benen und in Folge deſſen zur Ermittlung des Schik¬ ſales des Vermögens des Mädchens einſchlug, war das Eine zu ſeiner Kenntniß gekommen, daß ein Mann, deſſen Beſchreibung ganz auf den Verſtorbenen paßte, in den Vorſtädten, welche ſehr weit von der Wohnung des Verſtorbenen entfernt waren, oft geſehen worden war, daß er mit ſeiner Flöte in Gaſthäuſern in Gärten und an öffentlichen Orten
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aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber
es erfolgte keine Antwort. Das Vermögen des armen
Mädchens, wenn noch eines vorhanden war, mußte
alſo verloren gegeben werden.
Die Summe, welche nach der Verſteigerung der
Geräthe und andern Dinge, die der Rentherr in
ſeiner Wohnung auf dem Sanct Petersplaze zurük
gelaſſen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld
an den Hausbeſizer noch übrig geblieben, und in die
Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde
meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt.
Sie war durch die Zinſen während einer Reihe von
Jahren nicht unbeträchtlich angewachſen.
Von der Lebensweiſe und den Schikſalen des
Verſtorbenen ſeit ſeiner Abreiſe von Wien konnte mein
Gatte nichts Beſtimmtes erfahren. Nur, da er alle
Wege zur Ermittlung des Lebenslaufes des Verſtor¬
benen und in Folge deſſen zur Ermittlung des Schik¬
ſales des Vermögens des Mädchens einſchlug, war
das Eine zu ſeiner Kenntniß gekommen, daß ein
Mann, deſſen Beſchreibung ganz auf den Verſtorbenen
paßte, in den Vorſtädten, welche ſehr weit von der
Wohnung des Verſtorbenen entfernt waren, oft
geſehen worden war, daß er mit ſeiner Flöte in
Gaſthäuſern in Gärten und an öffentlichen Orten
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Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 1. Pest u. a., 1853, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_steine01_1853/275>, abgerufen am 04.05.2024.
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