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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.

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That tritt, trotz der einseitigen und zum Theil unanständigen Vorschläge Wein-
holds
(Von der Uebervölkerung in Mitteleuropa und deren Folgen, 1827.
Mohl, 1. 1. 490), die eigentliche Frage der Malthus'schen Theorie erst mit der
Julirevolution und dem in ihr gegebenen Siege der industriellen Capitalien
über die alten grundherrlichen Ideen in den Vordergrund, und hier muß man
einen Fehler gut machen, den Mohl begangen hat. Die systematische Aufnahme
des Malthus'schen Princips in die neue Staatswissenschaft geht von Rau aus
(Volkswirthschaftslehre §. 111 ff.); obwohl er sich strenge an die französisch-
englische Bearbeitung hält, und vor allem die Freiheit von polizeilicher Bevor-
mundung urgirt. Er traf mit dem letzten Satze die Tendenzen seiner Zeit;
aber die Ansichten Malthus' vermochte er nicht zu widerlegen, und ist, indem
er sie systematisch in die Nationalökonomie einführt, zugleich der erste, der sie
und ihre mathematische Härte umgeht, eine Richtung, in der ihm Roscher
(a. a. O.) folgt. Rau faßt dann in der Volkswirthschaftslehre die Bevölkerung
wieder nur als "Zahl der Arbeiter" auf. (§. 11 ff.) Das sociale Element ent-
geht ihm ganz. Mohl endlich in seiner "Polizeiwissenschaft" (Bd. I.) berufen
die Sache gründlich zu erforschen, stellt allerdings das erste System der Ver-
waltung auf, indem er das "Zählungswesen" als vorbereitende Maßregel von
den Maßregeln zur Vermehrung der Bevölkerung und den Maßregeln gegen
Uebervölkerung scheidet. Die sociale Bedeutung der Sache geht ihm jedoch
in der kritischen Beleuchtung der einzelnen Regierungsmaßregeln unter, und die
"Massenarmuth" ist ihm nur ein Theil des Armenwesens. Zu einem Abschluß
ist diese Theorie nicht gediehen. Daß Mohl in seiner Geschichte auf das von
mir aufgestellte Gesetz der Bewegung der Bevölkerung (System der Staats-
wissenschaft I. S. 112 ff., dem allerdings noch die gesellschaftliche Seite mangelt und
das daher eine sehr formale Gestalt hat), wornach die Gefahr der Uebervölkerung
dadurch organisch beseitigt wird, daß die Zunahme der Bevölkerung durch
die arbeitslose Einnahme aufhört, und nicht durch die Arbeit an sich,
sondern durch die Wechselwirkung von gesunder und ausreichender Arbeit geregelt
wird, so daß sich die drei mathematischen Grundverhältnisse der Bewegung aller
Bevölkerung, Zunahme, Abnahme und Stillstand, im Allgemeinen und selbst
örtlich durch die Faktoren: Gesundheit und Quantität der Arbeit und Gesund-
heit des Klimas bestimmen -- keine Rücksicht genommen hat, obwohl es allein
die Bewegung beherrscht und erklärt, versteht sich. Dauernd aber ist aus
dieser ganzen, von Malthus hervorgerufenen Bewegung im Gebiete der Ver-
waltung der Bevölkerung eigentlich nur Ein Satz geblieben, den man gegenüber
der Härte der ziffermäßigen Tabellendurchschnitte und anderseits in Harmonie
mit der ganzen, von den Eingriffen der "Polizei" sich mehr und mehr befreien-
den Richtung der staatsbürgerlichen Gesellschaft gerne und allgemein annahm:
daß der Staat am besten thue, wenn er sich gar nicht um die Bevölkerung
kümmere. Malthus hatte diese Beseitigung der Verwaltung noch auf das Ge-
wissen der Einzelnen zurückgeführt; die Neuern dagegen begründen sie einfach
auf die Gesetze der Bewegung der Bevölkerung, und haben sich damit, aufrichtig
gestanden, die Sache bequem gemacht. Denn diese Gesetze der Bewegung sind
eben keine Gesetze
, sondern Durchschnitte aus statistischen Beobachtungen,

That tritt, trotz der einſeitigen und zum Theil unanſtändigen Vorſchläge Wein-
holds
(Von der Uebervölkerung in Mitteleuropa und deren Folgen, 1827.
Mohl, 1. 1. 490), die eigentliche Frage der Malthus’ſchen Theorie erſt mit der
Julirevolution und dem in ihr gegebenen Siege der induſtriellen Capitalien
über die alten grundherrlichen Ideen in den Vordergrund, und hier muß man
einen Fehler gut machen, den Mohl begangen hat. Die ſyſtematiſche Aufnahme
des Malthus’ſchen Princips in die neue Staatswiſſenſchaft geht von Rau aus
(Volkswirthſchaftslehre §. 111 ff.); obwohl er ſich ſtrenge an die franzöſiſch-
engliſche Bearbeitung hält, und vor allem die Freiheit von polizeilicher Bevor-
mundung urgirt. Er traf mit dem letzten Satze die Tendenzen ſeiner Zeit;
aber die Anſichten Malthus’ vermochte er nicht zu widerlegen, und iſt, indem
er ſie ſyſtematiſch in die Nationalökonomie einführt, zugleich der erſte, der ſie
und ihre mathematiſche Härte umgeht, eine Richtung, in der ihm Roſcher
(a. a. O.) folgt. Rau faßt dann in der Volkswirthſchaftslehre die Bevölkerung
wieder nur als „Zahl der Arbeiter“ auf. (§. 11 ff.) Das ſociale Element ent-
geht ihm ganz. Mohl endlich in ſeiner „Polizeiwiſſenſchaft“ (Bd. I.) berufen
die Sache gründlich zu erforſchen, ſtellt allerdings das erſte Syſtem der Ver-
waltung auf, indem er das „Zählungsweſen“ als vorbereitende Maßregel von
den Maßregeln zur Vermehrung der Bevölkerung und den Maßregeln gegen
Uebervölkerung ſcheidet. Die ſociale Bedeutung der Sache geht ihm jedoch
in der kritiſchen Beleuchtung der einzelnen Regierungsmaßregeln unter, und die
„Maſſenarmuth“ iſt ihm nur ein Theil des Armenweſens. Zu einem Abſchluß
iſt dieſe Theorie nicht gediehen. Daß Mohl in ſeiner Geſchichte auf das von
mir aufgeſtellte Geſetz der Bewegung der Bevölkerung (Syſtem der Staats-
wiſſenſchaft I. S. 112 ff., dem allerdings noch die geſellſchaftliche Seite mangelt und
das daher eine ſehr formale Geſtalt hat), wornach die Gefahr der Uebervölkerung
dadurch organiſch beſeitigt wird, daß die Zunahme der Bevölkerung durch
die arbeitsloſe Einnahme aufhört, und nicht durch die Arbeit an ſich,
ſondern durch die Wechſelwirkung von geſunder und ausreichender Arbeit geregelt
wird, ſo daß ſich die drei mathematiſchen Grundverhältniſſe der Bewegung aller
Bevölkerung, Zunahme, Abnahme und Stillſtand, im Allgemeinen und ſelbſt
örtlich durch die Faktoren: Geſundheit und Quantität der Arbeit und Geſund-
heit des Klimas beſtimmen — keine Rückſicht genommen hat, obwohl es allein
die Bewegung beherrſcht und erklärt, verſteht ſich. Dauernd aber iſt aus
dieſer ganzen, von Malthus hervorgerufenen Bewegung im Gebiete der Ver-
waltung der Bevölkerung eigentlich nur Ein Satz geblieben, den man gegenüber
der Härte der ziffermäßigen Tabellendurchſchnitte und anderſeits in Harmonie
mit der ganzen, von den Eingriffen der „Polizei“ ſich mehr und mehr befreien-
den Richtung der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft gerne und allgemein annahm:
daß der Staat am beſten thue, wenn er ſich gar nicht um die Bevölkerung
kümmere. Malthus hatte dieſe Beſeitigung der Verwaltung noch auf das Ge-
wiſſen der Einzelnen zurückgeführt; die Neuern dagegen begründen ſie einfach
auf die Geſetze der Bewegung der Bevölkerung, und haben ſich damit, aufrichtig
geſtanden, die Sache bequem gemacht. Denn dieſe Geſetze der Bewegung ſind
eben keine Geſetze
, ſondern Durchſchnitte aus ſtatiſtiſchen Beobachtungen,

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[121/0143] That tritt, trotz der einſeitigen und zum Theil unanſtändigen Vorſchläge Wein- holds (Von der Uebervölkerung in Mitteleuropa und deren Folgen, 1827. Mohl, 1. 1. 490), die eigentliche Frage der Malthus’ſchen Theorie erſt mit der Julirevolution und dem in ihr gegebenen Siege der induſtriellen Capitalien über die alten grundherrlichen Ideen in den Vordergrund, und hier muß man einen Fehler gut machen, den Mohl begangen hat. Die ſyſtematiſche Aufnahme des Malthus’ſchen Princips in die neue Staatswiſſenſchaft geht von Rau aus (Volkswirthſchaftslehre §. 111 ff.); obwohl er ſich ſtrenge an die franzöſiſch- engliſche Bearbeitung hält, und vor allem die Freiheit von polizeilicher Bevor- mundung urgirt. Er traf mit dem letzten Satze die Tendenzen ſeiner Zeit; aber die Anſichten Malthus’ vermochte er nicht zu widerlegen, und iſt, indem er ſie ſyſtematiſch in die Nationalökonomie einführt, zugleich der erſte, der ſie und ihre mathematiſche Härte umgeht, eine Richtung, in der ihm Roſcher (a. a. O.) folgt. Rau faßt dann in der Volkswirthſchaftslehre die Bevölkerung wieder nur als „Zahl der Arbeiter“ auf. (§. 11 ff.) Das ſociale Element ent- geht ihm ganz. Mohl endlich in ſeiner „Polizeiwiſſenſchaft“ (Bd. I.) berufen die Sache gründlich zu erforſchen, ſtellt allerdings das erſte Syſtem der Ver- waltung auf, indem er das „Zählungsweſen“ als vorbereitende Maßregel von den Maßregeln zur Vermehrung der Bevölkerung und den Maßregeln gegen Uebervölkerung ſcheidet. Die ſociale Bedeutung der Sache geht ihm jedoch in der kritiſchen Beleuchtung der einzelnen Regierungsmaßregeln unter, und die „Maſſenarmuth“ iſt ihm nur ein Theil des Armenweſens. Zu einem Abſchluß iſt dieſe Theorie nicht gediehen. Daß Mohl in ſeiner Geſchichte auf das von mir aufgeſtellte Geſetz der Bewegung der Bevölkerung (Syſtem der Staats- wiſſenſchaft I. S. 112 ff., dem allerdings noch die geſellſchaftliche Seite mangelt und das daher eine ſehr formale Geſtalt hat), wornach die Gefahr der Uebervölkerung dadurch organiſch beſeitigt wird, daß die Zunahme der Bevölkerung durch die arbeitsloſe Einnahme aufhört, und nicht durch die Arbeit an ſich, ſondern durch die Wechſelwirkung von geſunder und ausreichender Arbeit geregelt wird, ſo daß ſich die drei mathematiſchen Grundverhältniſſe der Bewegung aller Bevölkerung, Zunahme, Abnahme und Stillſtand, im Allgemeinen und ſelbſt örtlich durch die Faktoren: Geſundheit und Quantität der Arbeit und Geſund- heit des Klimas beſtimmen — keine Rückſicht genommen hat, obwohl es allein die Bewegung beherrſcht und erklärt, verſteht ſich. Dauernd aber iſt aus dieſer ganzen, von Malthus hervorgerufenen Bewegung im Gebiete der Ver- waltung der Bevölkerung eigentlich nur Ein Satz geblieben, den man gegenüber der Härte der ziffermäßigen Tabellendurchſchnitte und anderſeits in Harmonie mit der ganzen, von den Eingriffen der „Polizei“ ſich mehr und mehr befreien- den Richtung der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft gerne und allgemein annahm: daß der Staat am beſten thue, wenn er ſich gar nicht um die Bevölkerung kümmere. Malthus hatte dieſe Beſeitigung der Verwaltung noch auf das Ge- wiſſen der Einzelnen zurückgeführt; die Neuern dagegen begründen ſie einfach auf die Geſetze der Bewegung der Bevölkerung, und haben ſich damit, aufrichtig geſtanden, die Sache bequem gemacht. Denn dieſe Geſetze der Bewegung ſind eben keine Geſetze, ſondern Durchſchnitte aus ſtatiſtiſchen Beobachtungen,

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/143>, abgerufen am 04.12.2024.