Denn weil es doch absolut unmöglich, daß ihrer zwey zugleich auf einmahl unter- schreiben und untersiegeln, oder auch ihren Nahmen und Petschafft auf einen und eben denselben Ort setzen können, sondern einer zu- vor schreiben, und dem andern vorstehen muß; so ist das hierbey vorfallende Ceremoniel eines der schweresten, es so einzurichten, daß es kei- nem Theil praejudicirlich scheine. Jedoch willigten endlich die Kayserl. Plenipotentia- rii, daß man niemahlen in eine und eben die- selbe Schrifft das Wort Kayser, und hernach Könige oder Cronen setzen: wenn aber wegen des Contextes es nicht anders geschehen kön- te, als daß man den Kayser und einen andern König in dem Jnstrument zusammen nehmen müste, so solte doch das Wort Majestät nicht einem jeden a part beygefüget, sondern beyden zusammen in communi gegeben werden. v. gr. Jst zwischen Seiner Kayserl. und Aller- Christl. Majestät verabredet und geschlossen worden. Wenn auch die Kayserlichen denen Frantzosen, und anderen Königl. Plenipoten- tiariis einige Propositiones communiciren würden, solten so dann die Kayserl. den Titul Kayserl. Majestät und ihre Unterschrifft, an den honorablesten Ort, und sich den Königl. vorsetzen; vice versa aber, wenn die Frantzo- sen oder andere Königl. Gesandten denen
Kay-
Europaͤiſches
Denn weil es doch abſolut unmoͤglich, daß ihrer zwey zugleich auf einmahl unter- ſchreiben und unterſiegeln, oder auch ihren Nahmen und Petſchafft auf einen und eben denſelben Ort ſetzen koͤnnen, ſondern einer zu- vor ſchreiben, und dem andern vorſtehen muß; ſo iſt das hierbey vorfallende Ceremoniel eines der ſchwereſten, es ſo einzurichten, daß es kei- nem Theil præjudicirlich ſcheine. Jedoch willigten endlich die Kayſerl. Plenipotentia- rii, daß man niemahlen in eine und eben die- ſelbe Schrifft das Wort Kayſer, und hernach Koͤnige oder Cronen ſetzen: wenn aber wegen des Contextes es nicht anders geſchehen koͤn- te, als daß man den Kayſer und einen andern Koͤnig in dem Jnſtrument zuſammen nehmen muͤſte, ſo ſolte doch das Wort Majeſtaͤt nicht einem jeden a part beygefuͤget, ſondern beyden zuſammen in communi gegeben werden. v. gr. Jſt zwiſchen Seiner Kayſerl. und Aller- Chriſtl. Majeſtaͤt verabredet und geſchloſſen worden. Wenn auch die Kayſerlichen denen Frantzoſen, und anderen Koͤnigl. Plenipoten- tiariis einige Propoſitiones communiciren wuͤrden, ſolten ſo dann die Kayſerl. den Titul Kayſerl. Majeſtaͤt und ihre Unterſchrifft, an den honorableſten Ort, und ſich den Koͤnigl. vorſetzen; vice verſa aber, wenn die Frantzo- ſen oder andere Koͤnigl. Geſandten denen
Kay-
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Europaͤiſches
Denn weil es doch abſolut unmoͤglich,
daß ihrer zwey zugleich auf einmahl unter-
ſchreiben und unterſiegeln, oder auch ihren
Nahmen und Petſchafft auf einen und eben
denſelben Ort ſetzen koͤnnen, ſondern einer zu-
vor ſchreiben, und dem andern vorſtehen muß;
ſo iſt das hierbey vorfallende Ceremoniel eines
der ſchwereſten, es ſo einzurichten, daß es kei-
nem Theil præjudicirlich ſcheine. Jedoch
willigten endlich die Kayſerl. Plenipotentia-
rii, daß man niemahlen in eine und eben die-
ſelbe Schrifft das Wort Kayſer, und hernach
Koͤnige oder Cronen ſetzen: wenn aber wegen
des Contextes es nicht anders geſchehen koͤn-
te, als daß man den Kayſer und einen andern
Koͤnig in dem Jnſtrument zuſammen nehmen
muͤſte, ſo ſolte doch das Wort Majeſtaͤt nicht
einem jeden a part beygefuͤget, ſondern beyden
zuſammen in communi gegeben werden.
v. gr. Jſt zwiſchen Seiner Kayſerl. und Aller-
Chriſtl. Majeſtaͤt verabredet und geſchloſſen
worden. Wenn auch die Kayſerlichen denen
Frantzoſen, und anderen Koͤnigl. Plenipoten-
tiariis einige Propoſitiones communiciren
wuͤrden, ſolten ſo dann die Kayſerl. den Titul
Kayſerl. Majeſtaͤt und ihre Unterſchrifft, an
den honorableſten Ort, und ſich den Koͤnigl.
vorſetzen; vice verſa aber, wenn die Frantzo-
ſen oder andere Koͤnigl. Geſandten denen
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/414>, abgerufen am 22.11.2024.
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