Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.Klasse daran die größere Schuld trugen; gewiß ist nur die für uns Auf diese Weise ist Frankreich zwar das Vaterland des Princips Deutschlands Grundentlastung. I. Allgemeiner Charakter. Eine andere, im höchsten Grade beachtenswerthe Erscheinung bietet Die Bewältigung dieses höchst umfangreichen Einzelmaterials be- Klaſſe daran die größere Schuld trugen; gewiß iſt nur die für uns Auf dieſe Weiſe iſt Frankreich zwar das Vaterland des Princips Deutſchlands Grundentlaſtung. I. Allgemeiner Charakter. Eine andere, im höchſten Grade beachtenswerthe Erſcheinung bietet Die Bewältigung dieſes höchſt umfangreichen Einzelmaterials be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0168" n="150"/> Klaſſe daran die größere Schuld trugen; gewiß iſt nur die für uns<lb/> genügende Thatſache, daß <hi rendition="#g">erſt damit</hi> die eigentliche „Entlaſtung“ in<lb/> Frankreich ihren Charakter verliert, und daß Deutſchland daher die ganze<lb/> Frage gleichſam aufs Neue beginnen mußte.</p><lb/> <p>Auf dieſe Weiſe iſt Frankreich zwar das Vaterland des Princips<lb/> der geſellſchaftlichen Entwährung, aber die wirkliche Entlaſtung, die ohne<lb/> eine organiſirte Entſchädigung keine Entwährung, ſondern eine geſell-<lb/> ſchaftliche Revolution iſt, iſt in Frankreich nie zur Geltung gelangt.<lb/><hi rendition="#g">Das</hi> war zuletzt der eigentliche und durchgreifende revolutionäre Akt<lb/> dieſer Zeit; und <hi rendition="#g">nur dieſer</hi> Akt hat ſich dauernd erhalten. Denn die<lb/> franzöſiſche Revolution war eine <hi rendition="#g">ſociale</hi>, und hatte im Grunde ihre<lb/> Miſſion mit der Rechtsgleichheit und der auf ihr beruhenden neuen<lb/> Ordnung des Eigenthums erfüllt, wie es das Weſen jeder ſocialen<lb/> Revolution iſt. Die große Aufgabe Deutſchlands war es nun, in <hi rendition="#g">der-<lb/> ſelben</hi> Umgeſtaltung ſeiner geſellſchaftlichen Ordnung ſtatt der Um-<lb/> wälzung Weſen und Begriff der Entwährung feſtzuhalten und durch-<lb/> zuführen.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head> <hi rendition="#b">Deutſchlands Grundentlaſtung.</hi> </head><lb/> <div n="6"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">I.</hi> Allgemeiner Charakter.</hi> </head><lb/> <p>Eine andere, im höchſten Grade beachtenswerthe Erſcheinung bietet<lb/> nun Deutſchlands Grundentlaſtung neben derjenigen von England und<lb/> Frankreich. Die eigenthümliche Natur Deutſchlands, die auch hier wieder<lb/> zur vollen Geltung gelangt, ſeine Zerſtreuung in eine Menge ſelb-<lb/> ſtändiger und ſelbſtthätiger Theile, die Beſonderheit der geſellſchaftlichen<lb/> und wirthſchaftlichen Zuſtände deſſelben und die Verſchiedenheit der<lb/> Elemente, welche in jedem Theile deſſelben wirken, haben es auch auf<lb/> dieſem Gebiete mit ſich gebracht, daß die Entlaſtung zunächſt eine große,<lb/> faſt unerſchöpfliche Maſſe von Verſchiedenheiten darbietet. Es iſt kein<lb/> Zweifel, daß jeder dieſer Theile ſeine eigene Geſchichte und ſein eige-<lb/> nes Recht der Grundentlaſtung hat. Und man muß daher, ehe man<lb/> überhaupt auf den Gegenſtand eingeht, über den Standpunkt einig<lb/> ſein, den man dieſem Reichthum von Einzelerſcheinungen gegenüber<lb/> einnehmen will.</p><lb/> <p>Die Bewältigung dieſes höchſt umfangreichen Einzelmaterials be-<lb/> ruht nämlich auch hier auf dem, was wir die Individualiſirung des<lb/> Staatslebens überhaupt, der Verwaltung insbeſondere, nach dem Geiſte<lb/> und der inneren Arbeit der großen Culturvölker genannt haben. Und<lb/> in dieſer Beziehung erſcheint auch die Grundentlaſtung Deutſchlands<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [150/0168]
Klaſſe daran die größere Schuld trugen; gewiß iſt nur die für uns
genügende Thatſache, daß erſt damit die eigentliche „Entlaſtung“ in
Frankreich ihren Charakter verliert, und daß Deutſchland daher die ganze
Frage gleichſam aufs Neue beginnen mußte.
Auf dieſe Weiſe iſt Frankreich zwar das Vaterland des Princips
der geſellſchaftlichen Entwährung, aber die wirkliche Entlaſtung, die ohne
eine organiſirte Entſchädigung keine Entwährung, ſondern eine geſell-
ſchaftliche Revolution iſt, iſt in Frankreich nie zur Geltung gelangt.
Das war zuletzt der eigentliche und durchgreifende revolutionäre Akt
dieſer Zeit; und nur dieſer Akt hat ſich dauernd erhalten. Denn die
franzöſiſche Revolution war eine ſociale, und hatte im Grunde ihre
Miſſion mit der Rechtsgleichheit und der auf ihr beruhenden neuen
Ordnung des Eigenthums erfüllt, wie es das Weſen jeder ſocialen
Revolution iſt. Die große Aufgabe Deutſchlands war es nun, in der-
ſelben Umgeſtaltung ſeiner geſellſchaftlichen Ordnung ſtatt der Um-
wälzung Weſen und Begriff der Entwährung feſtzuhalten und durch-
zuführen.
Deutſchlands Grundentlaſtung.
I. Allgemeiner Charakter.
Eine andere, im höchſten Grade beachtenswerthe Erſcheinung bietet
nun Deutſchlands Grundentlaſtung neben derjenigen von England und
Frankreich. Die eigenthümliche Natur Deutſchlands, die auch hier wieder
zur vollen Geltung gelangt, ſeine Zerſtreuung in eine Menge ſelb-
ſtändiger und ſelbſtthätiger Theile, die Beſonderheit der geſellſchaftlichen
und wirthſchaftlichen Zuſtände deſſelben und die Verſchiedenheit der
Elemente, welche in jedem Theile deſſelben wirken, haben es auch auf
dieſem Gebiete mit ſich gebracht, daß die Entlaſtung zunächſt eine große,
faſt unerſchöpfliche Maſſe von Verſchiedenheiten darbietet. Es iſt kein
Zweifel, daß jeder dieſer Theile ſeine eigene Geſchichte und ſein eige-
nes Recht der Grundentlaſtung hat. Und man muß daher, ehe man
überhaupt auf den Gegenſtand eingeht, über den Standpunkt einig
ſein, den man dieſem Reichthum von Einzelerſcheinungen gegenüber
einnehmen will.
Die Bewältigung dieſes höchſt umfangreichen Einzelmaterials be-
ruht nämlich auch hier auf dem, was wir die Individualiſirung des
Staatslebens überhaupt, der Verwaltung insbeſondere, nach dem Geiſte
und der inneren Arbeit der großen Culturvölker genannt haben. Und
in dieſer Beziehung erſcheint auch die Grundentlaſtung Deutſchlands
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