1. Eine, durch welche der Ambassadeur de- nen andern seines gleichen, oder auch En- voyes seine Ankunfft, entweder durch ei- nen Cavallier oder Secretarium melden lässet. Diese Anmeldung nun hat den Ef- feckt daß diejenigen Ambassadeurs und Envoyes, welchen er seine Ankunfft no- tificiren lassen, gehalten seyn ihme die erste Visite abzustatten, worauf er ihnen die Re-Visite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie sie ihn be- suchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche sich der Ambas- sadeur die Visite abzustatten a l'ordinair durch einen seiner Cavalliers melden lässet. Diese geschiehet eine halbe Stunde, manch- mahl auch etwas darüber und drunter, zu- vor, ehe der Ambassadeur aus seinem Lo- gement fähret. Der Aufzug zu solcher Besuchung bestehet meistens in diesen So- lennitäten, daß
1. Der Stall-Meister, oder in dessen Er- mangelung ein anderer Cavallier oder Officier, einen geraumen Weg vorhero reitet, damit die Domestiquen desjeni- gen, welcher die Visite annehmen soll,
der
Europaͤiſches
1. Eine, durch welche der Ambaſſadeur de- nen andern ſeines gleichen, oder auch En- voyés ſeine Ankunfft, entweder durch ei- nen Cavallier oder Secretarium melden laͤſſet. Dieſe Anmeldung nun hat den Ef- feckt daß diejenigen Ambaſſadeurs und Envoyés, welchen er ſeine Ankunfft no- tificiren laſſen, gehalten ſeyn ihme die erſte Viſite abzuſtatten, worauf er ihnen die Re-Viſite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie ſie ihn be- ſuchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche ſich der Ambaſ- ſadeur die Viſite abzuſtatten à l’ordinair durch einen ſeiner Cavalliers melden laͤſſet. Dieſe geſchiehet eine halbe Stunde, manch- mahl auch etwas daruͤber und drunter, zu- vor, ehe der Ambaſſadeur aus ſeinem Lo- gement faͤhret. Der Aufzug zu ſolcher Beſuchung beſtehet meiſtens in dieſen So- lennitaͤten, daß
1. Der Stall-Meiſter, oder in deſſen Er- mangelung ein anderer Cavallier oder Officier, einen geraumen Weg vorhero reitet, damit die Domeſtiquen desjeni- gen, welcher die Viſite annehmen ſoll,
der
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Europaͤiſches
1. Eine, durch welche der Ambaſſadeur de-
nen andern ſeines gleichen, oder auch En-
voyés ſeine Ankunfft, entweder durch ei-
nen Cavallier oder Secretarium melden
laͤſſet. Dieſe Anmeldung nun hat den Ef-
feckt daß diejenigen Ambaſſadeurs und
Envoyés, welchen er ſeine Ankunfft no-
tificiren laſſen, gehalten ſeyn ihme die erſte
Viſite abzuſtatten, worauf er ihnen die
Re-Viſite giebet, entweder
1. Nach dem Range der Principalen, oder
2. Nach der Ordnung wie ſie ihn be-
ſuchet, oder auch
3. Nach der Affection, mit welcher ein
Principal dem andern zugethan.
2. Die andere, durch welche ſich der Ambaſ-
ſadeur die Viſite abzuſtatten à l’ordinair
durch einen ſeiner Cavalliers melden laͤſſet.
Dieſe geſchiehet eine halbe Stunde, manch-
mahl auch etwas daruͤber und drunter, zu-
vor, ehe der Ambaſſadeur aus ſeinem Lo-
gement faͤhret. Der Aufzug zu ſolcher
Beſuchung beſtehet meiſtens in dieſen So-
lennitaͤten, daß
1. Der Stall-Meiſter, oder in deſſen Er-
mangelung ein anderer Cavallier oder
Officier, einen geraumen Weg vorhero
reitet, damit die Domeſtiquen desjeni-
gen, welcher die Viſite annehmen ſoll,
der
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/254>, abgerufen am 23.11.2024.
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