bloß die Jtaliänischen Fürsten, den Kayser wegen einiger Erb-Länder, und den Tür- cken zu einem Nachbar hat; die letztere ist zwar zur See considerable, zu Lande aber nicht beträchtlich, und folgendes niemanden gar formidable. Weil nun ein necessa- rium Consequentz des Mediatoris ist, daß er die Quarantie des Friedens über- nehme; so wird solche Garantie sonder er- forderlichen Effect seyn, wenn er wegen übeler Situation und gebrechender Macht, nicht im Stande selbige zu leisten. Denn ge- setzt, es wehlete Schweden und Pohlen, Pohlen und Moscau, Engelland und Hol- land, etc. die Republic Venedig zu einem Mediatore des Friedens, welcher Frieden aber nachgehends von einer itzt genannten Parthey nicht gehalten würde: wie solte sich alsdenn Venedig wohl anstellen, in diesen entlegenen Landen, zu welchen man zwar zu Schiffe gelangen kan, aber doch den Krieg mehr im Lande, als auf der See führen mü- ste, den Fried-brüchigen Theil zu Haltung des Friedens zu obligiren? Und was für eine theure Mediation und Garantie würde es nicht seyn, von Venedig Völcker nach Mo- scau, Schweden, Pohlen, etc. zu transpor- tiren. Hingegen sind die Venetianer in denen Friedens-Schlüssen, die etwan
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Hoff-Ceremoniel.
bloß die Jtaliaͤniſchen Fuͤrſten, den Kayſer wegen einiger Erb-Laͤnder, und den Tuͤr- cken zu einem Nachbar hat; die letztere iſt zwar zur See conſiderable, zu Lande aber nicht betraͤchtlich, und folgendes niemanden gar formidable. Weil nun ein neceſſa- rium Conſequentz des Mediatoris iſt, daß er die Quarantie des Friedens uͤber- nehme; ſo wird ſolche Garantie ſonder er- forderlichen Effect ſeyn, wenn er wegen uͤbeler Situation und gebrechender Macht, nicht im Stande ſelbige zu leiſten. Denn ge- ſetzt, es wehlete Schweden und Pohlen, Pohlen und Moſcau, Engelland und Hol- land, ꝛc. die Republic Venedig zu einem Mediatore des Friedens, welcher Frieden aber nachgehends von einer itzt genannten Parthey nicht gehalten wuͤrde: wie ſolte ſich alsdenn Venedig wohl anſtellen, in dieſen entlegenen Landen, zu welchen man zwar zu Schiffe gelangen kan, aber doch den Krieg mehr im Lande, als auf der See fuͤhren muͤ- ſte, den Fried-bruͤchigen Theil zu Haltung des Friedens zu obligiren? Und was fuͤr eine theure Mediation und Garantie wuͤrde es nicht ſeyn, von Venedig Voͤlcker nach Mo- ſcau, Schweden, Pohlen, ꝛc. zu transpor- tiren. Hingegen ſind die Venetianer in denen Friedens-Schluͤſſen, die etwan
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Hoff-Ceremoniel.
bloß die Jtaliaͤniſchen Fuͤrſten, den Kayſer
wegen einiger Erb-Laͤnder, und den Tuͤr-
cken zu einem Nachbar hat; die letztere iſt
zwar zur See conſiderable, zu Lande aber
nicht betraͤchtlich, und folgendes niemanden
gar formidable. Weil nun ein neceſſa-
rium Conſequentz des Mediatoris iſt,
daß er die Quarantie des Friedens uͤber-
nehme; ſo wird ſolche Garantie ſonder er-
forderlichen Effect ſeyn, wenn er wegen
uͤbeler Situation und gebrechender Macht,
nicht im Stande ſelbige zu leiſten. Denn ge-
ſetzt, es wehlete Schweden und Pohlen,
Pohlen und Moſcau, Engelland und Hol-
land, ꝛc. die Republic Venedig zu einem
Mediatore des Friedens, welcher Frieden
aber nachgehends von einer itzt genannten
Parthey nicht gehalten wuͤrde: wie ſolte ſich
alsdenn Venedig wohl anſtellen, in dieſen
entlegenen Landen, zu welchen man zwar zu
Schiffe gelangen kan, aber doch den Krieg
mehr im Lande, als auf der See fuͤhren muͤ-
ſte, den Fried-bruͤchigen Theil zu Haltung
des Friedens zu obligiren? Und was fuͤr eine
theure Mediation und Garantie wuͤrde es
nicht ſeyn, von Venedig Voͤlcker nach Mo-
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tiren. Hingegen ſind die Venetianer
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/357>, abgerufen am 23.11.2024.
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