Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.V. Einige Bemerkungen zur Geschichte der Organisation der wirthschaftlichen Verwaltung. Es wird eine der künftigen Aufgaben der Geschichte der Staats- Diese Aufgabe kann aber die vorliegende Arbeit noch nicht lösen. Wir glauben daher, uns mit einigen Bemerkungen hier genügen Der Charakter des gesammten Ganges der Entwicklung einer selb- V. Einige Bemerkungen zur Geſchichte der Organiſation der wirthſchaftlichen Verwaltung. Es wird eine der künftigen Aufgaben der Geſchichte der Staats- Dieſe Aufgabe kann aber die vorliegende Arbeit noch nicht löſen. Wir glauben daher, uns mit einigen Bemerkungen hier genügen Der Charakter des geſammten Ganges der Entwicklung einer ſelb- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0079" n="61"/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">V.</hi> Einige Bemerkungen zur Geſchichte der Organiſation der wirthſchaftlichen<lb/> Verwaltung.</hi> </head><lb/> <p>Es wird eine der künftigen Aufgaben der Geſchichte der Staats-<lb/> wiſſenſchaft ſein, die Geſchichte dieſer Organiſation zu ſchreiben. Und<lb/> dieſe Geſchichte iſt in der That weder eine bloß formelle Schematiſirung<lb/> der verſchiedenen Aemter und Stellungen, noch auch eine bloß formale<lb/> Ausfüllung einer Lücke in der Wiſſenſchaft des Staats. Es iſt viel-<lb/> mehr kein Zweifel, daß die Entwicklung jenes Organismus zunächſt und<lb/> im Allgemeinen die Entwicklung des ſelbſtändigen Bewußtſeins des<lb/> Staats von dieſem hochwichtigen Theile ſeiner Verwaltung iſt; dann<lb/> aber erſcheint dieſelbe andrerſeits wieder in ihrer individuellen Geſtalt<lb/> in jedem einzelnen Lande; denn ſie iſt eine weſentlich andre in Eng-<lb/> land, in Frankreich, in Deutſchland, und in den übrigen Theilen Eu-<lb/> ropas. Es iſt daher eine große und ſchwere Aufgabe, dieſelbe zu be-<lb/> handeln. Denn hier genügt es nicht mehr, einfach die Thatſachen der<lb/> Neubildungen aufzuführen, ſondern man muß, ſoll anders dieſe Arbeit<lb/> einen Werth haben, jene Neugeſtaltungen und Organiſationen auf<lb/> ihren Grund, das werdende Verſtändniß von den Aufgaben der Ver-<lb/> waltung, zurückführen.</p><lb/> <p>Dieſe Aufgabe kann aber die vorliegende Arbeit noch nicht löſen.<lb/> Denn ihre Vorausſetzung iſt eben die Anerkennung des einheitlichen<lb/> Syſtems der wirthſchaftlichen Verwaltung ſelbſt. So lange dieſe nicht<lb/> gewonnen iſt, würde jede vorausgehende Bearbeitung faſt auf jedem<lb/> Punkte mit Kritik und Erklärungen ſo viel zu thun haben, daß der<lb/> Umfang in keinem Verhältniß zu dem Reſultate ſtehen würde.</p><lb/> <p>Wir glauben daher, uns mit einigen Bemerkungen hier genügen<lb/> laſſen zu dürfen.</p><lb/> <p>Der Charakter des geſammten Ganges der Entwicklung einer ſelb-<lb/> ſtändigen Organiſation der Volkswirthſchaftspflege beruht darauf, daß<lb/> dieſelbe anfangs mit der ſtaatswirthſchaftlichen (finanziellen) Verwaltung<lb/> im Ganzen, mit der polizeilichen im Einzelnen namentlich örtlich faſt<lb/> vollſtändig verſchmolzen erſcheint und daher zu einem Bewußtſein ihrer<lb/> ſelbſtändigen Aufgabe nicht gelangt. Eine <hi rendition="#g">eigene</hi> Organiſation für<lb/> die Volkswirthſchaftspflege ergibt es bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts<lb/> nicht. Dann fängt dieſelbe an, allmählig, aber nur ſtück- und theil-<lb/> weiſe aufzutreten, und zwar namentlich in den Regalien, bei denen<lb/> nun zugleich die Verwaltung ihren erſten Charakter empfängt. Die<lb/> Verwaltungsorgane der Regalien ſind faſt ausnahmslos <hi rendition="#g">techniſche<lb/> Beamtete</hi>, die nach dem früheren Standpunkt unter der Finanz-<lb/> verwaltung ſtehen, und in Deutſchland als die Cameralverwaltung<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [61/0079]
V. Einige Bemerkungen zur Geſchichte der Organiſation der wirthſchaftlichen
Verwaltung.
Es wird eine der künftigen Aufgaben der Geſchichte der Staats-
wiſſenſchaft ſein, die Geſchichte dieſer Organiſation zu ſchreiben. Und
dieſe Geſchichte iſt in der That weder eine bloß formelle Schematiſirung
der verſchiedenen Aemter und Stellungen, noch auch eine bloß formale
Ausfüllung einer Lücke in der Wiſſenſchaft des Staats. Es iſt viel-
mehr kein Zweifel, daß die Entwicklung jenes Organismus zunächſt und
im Allgemeinen die Entwicklung des ſelbſtändigen Bewußtſeins des
Staats von dieſem hochwichtigen Theile ſeiner Verwaltung iſt; dann
aber erſcheint dieſelbe andrerſeits wieder in ihrer individuellen Geſtalt
in jedem einzelnen Lande; denn ſie iſt eine weſentlich andre in Eng-
land, in Frankreich, in Deutſchland, und in den übrigen Theilen Eu-
ropas. Es iſt daher eine große und ſchwere Aufgabe, dieſelbe zu be-
handeln. Denn hier genügt es nicht mehr, einfach die Thatſachen der
Neubildungen aufzuführen, ſondern man muß, ſoll anders dieſe Arbeit
einen Werth haben, jene Neugeſtaltungen und Organiſationen auf
ihren Grund, das werdende Verſtändniß von den Aufgaben der Ver-
waltung, zurückführen.
Dieſe Aufgabe kann aber die vorliegende Arbeit noch nicht löſen.
Denn ihre Vorausſetzung iſt eben die Anerkennung des einheitlichen
Syſtems der wirthſchaftlichen Verwaltung ſelbſt. So lange dieſe nicht
gewonnen iſt, würde jede vorausgehende Bearbeitung faſt auf jedem
Punkte mit Kritik und Erklärungen ſo viel zu thun haben, daß der
Umfang in keinem Verhältniß zu dem Reſultate ſtehen würde.
Wir glauben daher, uns mit einigen Bemerkungen hier genügen
laſſen zu dürfen.
Der Charakter des geſammten Ganges der Entwicklung einer ſelb-
ſtändigen Organiſation der Volkswirthſchaftspflege beruht darauf, daß
dieſelbe anfangs mit der ſtaatswirthſchaftlichen (finanziellen) Verwaltung
im Ganzen, mit der polizeilichen im Einzelnen namentlich örtlich faſt
vollſtändig verſchmolzen erſcheint und daher zu einem Bewußtſein ihrer
ſelbſtändigen Aufgabe nicht gelangt. Eine eigene Organiſation für
die Volkswirthſchaftspflege ergibt es bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts
nicht. Dann fängt dieſelbe an, allmählig, aber nur ſtück- und theil-
weiſe aufzutreten, und zwar namentlich in den Regalien, bei denen
nun zugleich die Verwaltung ihren erſten Charakter empfängt. Die
Verwaltungsorgane der Regalien ſind faſt ausnahmslos techniſche
Beamtete, die nach dem früheren Standpunkt unter der Finanz-
verwaltung ſtehen, und in Deutſchland als die Cameralverwaltung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |