Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

Bild:
<< vorherige Seite

und das Bedürfniß der Zeit erheischen." Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender:

Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt.

Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden.

Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf.

Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

und das Bedürfniß der Zeit erheischen.“ Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender:

Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt.

Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden.

Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf.

Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0623" n="619"/>
und das Bedürfniß der Zeit erheischen.&#x201C; Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender:</p>
        <p>Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der <hi rendition="#g">große Ausschußcongreß</hi> eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt.</p>
        <p>Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden.</p>
        <p>Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf.</p>
        <p>Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[619/0623] und das Bedürfniß der Zeit erheischen.“ Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender: Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt. Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden. Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf. Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-11-05T13:27:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-05T13:27:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-05T13:27:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Geviertstriche werden als Halbgeviertstriche wiedergegeben.
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/623
Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/623>, abgerufen am 23.11.2024.