6. Der König in Dännemarck, über Dänne- marck, Norwegen, Wenden und Gothen.
Jemehr nun einer Reiche beherrschet, je weiter will er auch einem andern, der derer weniger hat, vorgezogen seyn, welche multiplicitatem re- gnorum unter allen, wie wir unten hören wer- den, Spanien am meisten allegiret, weil dieser Herr für andern, theils den Besitz, theils den Ti- tul vieler Reiche führet. Dieselben nun, welche die Praecedentz dieser vielfältigen Könige zu be- haupten übernehmen, pflegen zu sagen,
1. Daß gleichwie in der Arithmetica plurali- tas mehr gelte als unitas, nehmlich eine Zwey mehr als eine Eins, und Vier noch einmahl so viel als Zwey, also auch müste die Person, auf welcher eine multiplicirete majestas hafftete, einer andern, welche nur eine Majestät oder weniger Reiche besässe, vorgezogen werden.
2. Daß es einem Potentaten einen mehreren re- spect zuziehe, wenn er in vielen Orten der Welt herrsche, u. von vielen an Sprachen und Sitten unterschiedenen Nationen, welche sonsten ein- ander unbekandt sind, gleichwohl aber in der Person ihres Königes einander bekant, und nicht selten verbunden werden, als eine über sie herrschende Majestät, verehret werde; wel- ches sich mit dem Exempel und der allerhöch- sten Person der itzt regierenden Kayserl. Ma- jestät Caroli des VI. gar wohl erläutern läs-
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Hoff-Ceremoniel.
6. Der Koͤnig in Daͤnnemarck, uͤber Daͤnne- marck, Norwegen, Wenden und Gothen.
Jemehr nun einer Reiche beherrſchet, je weiter will er auch einem andern, der derer weniger hat, vorgezogen ſeyn, welche multiplicitatem re- gnorum unter allen, wie wir unten hoͤren wer- den, Spanien am meiſten allegiret, weil dieſer Herr fuͤr andern, theils den Beſitz, theils den Ti- tul vieler Reiche fuͤhret. Dieſelben nun, welche die Præcedentz dieſer vielfaͤltigen Koͤnige zu be- haupten uͤbernehmen, pflegen zu ſagen,
1. Daß gleichwie in der Arithmetica plurali- tas mehr gelte als unitas, nehmlich eine Zwey mehr als eine Eins, und Vier noch einmahl ſo viel als Zwey, alſo auch muͤſte die Perſon, auf welcher eine multiplicirete majeſtas hafftete, einer andern, welche nur eine Majeſtaͤt oder weniger Reiche beſaͤſſe, vorgezogen werden.
2. Daß es einem Potentaten einen mehreren re- ſpect zuziehe, wenn er in vielen Orten der Welt herrſche, u. von vielen an Sprachen und Sitten unterſchiedenen Nationen, welche ſonſten ein- ander unbekandt ſind, gleichwohl aber in der Perſon ihres Koͤniges einander bekant, und nicht ſelten verbunden werden, als eine uͤber ſie herrſchende Majeſtaͤt, verehret werde; wel- ches ſich mit dem Exempel und der allerhoͤch- ſten Perſon der itzt regierenden Kayſerl. Ma- jeſtaͤt Caroli des VI. gar wohl erlaͤutern laͤſ-
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Hoff-Ceremoniel.
6. Der Koͤnig in Daͤnnemarck, uͤber Daͤnne-
marck, Norwegen, Wenden und Gothen.
Jemehr nun einer Reiche beherrſchet, je weiter
will er auch einem andern, der derer weniger hat,
vorgezogen ſeyn, welche multiplicitatem re-
gnorum unter allen, wie wir unten hoͤren wer-
den, Spanien am meiſten allegiret, weil dieſer
Herr fuͤr andern, theils den Beſitz, theils den Ti-
tul vieler Reiche fuͤhret. Dieſelben nun, welche
die Præcedentz dieſer vielfaͤltigen Koͤnige zu be-
haupten uͤbernehmen, pflegen zu ſagen,
1. Daß gleichwie in der Arithmetica plurali-
tas mehr gelte als unitas, nehmlich eine Zwey
mehr als eine Eins, und Vier noch einmahl ſo
viel als Zwey, alſo auch muͤſte die Perſon, auf
welcher eine multiplicirete majeſtas hafftete,
einer andern, welche nur eine Majeſtaͤt oder
weniger Reiche beſaͤſſe, vorgezogen werden.
2. Daß es einem Potentaten einen mehreren re-
ſpect zuziehe, wenn er in vielen Orten der Welt
herrſche, u. von vielen an Sprachen und Sitten
unterſchiedenen Nationen, welche ſonſten ein-
ander unbekandt ſind, gleichwohl aber in der
Perſon ihres Koͤniges einander bekant, und
nicht ſelten verbunden werden, als eine uͤber
ſie herrſchende Majeſtaͤt, verehret werde; wel-
ches ſich mit dem Exempel und der allerhoͤch-
ſten Perſon der itzt regierenden Kayſerl. Ma-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/95>, abgerufen am 23.11.2024.
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