1. Wie das Ceremonien-Werck, wenn es die Noth erfordert, nicht allemahl so gar hoch gespannet wird,
2. Die alten Zeiten von den neueren in dem Ceremonien-Wesen so weit unterschieden, als das hohe Alter von der zarten Jugend, oder eine alte Kleider-Mode von der heu- tigen,
3. Die hier kürtzlich erzehlete, und andere viel- fältige in der Historie befindliche Facta, dem bey einem oder dem anderen Hofe ein- geführetem Ceremoniel, so wenig in der Possessione der Praecedentz praejudiciren können, als wenig es etwan einem geehrte- rem Manne nachtheilig seyn kan, wenn er bey Hochzeiten dem Bräutigam, bey Be- gräbnüssen den Leidtragenden die Ober- Stelle, welche ihme sonsten für dem Bräu- tigam und Leidtragenden gebühret, zu- eignet.
Zweytes Capitel. Von denen Personen bey welchen die Praerogativa, und das dar aus fliessen- de Ceremoniel am meisten zu beobachten ist.
§. 1.
Die Begierde oben anzusitzen, oder denjenigen Ort, welchen man vielmahl nur ex-
opini-
Europaͤiſches
1. Wie das Ceremonien-Werck, wenn es die Noth erfordert, nicht allemahl ſo gar hoch geſpannet wird,
2. Die alten Zeiten von den neueren in dem Ceremonien-Weſen ſo weit unterſchieden, als das hohe Alter von der zarten Jugend, oder eine alte Kleider-Mode von der heu- tigen,
3. Die hier kuͤrtzlich erzehlete, und andere viel- faͤltige in der Hiſtorie befindliche Facta, dem bey einem oder dem anderen Hofe ein- gefuͤhretem Ceremoniel, ſo wenig in der Poſſesſione der Præcedentz præjudiciren koͤnnen, als wenig es etwan einem geehrte- rem Manne nachtheilig ſeyn kan, wenn er bey Hochzeiten dem Braͤutigam, bey Be- graͤbnuͤſſen den Leidtragenden die Ober- Stelle, welche ihme ſonſten fuͤr dem Braͤu- tigam und Leidtragenden gebuͤhret, zu- eignet.
Zweytes Capitel. Von denen Perſonen bey welchen die Prærogativa, und das dar aus flieſſen- de Ceremoniel am meiſten zu beobachten iſt.
§. 1.
Die Begierde oben anzuſitzen, oder denjenigen Ort, welchen man vielmahl nur ex-
opini-
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Europaͤiſches
1. Wie das Ceremonien-Werck, wenn es die
Noth erfordert, nicht allemahl ſo gar hoch
geſpannet wird,
2. Die alten Zeiten von den neueren in dem
Ceremonien-Weſen ſo weit unterſchieden,
als das hohe Alter von der zarten Jugend,
oder eine alte Kleider-Mode von der heu-
tigen,
3. Die hier kuͤrtzlich erzehlete, und andere viel-
faͤltige in der Hiſtorie befindliche Facta,
dem bey einem oder dem anderen Hofe ein-
gefuͤhretem Ceremoniel, ſo wenig in der
Poſſesſione der Præcedentz præjudiciren
koͤnnen, als wenig es etwan einem geehrte-
rem Manne nachtheilig ſeyn kan, wenn er
bey Hochzeiten dem Braͤutigam, bey Be-
graͤbnuͤſſen den Leidtragenden die Ober-
Stelle, welche ihme ſonſten fuͤr dem Braͤu-
tigam und Leidtragenden gebuͤhret, zu-
eignet.
Zweytes Capitel.
Von denen Perſonen bey welchen
die Prærogativa, und das dar aus flieſſen-
de Ceremoniel am meiſten zu
beobachten iſt.
§. 1. Die Begierde oben anzuſitzen, oder
denjenigen Ort, welchen man vielmahl nur ex-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/184>, abgerufen am 22.11.2024.
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