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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.

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tiefern Wesen wieder eine sociale ist. Das war der Gedanke Malthus, das
erste, und gleich in seiner ersten Form in großartiger Entwicklung erscheinende
Auftreten der Uebervölkerung. Die Theorie Malthus ist zu bekannt, als
daß wir sie hier zu wiederholen brauchten. Malthus steht allerdings keines-
wegs allein da. Schon vor ihm war die Besorgniß vor der Uebervölkerung in
England vorhanden: Roscher, Geschichte der englischen Volkswirthschaftslehre,
St. 24 und öfter, und auch Quesnay, Max. gen. 26, hält bereits den
Werth einer geringern, aber wohlhabenden Bevölkerung höher, als den einer
Vermehrung derselben. Allein das ihm wahrhaft Eigenthümliche und im Grunde
Furchtbare hat man wenig hervorgehoben. Es war der Satz, daß nicht etwa,
wie man gewöhnlich etwas oberflächlich sagt, die Menschheit im Ganzen, son-
dern daß innerhalb der Menschheit die nichtbesitzende Classe zur Ver-
nichtung durch Hunger von den ewigen und unwandelbaren Gesetzen der
Bevölkerungsproduktion verurtheilt sei. Es war das in der That die Form,
in der die Gegensätze zwischen den Classen und der neuen staatsbürgerlichen
Gesellschaft in der Bevölkerungslehre zur Erscheinung, und mit der letzteren
auch plötzlich zur Geltung gelangten. Und nur aus der tiefen, innern Ueber-
zeugung von der Wahrheit dieser Herrschaft des socialen Gesetzes über die Be-
völkerung und ihre Zunahme und Abnahme ergibt sich denn auch die Stellung,
welche Malthus zu der alten Bevölkerungspolitik einnimmt. Er verneint sie
geradezu
; "das Beste ist, uns gar nicht damit zu mühen, dem Men-
schen in dieser Beziehung eine Richtung geben zu wollen, sondern den Menschen
frei nach eigener Wahl handeln zu lassen. Indem wir ihn selbst dafür
verantwortlich machen vor Gott, thun wir alles, was ich fordern kann."
(Essay on popul. VI. chap. 5.) Das war die an sich vollkommen consequente
Antwort der freien Populationistik auf die Forderung nach Freiheit und Gleich-
heit, auf die Forderung nach Anerkennung der Industrie und der Entfaltung
der gewerblichen Produktion; es war das mathematisch nachgewiesene Ende der
Bewegung, die in der freien Selbstbestimmung die Zukunft der Menschheit
fand. Allerdings sagte Malthus nicht, daß der Hungertod der nichtbesitzenden
Classe die Folge sei, und allerdings wiederholten seine Anhänger, daß er im
Gegentheil nachgewiesen habe, daß trotz seines Gesetzes jenes mathematisch
nothwendige Sterben des Ueberschusses ja noch gar nicht eingetreten sei. Allein
mit Recht antwortete man ihm, daß nach Malthus eigener Ansicht die Ur-
sache, weßhalb sich das alles nicht verwirkliche, nicht etwa in seinem Bevölke-
rungsgesetz, sondern in seinen "Hindernissen" liege, die eben so schlimm seien
als der Hungertod, dessen Nothwendigkeit er bewiesen habe. Und so steht die
Theorie von Malthus an der Schwelle der Epoche, welche wir die der staats-
bürgerlichen Gesellschaft nennen, als Vertreter der populationistischen
Consequenzen der staatsbürgerlichen Gleichheit und Freiheit
, und
des zweiten, für die eigentliche Verwaltung dieses Gebietes geltenden Grund-
satzes, daß der Staat sich in diese Bewegung so wenig als möglich mischen
solle
. In diesen beiden Punkten liegt die wahre Bedeutung dieser Theorie,
und der ungemeine Einfluß, den sie auf den Gang der Ideen dieses ganzen,
der staatsbürgerlichen Gesellschaft angehörigen Jahrhunderts gehabt hat. Und

tiefern Weſen wieder eine ſociale iſt. Das war der Gedanke Malthus, das
erſte, und gleich in ſeiner erſten Form in großartiger Entwicklung erſcheinende
Auftreten der Uebervölkerung. Die Theorie Malthus iſt zu bekannt, als
daß wir ſie hier zu wiederholen brauchten. Malthus ſteht allerdings keines-
wegs allein da. Schon vor ihm war die Beſorgniß vor der Uebervölkerung in
England vorhanden: Roſcher, Geſchichte der engliſchen Volkswirthſchaftslehre,
St. 24 und öfter, und auch Quesnay, Max. gen. 26, hält bereits den
Werth einer geringern, aber wohlhabenden Bevölkerung höher, als den einer
Vermehrung derſelben. Allein das ihm wahrhaft Eigenthümliche und im Grunde
Furchtbare hat man wenig hervorgehoben. Es war der Satz, daß nicht etwa,
wie man gewöhnlich etwas oberflächlich ſagt, die Menſchheit im Ganzen, ſon-
dern daß innerhalb der Menſchheit die nichtbeſitzende Claſſe zur Ver-
nichtung durch Hunger von den ewigen und unwandelbaren Geſetzen der
Bevölkerungsproduktion verurtheilt ſei. Es war das in der That die Form,
in der die Gegenſätze zwiſchen den Claſſen und der neuen ſtaatsbürgerlichen
Geſellſchaft in der Bevölkerungslehre zur Erſcheinung, und mit der letzteren
auch plötzlich zur Geltung gelangten. Und nur aus der tiefen, innern Ueber-
zeugung von der Wahrheit dieſer Herrſchaft des ſocialen Geſetzes über die Be-
völkerung und ihre Zunahme und Abnahme ergibt ſich denn auch die Stellung,
welche Malthus zu der alten Bevölkerungspolitik einnimmt. Er verneint ſie
geradezu
; „das Beſte iſt, uns gar nicht damit zu mühen, dem Men-
ſchen in dieſer Beziehung eine Richtung geben zu wollen, ſondern den Menſchen
frei nach eigener Wahl handeln zu laſſen. Indem wir ihn ſelbſt dafür
verantwortlich machen vor Gott, thun wir alles, was ich fordern kann.“
(Essay on popul. VI. chap. 5.) Das war die an ſich vollkommen conſequente
Antwort der freien Populationiſtik auf die Forderung nach Freiheit und Gleich-
heit, auf die Forderung nach Anerkennung der Induſtrie und der Entfaltung
der gewerblichen Produktion; es war das mathematiſch nachgewieſene Ende der
Bewegung, die in der freien Selbſtbeſtimmung die Zukunft der Menſchheit
fand. Allerdings ſagte Malthus nicht, daß der Hungertod der nichtbeſitzenden
Claſſe die Folge ſei, und allerdings wiederholten ſeine Anhänger, daß er im
Gegentheil nachgewieſen habe, daß trotz ſeines Geſetzes jenes mathematiſch
nothwendige Sterben des Ueberſchuſſes ja noch gar nicht eingetreten ſei. Allein
mit Recht antwortete man ihm, daß nach Malthus eigener Anſicht die Ur-
ſache, weßhalb ſich das alles nicht verwirkliche, nicht etwa in ſeinem Bevölke-
rungsgeſetz, ſondern in ſeinen „Hinderniſſen“ liege, die eben ſo ſchlimm ſeien
als der Hungertod, deſſen Nothwendigkeit er bewieſen habe. Und ſo ſteht die
Theorie von Malthus an der Schwelle der Epoche, welche wir die der ſtaats-
bürgerlichen Geſellſchaft nennen, als Vertreter der populationiſtiſchen
Conſequenzen der ſtaatsbürgerlichen Gleichheit und Freiheit
, und
des zweiten, für die eigentliche Verwaltung dieſes Gebietes geltenden Grund-
ſatzes, daß der Staat ſich in dieſe Bewegung ſo wenig als möglich miſchen
ſolle
. In dieſen beiden Punkten liegt die wahre Bedeutung dieſer Theorie,
und der ungemeine Einfluß, den ſie auf den Gang der Ideen dieſes ganzen,
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[118/0140] tiefern Weſen wieder eine ſociale iſt. Das war der Gedanke Malthus, das erſte, und gleich in ſeiner erſten Form in großartiger Entwicklung erſcheinende Auftreten der Uebervölkerung. Die Theorie Malthus iſt zu bekannt, als daß wir ſie hier zu wiederholen brauchten. Malthus ſteht allerdings keines- wegs allein da. Schon vor ihm war die Beſorgniß vor der Uebervölkerung in England vorhanden: Roſcher, Geſchichte der engliſchen Volkswirthſchaftslehre, St. 24 und öfter, und auch Quesnay, Max. gen. 26, hält bereits den Werth einer geringern, aber wohlhabenden Bevölkerung höher, als den einer Vermehrung derſelben. Allein das ihm wahrhaft Eigenthümliche und im Grunde Furchtbare hat man wenig hervorgehoben. Es war der Satz, daß nicht etwa, wie man gewöhnlich etwas oberflächlich ſagt, die Menſchheit im Ganzen, ſon- dern daß innerhalb der Menſchheit die nichtbeſitzende Claſſe zur Ver- nichtung durch Hunger von den ewigen und unwandelbaren Geſetzen der Bevölkerungsproduktion verurtheilt ſei. Es war das in der That die Form, in der die Gegenſätze zwiſchen den Claſſen und der neuen ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft in der Bevölkerungslehre zur Erſcheinung, und mit der letzteren auch plötzlich zur Geltung gelangten. Und nur aus der tiefen, innern Ueber- zeugung von der Wahrheit dieſer Herrſchaft des ſocialen Geſetzes über die Be- völkerung und ihre Zunahme und Abnahme ergibt ſich denn auch die Stellung, welche Malthus zu der alten Bevölkerungspolitik einnimmt. Er verneint ſie geradezu; „das Beſte iſt, uns gar nicht damit zu mühen, dem Men- ſchen in dieſer Beziehung eine Richtung geben zu wollen, ſondern den Menſchen frei nach eigener Wahl handeln zu laſſen. Indem wir ihn ſelbſt dafür verantwortlich machen vor Gott, thun wir alles, was ich fordern kann.“ (Essay on popul. VI. chap. 5.) Das war die an ſich vollkommen conſequente Antwort der freien Populationiſtik auf die Forderung nach Freiheit und Gleich- heit, auf die Forderung nach Anerkennung der Induſtrie und der Entfaltung der gewerblichen Produktion; es war das mathematiſch nachgewieſene Ende der Bewegung, die in der freien Selbſtbeſtimmung die Zukunft der Menſchheit fand. Allerdings ſagte Malthus nicht, daß der Hungertod der nichtbeſitzenden Claſſe die Folge ſei, und allerdings wiederholten ſeine Anhänger, daß er im Gegentheil nachgewieſen habe, daß trotz ſeines Geſetzes jenes mathematiſch nothwendige Sterben des Ueberſchuſſes ja noch gar nicht eingetreten ſei. Allein mit Recht antwortete man ihm, daß nach Malthus eigener Anſicht die Ur- ſache, weßhalb ſich das alles nicht verwirkliche, nicht etwa in ſeinem Bevölke- rungsgeſetz, ſondern in ſeinen „Hinderniſſen“ liege, die eben ſo ſchlimm ſeien als der Hungertod, deſſen Nothwendigkeit er bewieſen habe. Und ſo ſteht die Theorie von Malthus an der Schwelle der Epoche, welche wir die der ſtaats- bürgerlichen Geſellſchaft nennen, als Vertreter der populationiſtiſchen Conſequenzen der ſtaatsbürgerlichen Gleichheit und Freiheit, und des zweiten, für die eigentliche Verwaltung dieſes Gebietes geltenden Grund- ſatzes, daß der Staat ſich in dieſe Bewegung ſo wenig als möglich miſchen ſolle. In dieſen beiden Punkten liegt die wahre Bedeutung dieſer Theorie, und der ungemeine Einfluß, den ſie auf den Gang der Ideen dieſes ganzen, der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft angehörigen Jahrhunderts gehabt hat. Und

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/140>, abgerufen am 05.12.2024.