den, Carolus XI., wie oben schon gemeldet worden, den 15. Aprilis 1697. und etwan einen Monath eher als die Friedens-Con- ferentien ihren Anfang nahmen, verstor- ben war; so hatte der Minister Mediatio- nis Baron von Lilienroth eines neuen von sei- nem neuen Könige Carolo XII. von nöthen. Weil aber selbiger damahlen noch nicht Majorennis und die Regierung nicht an- getreten hatte; so wurde dieses neue Plein- Pouvoir von dessen Vormünden, als der Hedwigis Eleonora seiner Frau Groß- Mutter, dem Oxenstirna, Guldenstirna, Wrede, Guldenstolpe, und Wallenstedt unterschrieben: in welchem aber nichts von dem, was in dem ersteren enthalten, geän- dert war.
2. Jn dem Churfürstl. Bayrischen, dem Baron Prielmeyer gegebenem Plein-Pouvoir, war dieses besondere: daß sich Churfürstl. Durchlauchtigkeit vorbehielte, nebst er- wehnetem Gevollmächtigten Minister, auch mehrere nach dem Friedens-Tractat, und zwar mit gleichem Charactere zu senden: welche eben, Krafft dieses dem Herrn Ba- ron Prielmeyer ertheilten Plein-Pouvoirs, ohne erst ein besonderes zu empfangen und vorzuzeigen, solten authorisiret seyn, im
Nah-
Europaͤiſches
den, Carolus XI., wie oben ſchon gemeldet worden, den 15. Aprilis 1697. und etwan einen Monath eher als die Friedens-Con- ferentien ihren Anfang nahmen, verſtor- ben war; ſo hatte der Miniſter Mediatio- nis Baron von Lilienroth eines neuen von ſei- nem neuen Koͤnige Carolo XII. von noͤthen. Weil aber ſelbiger damahlen noch nicht Majorennis und die Regierung nicht an- getreten hatte; ſo wurde dieſes neue Plein- Pouvoir von deſſen Vormuͤnden, als der Hedwigis Eleonora ſeiner Frau Groß- Mutter, dem Oxenſtirna, Guldenſtirna, Wrede, Guldenſtolpe, und Wallenſtedt unterſchrieben: in welchem aber nichts von dem, was in dem erſteren enthalten, geaͤn- dert war.
2. Jn dem Churfuͤrſtl. Bayriſchen, dem Baron Prielmeyer gegebenem Plein-Pouvoir, war dieſes beſondere: daß ſich Churfuͤrſtl. Durchlauchtigkeit vorbehielte, nebſt er- wehnetem Gevollmaͤchtigten Miniſter, auch mehrere nach dem Friedens-Tractat, und zwar mit gleichem Charactere zu ſenden: welche eben, Krafft dieſes dem Herrn Ba- ron Prielmeyer eꝛtheilten Plein-Pouvoirs, ohne erſt ein beſonderes zu empfangen und vorzuzeigen, ſolten authoriſiret ſeyn, im
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Europaͤiſches
den, Carolus XI., wie oben ſchon gemeldet
worden, den 15. Aprilis 1697. und etwan
einen Monath eher als die Friedens-Con-
ferentien ihren Anfang nahmen, verſtor-
ben war; ſo hatte der Miniſter Mediatio-
nis Baron von Lilienroth eines neuen von ſei-
nem neuen Koͤnige Carolo XII. von noͤthen.
Weil aber ſelbiger damahlen noch nicht
Majorennis und die Regierung nicht an-
getreten hatte; ſo wurde dieſes neue Plein-
Pouvoir von deſſen Vormuͤnden, als der
Hedwigis Eleonora ſeiner Frau Groß-
Mutter, dem Oxenſtirna, Guldenſtirna,
Wrede, Guldenſtolpe, und Wallenſtedt
unterſchrieben: in welchem aber nichts von
dem, was in dem erſteren enthalten, geaͤn-
dert war.
2. Jn dem Churfuͤrſtl. Bayriſchen, dem Baron
Prielmeyer gegebenem Plein-Pouvoir,
war dieſes beſondere: daß ſich Churfuͤrſtl.
Durchlauchtigkeit vorbehielte, nebſt er-
wehnetem Gevollmaͤchtigten Miniſter, auch
mehrere nach dem Friedens-Tractat, und
zwar mit gleichem Charactere zu ſenden:
welche eben, Krafft dieſes dem Herrn Ba-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/576>, abgerufen am 25.11.2024.
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