gedachter Graevius und andere, daß dieser Per- sonatus Mercator mehr Verstand im Kopffe hätte, als zu einem Hut-Staffirer, dessen Arbeit so wohl die tummen als klugen Köpffe bedecket, nicht aber formiret, gehörig. Ob es gleich nicht rathsam, daß die Herren Staaten den Callieres nach dem Haag kommen liessen, so wurde er doch nach dem Dorffe Voorbourg, welches eine klei- ne Meile von dem Haag entlegen, geruffen, allwo er lange Zeit incognito lebete, und zwischen ihme und den Holländern fast tägliche Conferentien gepflogen wurden.
§. 4.
Als man nun näher zusammen rückete, diesen Friedens-Schluß vorzunehmen, so ware man Praeliminariter besorget,
1. Umb den Ort, in welchem der Congreß ge- halten werden solte,
2. Wem man das Amt eines Mediatoris an- vertrauen wolle.
§. 5.
Daß erstere, oder den Ort anlangende, so ist in dem ersten Capitul des vorhergehenden IV. Theils, §. 7. schon einiger massen Erweh- nung geschehen, was für Mißhelligkeit hierüber entstanden; es ist aber allhier noch beyzubringen, daß nebst Kayserl. Majestät, auch der König in Spanien gewaltig darauf drungen, daß dieser vorstehende Friede in einer zum Römischen Reich gehörigen Stadt möchte vorgenommen werden: und kamen sonderlich Augspurg, Cölln, Franck-
furth,
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Hoff-Ceremoniel.
gedachter Grævius und andere, daß dieſer Per- ſonatus Mercator mehr Verſtand im Kopffe haͤtte, als zu einem Hut-Staffirer, deſſen Arbeit ſo wohl die tummen als klugen Koͤpffe bedecket, nicht aber formiret, gehoͤrig. Ob es gleich nicht rathſam, daß die Herren Staaten den Callieres nach dem Haag kommen lieſſen, ſo wurde er doch nach dem Dorffe Voorbourg, welches eine klei- ne Meile von dem Haag entlegen, geruffen, allwo er lange Zeit incognito lebete, und zwiſchen ihme und den Hollaͤndern faſt taͤgliche Conferentien gepflogen wurden.
§. 4.
Als man nun naͤher zuſammen ruͤckete, dieſen Friedens-Schluß vorzunehmen, ſo ware man Præliminariter beſorget,
1. Umb den Ort, in welchem der Congreß ge- halten werden ſolte,
2. Wem man das Amt eines Mediatoris an- vertrauen wolle.
§. 5.
Daß erſtere, oder den Ort anlangende, ſo iſt in dem erſten Capitul des vorhergehenden IV. Theils, §. 7. ſchon einiger maſſen Erweh- nung geſchehen, was fuͤr Mißhelligkeit hieruͤber entſtanden; es iſt aber allhier noch beyzubringen, daß nebſt Kayſerl. Majeſtaͤt, auch der Koͤnig in Spanien gewaltig darauf drungen, daß dieſer vorſtehende Friede in einer zum Roͤmiſchen Reich gehoͤrigen Stadt moͤchte vorgenommen werden: und kamen ſonderlich Augſpurg, Coͤlln, Franck-
furth,
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Hoff-Ceremoniel.
gedachter Grævius und andere, daß dieſer Per-
ſonatus Mercator mehr Verſtand im Kopffe
haͤtte, als zu einem Hut-Staffirer, deſſen Arbeit
ſo wohl die tummen als klugen Koͤpffe bedecket,
nicht aber formiret, gehoͤrig. Ob es gleich nicht
rathſam, daß die Herren Staaten den Callieres
nach dem Haag kommen lieſſen, ſo wurde er doch
nach dem Dorffe Voorbourg, welches eine klei-
ne Meile von dem Haag entlegen, geruffen, allwo
er lange Zeit incognito lebete, und zwiſchen ihme
und den Hollaͤndern faſt taͤgliche Conferentien
gepflogen wurden.
§. 4. Als man nun naͤher zuſammen ruͤckete,
dieſen Friedens-Schluß vorzunehmen, ſo ware
man Præliminariter beſorget,
1. Umb den Ort, in welchem der Congreß ge-
halten werden ſolte,
2. Wem man das Amt eines Mediatoris an-
vertrauen wolle.
§. 5. Daß erſtere, oder den Ort anlangende,
ſo iſt in dem erſten Capitul des vorhergehenden
IV. Theils, §. 7. ſchon einiger maſſen Erweh-
nung geſchehen, was fuͤr Mißhelligkeit hieruͤber
entſtanden; es iſt aber allhier noch beyzubringen,
daß nebſt Kayſerl. Majeſtaͤt, auch der Koͤnig in
Spanien gewaltig darauf drungen, daß dieſer
vorſtehende Friede in einer zum Roͤmiſchen Reich
gehoͤrigen Stadt moͤchte vorgenommen werden:
und kamen ſonderlich Augſpurg, Coͤlln, Franck-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/545>, abgerufen am 26.11.2024.
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