Richard Zouch in seinem Jure feciali redet) regnum Galliae omnibus imperii ejus pro- vinciis aequale aestimasse. Denn weil es in Franckreich Brauch, daß alles was der König gewinnet, der Cron und dem Reich, nicht aber der Person des Königes acquiriret wird, da hingegen andere Könige die neuen augmenta ihrer Reiche mehr ihrer Person, als dem Reich zueignen, so werden auch die acquisitiones nicht durch neue und vermehrete Titul gemel- det, sondern unter dem Nahmen Franckreich alles begriffen. Was nun in genere auf die Praecedentz, welche man auf die multipli- cationem regnorum & majestatis zu grün- den pfleget, geantwortet wird, ist in vorherge- hendem andern Capitel num. 4. beygebracht worden, hier aber nur noch nöthig zum Nach- sinnen zu überlassen, ob auch heut zu Tage, da die Spanische Monarchie in so viel Theile zer- gliedert, und folgentlich in engere Grentzen ein- geschlossen werden soll, künfftig dieses Argu- ment noch viel werde gelten können.
2. Daß er mit allen Christlichen Potentaten in Blut-Freundschafft gediehen, und zwar der- gestalt, daß er solche Freundschafft bey weni- gen, viele aber selbige bey ihm gesuchet.
3. Daß aus den Spanischen Familien 32. Röm. Kayser, (sonder Zweifel alte) und 143. Könige entsprossen.
4. Spa-
Europaͤiſches
Richard Zouch in ſeinem Jure feciali redet) regnum Galliæ omnibus imperii ejus pro- vinciis æquale æſtimaſſe. Denn weil es in Franckreich Brauch, daß alles was der Koͤnig gewinnet, der Cron und dem Reich, nicht aber der Perſon des Koͤniges acquiriret wird, da hingegen andere Koͤnige die neuen augmenta ihrer Reiche mehr ihrer Perſon, als dem Reich zueignen, ſo werden auch die acquiſitiones nicht durch neue und vermehrete Titul gemel- det, ſondern unter dem Nahmen Franckreich alles begriffen. Was nun in genere auf die Præcedentz, welche man auf die multipli- cationem regnorum & majeſtatis zu gruͤn- den pfleget, geantwortet wird, iſt in vorherge- hendem andern Capitel num. 4. beygebracht worden, hier aber nur noch noͤthig zum Nach- ſinnen zu uͤberlaſſen, ob auch heut zu Tage, da die Spaniſche Monarchie in ſo viel Theile zer- gliedert, und folgentlich in engere Grentzen ein- geſchloſſen werden ſoll, kuͤnfftig dieſes Argu- ment noch viel werde gelten koͤnnen.
2. Daß er mit allen Chriſtlichen Potentaten in Blut-Freundſchafft gediehen, und zwar der- geſtalt, daß er ſolche Freundſchafft bey weni- gen, viele aber ſelbige bey ihm geſuchet.
3. Daß aus den Spaniſchen Familien 32. Roͤm. Kayſer, (ſonder Zweifel alte) und 143. Koͤnige entſproſſen.
4. Spa-
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Europaͤiſches
Richard Zouch in ſeinem Jure feciali redet)
regnum Galliæ omnibus imperii ejus pro-
vinciis æquale æſtimaſſe. Denn weil es in
Franckreich Brauch, daß alles was der Koͤnig
gewinnet, der Cron und dem Reich, nicht aber
der Perſon des Koͤniges acquiriret wird, da
hingegen andere Koͤnige die neuen augmenta
ihrer Reiche mehr ihrer Perſon, als dem Reich
zueignen, ſo werden auch die acquiſitiones
nicht durch neue und vermehrete Titul gemel-
det, ſondern unter dem Nahmen Franckreich
alles begriffen. Was nun in genere auf die
Præcedentz, welche man auf die multipli-
cationem regnorum & majeſtatis zu gruͤn-
den pfleget, geantwortet wird, iſt in vorherge-
hendem andern Capitel num. 4. beygebracht
worden, hier aber nur noch noͤthig zum Nach-
ſinnen zu uͤberlaſſen, ob auch heut zu Tage, da
die Spaniſche Monarchie in ſo viel Theile zer-
gliedert, und folgentlich in engere Grentzen ein-
geſchloſſen werden ſoll, kuͤnfftig dieſes Argu-
ment noch viel werde gelten koͤnnen.
2. Daß er mit allen Chriſtlichen Potentaten in
Blut-Freundſchafft gediehen, und zwar der-
geſtalt, daß er ſolche Freundſchafft bey weni-
gen, viele aber ſelbige bey ihm geſuchet.
3. Daß aus den Spaniſchen Familien 32. Roͤm.
Kayſer, (ſonder Zweifel alte) und 143. Koͤnige
entſproſſen.
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/108>, abgerufen am 22.11.2024.
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