Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.halb es nicht möglich ist, auf das englische Berufsbildungswesen die Wir entbehren bisher einer, das gesammte engliche Berufsbildungs- III. Die Colleges und die Universities. (Das ständische Vor- und Fachbildungswesen der wissenschaftlichen Bildung.) Bei der Beurtheilung der wissenschaftlichen Vor- und Fachbildung halb es nicht möglich iſt, auf das engliſche Berufsbildungsweſen die Wir entbehren bisher einer, das geſammte engliche Berufsbildungs- III. Die Colleges und die Universities. (Das ſtändiſche Vor- und Fachbildungsweſen der wiſſenſchaftlichen Bildung.) Bei der Beurtheilung der wiſſenſchaftlichen Vor- und Fachbildung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0354" n="326"/> halb es nicht möglich iſt, auf das engliſche Berufsbildungsweſen die<lb/> oben aufgeſtellten allgemeinen Kategorien einfach anzuwenden. Denn<lb/> nach der ganzen Grundlage des engliſchen Bildungsweſens und bei der<lb/> völligen Abweſenheit jedes Regierungseinfluſſes muß davon ausgegangen<lb/> werden, daß jede Bildungsanſtalt ihr eigenes Syſtem und Recht hat;<lb/> daß ſelbſt die Statiſtik derſelben ſehr mangelhaft iſt, und daß endlich<lb/> von einer geſetzlichen Ordnung gar keine Rede iſt. Es bleibt daher<lb/> nichts übrig, als dieſes Berufsbildungsweſen auf ſeine beiden Grund-<lb/> lagen, die ſtändiſche und die ſtaatsbürgerliche zurückzuführen. Es muß<lb/> dann dem ſpeciellen Studium dieſes Gebietes der engliſchen Zuſtände<lb/> überlaſſen bleiben, die Einzelheiten in dieſen mehr hiſtoriſchen als<lb/> ſyſtematiſchen Rahmen hinein zu ſtellen; die Geſchichte Englands und<lb/> ſeines Geiſtes aber muß endlich zeigen, wie allmählig das ſtaatsbürger-<lb/> liche Princip auch hier ſich entwickelt und zum Siege gelangt. Die<lb/> Elemente einer ſolchen Darſtellung aber ſind die folgenden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Wir entbehren bisher einer, das geſammte engliche Berufsbildungs-<lb/> weſen umfaſſenden Darſtellung. <hi rendition="#g">Huber</hi> hat nur die Geſchichte der<lb/> Univerſitäten noch dazu ohne die ſogenannte Londoner <hi rendition="#aq">University</hi> auf-<lb/> zunehmen. <hi rendition="#g">Gneiſt</hi> hat nur die Organiſation der Lehrordnung an den<lb/> Univerſitäten; <hi rendition="#g">Wieſe</hi> hat den Geiſt derſelben, aber dabei das ganze<lb/> Gebiet der <hi rendition="#aq">Grammar Schools</hi> weggelaſſen; <hi rendition="#g">Schöll</hi> hat wieder das<lb/> ganze wiſſenſchaftliche Vorbildungsweſen, aber die gewerbliche Vorbil-<lb/> dung weggelaſſen, während <hi rendition="#g">Gugler</hi> wieder das letztere am beſten dar-<lb/> ſtellt, und <hi rendition="#g">Wagner</hi> ganz bei der Volksſchule ſtehen bleibt. Das Fol-<lb/> gende hat daher die vorliegenden Reſultate weſentlich zuſammen zu<lb/> faſſen, bis eine erſchöpfende Arbeit auf dem jetzt viel beſprochenen Ge-<lb/> biete uns das Ganze in ſeiner höhern Einheit vollſtändig beherrſchen<lb/> lehrt. Doch hat <hi rendition="#g">Schöll</hi> den großen Vorzug, vor allen andern die<lb/> Unmöglichkeit einer einfachen, ſyſtematiſchen Darſtellung am deut-<lb/> lichſten erkannt und ausgeſprochen zu haben, eben weil er das Ganze<lb/> am beſten überblickt hat (bei <hi rendition="#g">Schmid</hi> <hi rendition="#aq">II,</hi> S. 129).</p> </div><lb/> <div n="6"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Die <hi rendition="#aq">Colleges</hi> und die <hi rendition="#aq">Universities.</hi></hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c">(Das ſtändiſche Vor- und Fachbildungsweſen der wiſſenſchaftlichen Bildung.)</hi> </p><lb/> <p>Bei der Beurtheilung der wiſſenſchaftlichen Vor- und Fachbildung<lb/> muß man vor allen Dingen davon ausgehen, daß die <hi rendition="#aq">Universities</hi><lb/> ſelbſt niemals Fachſchulen im deutſchen Sinne des Wortes ſind. Sie<lb/> haben weder Fakultäten, wie in Deutſchland, noch ſind ſie Fakultäten,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [326/0354]
halb es nicht möglich iſt, auf das engliſche Berufsbildungsweſen die
oben aufgeſtellten allgemeinen Kategorien einfach anzuwenden. Denn
nach der ganzen Grundlage des engliſchen Bildungsweſens und bei der
völligen Abweſenheit jedes Regierungseinfluſſes muß davon ausgegangen
werden, daß jede Bildungsanſtalt ihr eigenes Syſtem und Recht hat;
daß ſelbſt die Statiſtik derſelben ſehr mangelhaft iſt, und daß endlich
von einer geſetzlichen Ordnung gar keine Rede iſt. Es bleibt daher
nichts übrig, als dieſes Berufsbildungsweſen auf ſeine beiden Grund-
lagen, die ſtändiſche und die ſtaatsbürgerliche zurückzuführen. Es muß
dann dem ſpeciellen Studium dieſes Gebietes der engliſchen Zuſtände
überlaſſen bleiben, die Einzelheiten in dieſen mehr hiſtoriſchen als
ſyſtematiſchen Rahmen hinein zu ſtellen; die Geſchichte Englands und
ſeines Geiſtes aber muß endlich zeigen, wie allmählig das ſtaatsbürger-
liche Princip auch hier ſich entwickelt und zum Siege gelangt. Die
Elemente einer ſolchen Darſtellung aber ſind die folgenden.
Wir entbehren bisher einer, das geſammte engliche Berufsbildungs-
weſen umfaſſenden Darſtellung. Huber hat nur die Geſchichte der
Univerſitäten noch dazu ohne die ſogenannte Londoner University auf-
zunehmen. Gneiſt hat nur die Organiſation der Lehrordnung an den
Univerſitäten; Wieſe hat den Geiſt derſelben, aber dabei das ganze
Gebiet der Grammar Schools weggelaſſen; Schöll hat wieder das
ganze wiſſenſchaftliche Vorbildungsweſen, aber die gewerbliche Vorbil-
dung weggelaſſen, während Gugler wieder das letztere am beſten dar-
ſtellt, und Wagner ganz bei der Volksſchule ſtehen bleibt. Das Fol-
gende hat daher die vorliegenden Reſultate weſentlich zuſammen zu
faſſen, bis eine erſchöpfende Arbeit auf dem jetzt viel beſprochenen Ge-
biete uns das Ganze in ſeiner höhern Einheit vollſtändig beherrſchen
lehrt. Doch hat Schöll den großen Vorzug, vor allen andern die
Unmöglichkeit einer einfachen, ſyſtematiſchen Darſtellung am deut-
lichſten erkannt und ausgeſprochen zu haben, eben weil er das Ganze
am beſten überblickt hat (bei Schmid II, S. 129).
III. Die Colleges und die Universities.
(Das ſtändiſche Vor- und Fachbildungsweſen der wiſſenſchaftlichen Bildung.)
Bei der Beurtheilung der wiſſenſchaftlichen Vor- und Fachbildung
muß man vor allen Dingen davon ausgehen, daß die Universities
ſelbſt niemals Fachſchulen im deutſchen Sinne des Wortes ſind. Sie
haben weder Fakultäten, wie in Deutſchland, noch ſind ſie Fakultäten,
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