man als MSc. zu sehen bekommen, ausgenom- men) nicht theilhafftig werden kan; also wird es genug seyn müssen und auch können, wenn man in diesem Systemate nur dasjenige anführet, welches für uns Deutschen (als denen zu Gefallen dieses Wercklein hauptsächlich verfertiget worden) zu wissen am nöthigsten.
Drittes Capitel. Was für ein Ceremoniel bey Zu- sammenkunfft Käyserl. Majestät, und eines Churfürsten ge- wöhnlich ist.
§. 1.
Die Churfürsten, ob sie gleich Königen gleich geachtet werden, so haben sie dennoch ein Haupt und Superiorem, nemlich den Röm. Kay- ser, und zu Zeiten auch einen Röm. König. Dero- wegen sie den ersteren billich mehr verehren als alle andere Potentaten, und im Ceremoniel ihme etwas mehreres zueignen. Hingegen, weil Sie, die Churfürsten, als Glieder des Röm. Kay- sers, Mit-Participanten von dessen Majestät, und für Seulen des Römischen Reiches geachtet werden, so geniessen sie auch für andern Fürsten etwas besonderes, und erwarten hinwiederumb von Kayserl. Majestät diejenige Würde und Ehre, welche das Haupt diesen principalsten Glied- massen zu erweisen gewohnet ist, oder sich anhei- schig gemacht hat.
§. 2. Sie
Europaͤiſches
man als MSc. zu ſehen bekommen, ausgenom- men) nicht theilhafftig werden kan; alſo wird es genug ſeyn muͤſſen und auch koͤnnen, wenn man in dieſem Syſtemate nur dasjenige anfuͤhret, welches fuͤr uns Deutſchen (als denen zu Gefallen dieſes Wercklein hauptſaͤchlich verfertiget worden) zu wiſſen am noͤthigſten.
Drittes Capitel. Was fuͤr ein Ceremoniel bey Zu- ſammenkunfft Kaͤyſerl. Majeſtaͤt, und eines Churfuͤrſten ge- woͤhnlich iſt.
§. 1.
Die Churfuͤrſten, ob ſie gleich Koͤnigen gleich geachtet werden, ſo haben ſie dennoch ein Haupt und Superiorem, nemlich den Roͤm. Kay- ſer, und zu Zeiten auch einen Roͤm. Koͤnig. Dero- wegen ſie den erſteren billich mehr verehren als alle andere Potentaten, und im Ceremoniel ihme etwas mehreres zueignen. Hingegen, weil Sie, die Churfuͤrſten, als Glieder des Roͤm. Kay- ſers, Mit-Participanten von deſſen Majeſtaͤt, und fuͤr Seulen des Roͤmiſchen Reiches geachtet werden, ſo genieſſen ſie auch fuͤr andern Fuͤrſten etwas beſonderes, und erwarten hinwiederumb von Kayſerl. Majeſtaͤt diejenige Wuͤrde und Ehre, welche das Haupt dieſen principalſten Glied- maſſen zu erweiſen gewohnet iſt, oder ſich anhei- ſchig gemacht hat.
§. 2. Sie
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Europaͤiſches
man als MSc. zu ſehen bekommen, ausgenom-
men) nicht theilhafftig werden kan; alſo wird es
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dieſem Syſtemate nur dasjenige anfuͤhret, welches
fuͤr uns Deutſchen (als denen zu Gefallen dieſes
Wercklein hauptſaͤchlich verfertiget worden) zu
wiſſen am noͤthigſten.
Drittes Capitel.
Was fuͤr ein Ceremoniel bey Zu-
ſammenkunfft Kaͤyſerl. Majeſtaͤt,
und eines Churfuͤrſten ge-
woͤhnlich iſt.
§. 1. Die Churfuͤrſten, ob ſie gleich Koͤnigen
gleich geachtet werden, ſo haben ſie dennoch ein
Haupt und Superiorem, nemlich den Roͤm. Kay-
ſer, und zu Zeiten auch einen Roͤm. Koͤnig. Dero-
wegen ſie den erſteren billich mehr verehren als alle
andere Potentaten, und im Ceremoniel ihme
etwas mehreres zueignen. Hingegen, weil
Sie, die Churfuͤrſten, als Glieder des Roͤm. Kay-
ſers, Mit-Participanten von deſſen Majeſtaͤt, und
fuͤr Seulen des Roͤmiſchen Reiches geachtet
werden, ſo genieſſen ſie auch fuͤr andern Fuͤrſten
etwas beſonderes, und erwarten hinwiederumb
von Kayſerl. Majeſtaͤt diejenige Wuͤrde und Ehre,
welche das Haupt dieſen principalſten Glied-
maſſen zu erweiſen gewohnet iſt, oder ſich anhei-
ſchig gemacht hat.
§. 2. Sie
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/192>, abgerufen am 23.11.2024.
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