dem Engelländer vorgefahren; welcher es nicht leiden wolte, dannenhero kam es zum Zanck und Entblösung der Degen. Endlich legete sich der Marschall de la Force, welcher den Gesandten einzuhohlen von seinem Könige beordret, und also den Händeln gegenwärtig war, ins Mittel, sa- gende: Zu König Henrici des III. Zeiten, wäre beschlossen worden, daß die Engelländer den Vor- zug für den Schweden haben solten; des Grotii Leute aber wolten davon nichts wissen, und mei- neten: daß damahlen kein Schwedischer Gesand- ter wäre gegenwärtig gewesen. Weil nun keines dem andern weichen wolte, so war das beste Ver- gleichungs-Mittel: daß bey de Theile wieder nach Hause fuhren, und den neuen Gesandten unbe- gleitet liessen.
§. 13.
Engelland gieng in seiner Praecedentz noch weiter. Denn, als A. 1639. der Röm. Kayser den B. Kinsky in Qualite eines Envoye nach Constantinopel gesendet: sich aber auch zugleich ein Engelländischer Ambassadeur daselbst einge- funden hatte; wolten die Türcken dem Kayserl. Envoye die Praecedentz für dem Englischen Am- bassadeur einräumen. Allein der Engelländer wie- dersprach es, einwendende: Er hätte den Chara- cter eines Ambassadeurs, jener aber nur eines Envoye. Der Kayserl. replicirete darauf: Die Englischen Ambassadeurs zu Constantinopel, wären eigentlich nur Gevollmächtigte, von der
Kauff-
Europaͤiſches
dem Engellaͤnder vorgefahren; welcher es nicht leiden wolte, dannenhero kam es zum Zanck und Entbloͤſung der Degen. Endlich legete ſich der Marſchall de la Force, welcher den Geſandten einzuhohlen von ſeinem Koͤnige beordret, und alſo den Haͤndeln gegenwaͤrtig war, ins Mittel, ſa- gende: Zu Koͤnig Henrici des III. Zeiten, waͤre beſchloſſen worden, daß die Engellaͤnder den Vor- zug fuͤr den Schweden haben ſolten; des Grotii Leute aber wolten davon nichts wiſſen, und mei- neten: daß damahlen kein Schwediſcher Geſand- ter waͤre gegenwaͤrtig geweſen. Weil nun keines dem andern weichen wolte, ſo war das beſte Ver- gleichungs-Mittel: daß bey de Theile wieder nach Hauſe fuhren, und den neuen Geſandten unbe- gleitet lieſſen.
§. 13.
Engelland gieng in ſeiner Præcedentz noch weiter. Denn, als A. 1639. der Roͤm. Kayſer den B. Kinsky in Qualité eines Envoyé nach Conſtantinopel geſendet: ſich aber auch zugleich ein Engellaͤndiſcher Ambaſſadeur daſelbſt einge- funden hatte; wolten die Tuͤrcken dem Kayſerl. Envoyé die Præcedentz fuͤr dem Engliſchen Am- baſſadeur einraͤumen. Allein der Engellaͤnder wie- derſprach es, einwendende: Er haͤtte den Chara- cter eines Ambaſſadeurs, jener aber nur eines Envoyé. Der Kayſerl. replicirete darauf: Die Engliſchen Ambaſſadeurs zu Conſtantinopel, waͤren eigentlich nur Gevollmaͤchtigte, von der
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Europaͤiſches
dem Engellaͤnder vorgefahren; welcher es nicht
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Entbloͤſung der Degen. Endlich legete ſich der
Marſchall de la Force, welcher den Geſandten
einzuhohlen von ſeinem Koͤnige beordret, und alſo
den Haͤndeln gegenwaͤrtig war, ins Mittel, ſa-
gende: Zu Koͤnig Henrici des III. Zeiten, waͤre
beſchloſſen worden, daß die Engellaͤnder den Vor-
zug fuͤr den Schweden haben ſolten; des Grotii
Leute aber wolten davon nichts wiſſen, und mei-
neten: daß damahlen kein Schwediſcher Geſand-
ter waͤre gegenwaͤrtig geweſen. Weil nun keines
dem andern weichen wolte, ſo war das beſte Ver-
gleichungs-Mittel: daß bey de Theile wieder nach
Hauſe fuhren, und den neuen Geſandten unbe-
gleitet lieſſen.
§. 13. Engelland gieng in ſeiner Præcedentz
noch weiter. Denn, als A. 1639. der Roͤm. Kayſer
den B. Kinsky in Qualité eines Envoyé nach
Conſtantinopel geſendet: ſich aber auch zugleich
ein Engellaͤndiſcher Ambaſſadeur daſelbſt einge-
funden hatte; wolten die Tuͤrcken dem Kayſerl.
Envoyé die Præcedentz fuͤr dem Engliſchen Am-
baſſadeur einraͤumen. Allein der Engellaͤnder wie-
derſprach es, einwendende: Er haͤtte den Chara-
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Envoyé. Der Kayſerl. replicirete darauf: Die
Engliſchen Ambaſſadeurs zu Conſtantinopel,
waͤren eigentlich nur Gevollmaͤchtigte, von der
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 694. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/722>, abgerufen am 23.11.2024.
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