hohe Principals in ihren Ländern delicaten Wein-Wachs haben, sich mit einem Vor- rath dieses Getränckes von Hauß aus versehen, damit sie ihre Tafel mit wenigern Kosten be- stellen, und desto liberaler seyn können; wie- wohl auch dißfalls a l' ordinair von dem Ma- gistrat des Orts nur ein gewisses Quantum einzuführen erlaubet, und genau acht gegeben wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten- tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth- durfft, ein heimliches Wein-Commercium exerciren, und den Wein-Händlern an ihrer Nahrung Schaden zufügen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung so hoher und vieler Personen räumlich und zugleich be- quemlich: damit ein jeder Gesandter die Visi- ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemäß, annehmen und wieder abstatten könne: wo- von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6. §. 7. seqq. specifice Meldung geschehen.
5. Weil auch die Christenheit numehro in dreyer- ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien- stes zertheilet: und es meistens zu geschehen pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion sich in weltlichen Streit-Sachen mit einander zu accommodiren, und Frieden zu schliessen haben; so muß ein dergleichen Ort zu denen Friedens-Congressen ausersehen werden, in welchem ein jeder das Exercitium seiner Reli-
gion
Europaͤiſches
hohe Principals in ihren Laͤndern delicaten Wein-Wachs haben, ſich mit einem Vor- rath dieſes Getraͤnckes von Hauß aus verſehen, damit ſie ihre Tafel mit wenigern Koſten be- ſtellen, und deſto liberaler ſeyn koͤnnen; wie- wohl auch dißfalls a l’ ordinair von dem Ma- giſtrat des Orts nur ein gewiſſes Quantum einzufuͤhren erlaubet, und genau acht gegeben wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten- tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth- durfft, ein heimliches Wein-Commercium exerciren, und den Wein-Haͤndlern an ihrer Nahrung Schaden zufuͤgen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung ſo hoher und vieler Perſonen raͤumlich und zugleich be- quemlich: damit ein jeder Geſandter die Viſi- ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemaͤß, annehmen und wieder abſtatten koͤnne: wo- von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6. §. 7. ſeqq. ſpecifice Meldung geſchehen.
5. Weil auch die Chriſtenheit numehro in dreyer- ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien- ſtes zertheilet: und es meiſtens zu geſchehen pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion ſich in weltlichen Streit-Sachen mit einander zu accommodiren, und Frieden zu ſchlieſſen haben; ſo muß ein dergleichen Ort zu denen Friedens-Congreſſen auserſehen werden, in welchem ein jeder das Exercitium ſeiner Reli-
gion
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0332"n="304"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/>
hohe Principals in ihren Laͤndern <hirendition="#aq">delica</hi>ten<lb/>
Wein-Wachs haben, ſich mit einem Vor-<lb/>
rath dieſes Getraͤnckes von Hauß aus verſehen,<lb/>
damit ſie ihre Tafel mit wenigern Koſten be-<lb/>ſtellen, und deſto <hirendition="#aq">liberaler</hi>ſeyn koͤnnen; wie-<lb/>
wohl auch dißfalls <hirendition="#aq">a l’ ordinair</hi> von dem <hirendition="#aq">Ma-<lb/>
giſtr</hi>at des Orts nur ein gewiſſes <hirendition="#aq">Quantum</hi><lb/>
einzufuͤhren erlaubet, und genau acht gegeben<lb/>
wird, daß nicht etwan die Herren <hirendition="#aq">Plenipoten-<lb/>
tiarii,</hi> unter dem Vorwand eigener Noth-<lb/>
durfft, ein heimliches Wein-<hirendition="#aq">Commercium<lb/>
exerci</hi>ren, und den Wein-Haͤndlern an ihrer<lb/>
Nahrung Schaden zufuͤgen.</item><lb/><item>4. Daß die Logementer zu Einnehmung ſo hoher<lb/>
und vieler Perſonen raͤumlich und zugleich be-<lb/>
quemlich: damit ein jeder Geſandter die Viſi-<lb/>
ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemaͤß,<lb/>
annehmen und wieder abſtatten koͤnne: wo-<lb/>
von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6.<lb/>
§. 7. <hirendition="#aq">ſeqq. ſpecifice</hi> Meldung geſchehen.</item><lb/><item>5. Weil auch die Chriſtenheit numehro in dreyer-<lb/>
ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien-<lb/>ſtes zertheilet: und es meiſtens zu geſchehen<lb/>
pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion<lb/>ſich in weltlichen Streit-Sachen mit einander<lb/>
zu <hirendition="#aq">acc</hi>o<hirendition="#aq">mmodi</hi>ren, und Frieden zu ſchlieſſen<lb/>
haben; ſo muß ein dergleichen Ort zu denen<lb/>
Friedens-<hirendition="#aq">Congreſſ</hi>en auserſehen werden, in<lb/>
welchem ein jeder das <hirendition="#aq">Exercitium</hi>ſeiner Reli-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gion</fw><lb/></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[304/0332]
Europaͤiſches
hohe Principals in ihren Laͤndern delicaten
Wein-Wachs haben, ſich mit einem Vor-
rath dieſes Getraͤnckes von Hauß aus verſehen,
damit ſie ihre Tafel mit wenigern Koſten be-
ſtellen, und deſto liberaler ſeyn koͤnnen; wie-
wohl auch dißfalls a l’ ordinair von dem Ma-
giſtrat des Orts nur ein gewiſſes Quantum
einzufuͤhren erlaubet, und genau acht gegeben
wird, daß nicht etwan die Herren Plenipoten-
tiarii, unter dem Vorwand eigener Noth-
durfft, ein heimliches Wein-Commercium
exerciren, und den Wein-Haͤndlern an ihrer
Nahrung Schaden zufuͤgen.
4. Daß die Logementer zu Einnehmung ſo hoher
und vieler Perſonen raͤumlich und zugleich be-
quemlich: damit ein jeder Geſandter die Viſi-
ten, dem hergebrachten Ceremoniel gemaͤß,
annehmen und wieder abſtatten koͤnne: wo-
von im vorhergehenden 3ten Theile, Cap. 6.
§. 7. ſeqq. ſpecifice Meldung geſchehen.
5. Weil auch die Chriſtenheit numehro in dreyer-
ley Religionen oder Arten des Gottes-Dien-
ſtes zertheilet: und es meiſtens zu geſchehen
pfleget, daß Potentaten wiedriger Religion
ſich in weltlichen Streit-Sachen mit einander
zu accommodiren, und Frieden zu ſchlieſſen
haben; ſo muß ein dergleichen Ort zu denen
Friedens-Congreſſen auserſehen werden, in
welchem ein jeder das Exercitium ſeiner Reli-
gion
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/332>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.