ganges sogleich im Staatsdienste Beschäftigung finden, und daß er in einer entsprechenden Zeit in jene höhe¬ ren Stellen empor rücken werde, welche einer Familie einen anständigen Unterhalt gewähren, widmen sich mehr oder wenigere Jünglinge der Staatslaufbahn. Aus der Zahl derer, welche mit gutem Erfolge den vorgeschriebenen Bildungsweg zurückgelegt haben, wählt der Staat seine Diener, und muß sie im Gan¬ zen daraus wählen. Es ist wohl kein Zweifel, daß auch außerhalb dieses Kreises Männer von Begabung für den Staatsdienst sind, von großer Begabung ja von außerordentlicher Begabung; aber der Staat kann sie, jene ungewöhnlichen Fälle abgerechnet, wo ihre Begabung durch besondere Zufälle zur Erscheinung gelangt, und mit dem Staate in Wechselwirkung ge¬ räth, nicht wählen, weil er sie nicht kennt, und weil das Wählen ohne nähere Kenntniß und ohne die vor¬ liegende Gewähr der erlangten vorgeschriebenen Aus¬ bildung Gefahr drohte und Verwirrung und Mißlei¬ tung in die Geschäfte bringen könnte. Wie nun die¬ jenigen, welche die Vorbereitungsjahre zurückgelegt haben, beschaffen sind, so muß sie der Staat nehmen. Oft sind selbst große Begabungen in größerer Zahl darunter, oft sind sie in geringerer, oft ist im Durch¬
Stifter, Nachsommer, III. 14
ganges ſogleich im Staatsdienſte Beſchäftigung finden, und daß er in einer entſprechenden Zeit in jene höhe¬ ren Stellen empor rücken werde, welche einer Familie einen anſtändigen Unterhalt gewähren, widmen ſich mehr oder wenigere Jünglinge der Staatslaufbahn. Aus der Zahl derer, welche mit gutem Erfolge den vorgeſchriebenen Bildungsweg zurückgelegt haben, wählt der Staat ſeine Diener, und muß ſie im Gan¬ zen daraus wählen. Es iſt wohl kein Zweifel, daß auch außerhalb dieſes Kreiſes Männer von Begabung für den Staatsdienſt ſind, von großer Begabung ja von außerordentlicher Begabung; aber der Staat kann ſie, jene ungewöhnlichen Fälle abgerechnet, wo ihre Begabung durch beſondere Zufälle zur Erſcheinung gelangt, und mit dem Staate in Wechſelwirkung ge¬ räth, nicht wählen, weil er ſie nicht kennt, und weil das Wählen ohne nähere Kenntniß und ohne die vor¬ liegende Gewähr der erlangten vorgeſchriebenen Aus¬ bildung Gefahr drohte und Verwirrung und Mißlei¬ tung in die Geſchäfte bringen könnte. Wie nun die¬ jenigen, welche die Vorbereitungsjahre zurückgelegt haben, beſchaffen ſind, ſo muß ſie der Staat nehmen. Oft ſind ſelbſt große Begabungen in größerer Zahl darunter, oft ſind ſie in geringerer, oft iſt im Durch¬
Stifter, Nachſommer, III. 14
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[209/0223]
ganges ſogleich im Staatsdienſte Beſchäftigung finden,
und daß er in einer entſprechenden Zeit in jene höhe¬
ren Stellen empor rücken werde, welche einer Familie
einen anſtändigen Unterhalt gewähren, widmen ſich
mehr oder wenigere Jünglinge der Staatslaufbahn.
Aus der Zahl derer, welche mit gutem Erfolge den
vorgeſchriebenen Bildungsweg zurückgelegt haben,
wählt der Staat ſeine Diener, und muß ſie im Gan¬
zen daraus wählen. Es iſt wohl kein Zweifel, daß
auch außerhalb dieſes Kreiſes Männer von Begabung
für den Staatsdienſt ſind, von großer Begabung ja
von außerordentlicher Begabung; aber der Staat kann
ſie, jene ungewöhnlichen Fälle abgerechnet, wo ihre
Begabung durch beſondere Zufälle zur Erſcheinung
gelangt, und mit dem Staate in Wechſelwirkung ge¬
räth, nicht wählen, weil er ſie nicht kennt, und weil
das Wählen ohne nähere Kenntniß und ohne die vor¬
liegende Gewähr der erlangten vorgeſchriebenen Aus¬
bildung Gefahr drohte und Verwirrung und Mißlei¬
tung in die Geſchäfte bringen könnte. Wie nun die¬
jenigen, welche die Vorbereitungsjahre zurückgelegt
haben, beſchaffen ſind, ſo muß ſie der Staat nehmen.
Oft ſind ſelbſt große Begabungen in größerer Zahl
darunter, oft ſind ſie in geringerer, oft iſt im Durch¬
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Stifter, Adalbert: Der Nachsommer. Bd. 3. Pesth, 1857, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_nachsommer03_1857/223>, abgerufen am 24.11.2024.
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