Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.Cameralwissenschaft, bis sich in unserem Jahrhundert eigene Muster- Aeltere Zustände: Berg, Polizeirecht III. S. 251. Erste eigentliche Land- b) Besonderer Theil. Der besondere Theil der Landwirthschaftspflege entsteht nun durch Specielle Berücksichtigung namentlich der Viehzucht schon im vorigen Cameralwiſſenſchaft, bis ſich in unſerem Jahrhundert eigene Muſter- Aeltere Zuſtände: Berg, Polizeirecht III. S. 251. Erſte eigentliche Land- b) Beſonderer Theil. Der beſondere Theil der Landwirthſchaftspflege entſteht nun durch Specielle Berückſichtigung namentlich der Viehzucht ſchon im vorigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0362" n="338"/> Cameralwiſſenſchaft, bis ſich in unſerem Jahrhundert eigene Muſter-<lb/> wirthſchaften und dann ſelbſtändige Lehranſtalten entwickeln. Doch<lb/> fehlt noch immer die Hauptſache, die vernünftige Verbindung der Ele-<lb/> mente der Landwirthſchaftslehre mit dem höheren <hi rendition="#g">Volksſchulweſen</hi><lb/> auf dem Lande. Die allgemeine landwirthſchaftliche Fortbildung hat<lb/> in den <hi rendition="#g">Ausſtellungen</hi> jetzt ihr öffentliches Hauptorgan, die durch<lb/> die Vereine veranſtaltet und geleitet werden, während die Lehranſtalten<lb/> dem Staate gehören, eben ſo wie die <hi rendition="#g">Muſterwirthſchaften</hi>.</p><lb/> <p>Aeltere Zuſtände: <hi rendition="#g">Berg</hi>, Polizeirecht <hi rendition="#aq">III.</hi> S. 251. Erſte eigentliche Land-<lb/> wirthſchaftsſchule von <hi rendition="#g">Thaer</hi> gegründet in <hi rendition="#g">Mögelin</hi> 1804; dann Anſtalten<lb/> in <hi rendition="#g">Eldena</hi> 1825 und <hi rendition="#g">Poppelsdorf</hi> 1847 (Preußen) nebſt mehreren andern;<lb/> Oeſterreich: <hi rendition="#g">Altenburg</hi> in Ungarn 1849; Sachſen: <hi rendition="#g">Tharand</hi>; Württemberg:<lb/><hi rendition="#g">Hohenheim</hi> 1818; Bayern: <hi rendition="#g">Weihenſtephan</hi> (vergl. <hi rendition="#g">Rau</hi> §. 145; <hi rendition="#g">Rönne</hi><lb/><hi rendition="#aq">II.</hi> §. 229; <hi rendition="#g">Pözl</hi> §. 148; <hi rendition="#g">Stubenrauch</hi>, Verwaltungsgeſetzkunde <hi rendition="#aq">II.</hi> §. 412;<lb/><hi rendition="#g">Roſcher</hi> §. 172). Landwirthſchaftliche Lehranſtalten in Deutſchland (Allgemeine<lb/> Zeitung, März 1865).</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">b</hi>) <hi rendition="#g">Beſonderer Theil</hi>.</p><lb/> <p>Der beſondere Theil der Landwirthſchaftspflege entſteht nun durch<lb/> die Anwendung der Grundſätze und Einrichtungen des allgemeinen<lb/> Theils auf die einzelnen <hi rendition="#g">Zweige</hi> der Landwirthſchaft. Es iſt klar,<lb/> daß dazu eine ganze Reihe von Fachkenntniſſen gehört, und daß eben<lb/> deßhalb die Regierung nur <hi rendition="#g">ſehr</hi> wenig dafür thun kann. Hier iſt das<lb/> eigentliche Gebiet des <hi rendition="#g">Vereinsweſens</hi>, das theils durch ſeine Fach-<lb/> verſammlungen, theils durch periodiſche Organe, theils aber und nament-<lb/> lich in der neueſten Zeit durch Ausſtellungen mit Prämien und ſonſtigen<lb/> Anregungen thätig iſt, und hier hat das letztere bisher auch bei weitem<lb/> am meiſten geleiſtet, da ſich hier je nach Verhältniſſen Wünſche und<lb/> Bedürfniſſe der Menſchen und Dinge geltend machen. Die Hauptgebiete<lb/> ſind: 1) Der <hi rendition="#g">Gartenbau</hi> mit ſeinen Vereinen für Nutzgewächſe und<lb/> Blumen; 2) <hi rendition="#g">Viehzucht</hi>, in der namentlich die <hi rendition="#g">Pferdezucht</hi> eine<lb/> weſentliche Stelle einnimmt, die unter allen Zweigen der Landwirth-<lb/> ſchaft die meiſte direkte Unterſtützung von der Regierung empfängt<lb/> (Geſtüte, Beſchälweſen, Pferderennen); 3) <hi rendition="#g">Handelsgewächſe</hi>, nament-<lb/> lich in Verbindung mit dem <hi rendition="#g">Seidenbau</hi>; 4) <hi rendition="#g">Obſtbaumzucht</hi>;<lb/> 5) <hi rendition="#g">Bienenzucht</hi>. Es wäre ſehr weſentlich, alle dieſe verſchiedenen<lb/> Vereine um die allgemeinen landwirthſchaftlichen Vereine zu centrali-<lb/> ſiren. Die <hi rendition="#g">Einheit fehlt</hi> in allen dieſen Dingen.</p><lb/> <p>Specielle Berückſichtigung namentlich der <hi rendition="#g">Viehzucht</hi> ſchon im vorigen<lb/> Jahrhundert. <hi rendition="#g">Berg</hi> a. a. O. Außer den Fachſchriften ſ. <hi rendition="#g">Rau</hi>, Volkswirth-<lb/> ſchaftspflege 1. Buch, Hauptſt. 2 und <hi rendition="#g">Roſcher</hi>, Nationalökonomie Buch 3.<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [338/0362]
Cameralwiſſenſchaft, bis ſich in unſerem Jahrhundert eigene Muſter-
wirthſchaften und dann ſelbſtändige Lehranſtalten entwickeln. Doch
fehlt noch immer die Hauptſache, die vernünftige Verbindung der Ele-
mente der Landwirthſchaftslehre mit dem höheren Volksſchulweſen
auf dem Lande. Die allgemeine landwirthſchaftliche Fortbildung hat
in den Ausſtellungen jetzt ihr öffentliches Hauptorgan, die durch
die Vereine veranſtaltet und geleitet werden, während die Lehranſtalten
dem Staate gehören, eben ſo wie die Muſterwirthſchaften.
Aeltere Zuſtände: Berg, Polizeirecht III. S. 251. Erſte eigentliche Land-
wirthſchaftsſchule von Thaer gegründet in Mögelin 1804; dann Anſtalten
in Eldena 1825 und Poppelsdorf 1847 (Preußen) nebſt mehreren andern;
Oeſterreich: Altenburg in Ungarn 1849; Sachſen: Tharand; Württemberg:
Hohenheim 1818; Bayern: Weihenſtephan (vergl. Rau §. 145; Rönne
II. §. 229; Pözl §. 148; Stubenrauch, Verwaltungsgeſetzkunde II. §. 412;
Roſcher §. 172). Landwirthſchaftliche Lehranſtalten in Deutſchland (Allgemeine
Zeitung, März 1865).
b) Beſonderer Theil.
Der beſondere Theil der Landwirthſchaftspflege entſteht nun durch
die Anwendung der Grundſätze und Einrichtungen des allgemeinen
Theils auf die einzelnen Zweige der Landwirthſchaft. Es iſt klar,
daß dazu eine ganze Reihe von Fachkenntniſſen gehört, und daß eben
deßhalb die Regierung nur ſehr wenig dafür thun kann. Hier iſt das
eigentliche Gebiet des Vereinsweſens, das theils durch ſeine Fach-
verſammlungen, theils durch periodiſche Organe, theils aber und nament-
lich in der neueſten Zeit durch Ausſtellungen mit Prämien und ſonſtigen
Anregungen thätig iſt, und hier hat das letztere bisher auch bei weitem
am meiſten geleiſtet, da ſich hier je nach Verhältniſſen Wünſche und
Bedürfniſſe der Menſchen und Dinge geltend machen. Die Hauptgebiete
ſind: 1) Der Gartenbau mit ſeinen Vereinen für Nutzgewächſe und
Blumen; 2) Viehzucht, in der namentlich die Pferdezucht eine
weſentliche Stelle einnimmt, die unter allen Zweigen der Landwirth-
ſchaft die meiſte direkte Unterſtützung von der Regierung empfängt
(Geſtüte, Beſchälweſen, Pferderennen); 3) Handelsgewächſe, nament-
lich in Verbindung mit dem Seidenbau; 4) Obſtbaumzucht;
5) Bienenzucht. Es wäre ſehr weſentlich, alle dieſe verſchiedenen
Vereine um die allgemeinen landwirthſchaftlichen Vereine zu centrali-
ſiren. Die Einheit fehlt in allen dieſen Dingen.
Specielle Berückſichtigung namentlich der Viehzucht ſchon im vorigen
Jahrhundert. Berg a. a. O. Außer den Fachſchriften ſ. Rau, Volkswirth-
ſchaftspflege 1. Buch, Hauptſt. 2 und Roſcher, Nationalökonomie Buch 3.
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