Wenn ein Potentate selten oder nie- mahlen einen Ordinair-Ambassadeur, sondern nur zu weilen, und im höchsten Nothfall, einen Extraordinairen an einen Potentaten sendet, so thut der andere ein gleiches, weil man es sich für einen Schimpff hält, wenn man nicht einen Or- dinair-Gesandten absendet. Dannenhero Franckreich den Duc d'Estree fast gantzer zehen Jahr in Rom, und also wieder alle Gewohnheit, als einen Extraordinair-Ambassadeur hielte, weil der Pabst mit welchem er in Differentz war keinen Nuntium in Franckreich sendete.
§. 8.
Es kan sonsten aus einem Extraordi- nair ein Ordinarius, und Vice-Versa gemachet werden, welches changement, zu Vermeidung der Reise-Unkosten, gar offt geschiehet.
§. 9.
Die Ordinair-Ambassadeurs sind die- jenigen, welche nicht nur zu einem eintzigen Actu, und consequenter auf eine kurtze Zeit, sondern zu Verrichtung vieler oder langer Affairen, und auch auf eine geraume Zeit, an dem Hofe eines Souverainen gleichsam Residentz zu machen, ge- sendet werden.
§. 10.
Derer meiste Verrichtung ist:
1. Die Freundschafft zweyer Potentaten zu unterhalten, und allen was dieselbige tren- nen könte, vorzubeugen. Anbey aber
2. Zu
Hoff-Ceremoniel.
§. 7.
Wenn ein Potentate ſelten oder nie- mahlen einen Ordinair-Ambaſſadeur, ſondern nur zu weilen, und im hoͤchſten Nothfall, einen Extraordinairen an einen Potentaten ſendet, ſo thut der andere ein gleiches, weil man es ſich fuͤr einen Schimpff haͤlt, wenn man nicht einen Or- dinair-Geſandten abſendet. Dannenhero Franckreich den Duc d’Eſtrée faſt gantzer zehen Jahr in Rom, und alſo wieder alle Gewohnheit, als einen Extraordinair-Ambaſſadeur hielte, weil der Pabſt mit welchem er in Differentz war keinen Nuntium in Franckreich ſendete.
§. 8.
Es kan ſonſten aus einem Extraordi- nair ein Ordinarius, und Vice-Verſa gemachet werden, welches changement, zu Vermeidung der Reiſe-Unkoſten, gar offt geſchiehet.
§. 9.
Die Ordinair-Ambaſſadeurs ſind die- jenigen, welche nicht nur zu einem eintzigen Actu, und conſequenter auf eine kurtze Zeit, ſondern zu Verrichtung vieler oder langer Affairen, und auch auf eine geraume Zeit, an dem Hofe eines Souverainen gleichſam Reſidentz zu machen, ge- ſendet werden.
§. 10.
Derer meiſte Verrichtung iſt:
1. Die Freundſchafft zweyer Potentaten zu unterhalten, und allen was dieſelbige tren- nen koͤnte, vorzubeugen. Anbey aber
2. Zu
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Hoff-Ceremoniel.
§. 7. Wenn ein Potentate ſelten oder nie-
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Extraordinairen an einen Potentaten ſendet, ſo
thut der andere ein gleiches, weil man es ſich fuͤr
einen Schimpff haͤlt, wenn man nicht einen Or-
dinair-Geſandten abſendet. Dannenhero
Franckreich den Duc d’Eſtrée faſt gantzer zehen
Jahr in Rom, und alſo wieder alle Gewohnheit,
als einen Extraordinair-Ambaſſadeur hielte,
weil der Pabſt mit welchem er in Differentz war
keinen Nuntium in Franckreich ſendete.
§. 8. Es kan ſonſten aus einem Extraordi-
nair ein Ordinarius, und Vice-Verſa gemachet
werden, welches changement, zu Vermeidung
der Reiſe-Unkoſten, gar offt geſchiehet.
§. 9. Die Ordinair-Ambaſſadeurs ſind die-
jenigen, welche nicht nur zu einem eintzigen Actu,
und conſequenter auf eine kurtze Zeit, ſondern zu
Verrichtung vieler oder langer Affairen, und
auch auf eine geraume Zeit, an dem Hofe eines
Souverainen gleichſam Reſidentz zu machen, ge-
ſendet werden.
§. 10. Derer meiſte Verrichtung iſt:
1. Die Freundſchafft zweyer Potentaten zu
unterhalten, und allen was dieſelbige tren-
nen koͤnte, vorzubeugen. Anbey aber
2. Zu
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/279>, abgerufen am 23.11.2024.
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