Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.keit und Regelmäßigkeit der letzteren zu geben -- System der Malle- Um diese Aufgaben nun auf die möglichst billige und schnelle Die erste beruht auf der theils concessionsmäßigen, theils ver- Die zweite dieser Richtungen umfaßt das Verhältniß der Post Der Postbetrieb ist das Gebiet des Postreglements einerseits, und der 3) Das Portosystem. Das Portosystem ist das Ergebniß eines langen Kampfes der keit und Regelmäßigkeit der letzteren zu geben — Syſtem der Malle- Um dieſe Aufgaben nun auf die möglichſt billige und ſchnelle Die erſte beruht auf der theils conceſſionsmäßigen, theils ver- Die zweite dieſer Richtungen umfaßt das Verhältniß der Poſt Der Poſtbetrieb iſt das Gebiet des Poſtreglements einerſeits, und der 3) Das Portoſyſtem. Das Portoſyſtem iſt das Ergebniß eines langen Kampfes der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0227" n="203"/> keit und Regelmäßigkeit der letzteren zu geben — Syſtem der <hi rendition="#g">Malle-<lb/> poſten</hi>.</p><lb/> <p>Um dieſe Aufgaben nun auf die möglichſt billige und ſchnelle<lb/> Weiſe zu erfüllen, tritt der Poſtbetrieb <hi rendition="#g">viertens</hi> in immer engere<lb/> Verbindung mit allen auf regelmäßigen Perſonen- und Güterverkehr<lb/> berechneten <hi rendition="#g">Unternehmungen</hi>, und hier entſteht ein <hi rendition="#g">neues</hi> Gebiet<lb/> der Poſtverwaltung, das ſich nach zwei Richtungen entwickelt hat.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">erſte</hi> beruht auf der theils conceſſionsmäßigen, theils ver-<lb/> tragsmäßig formulirten Verbindung der Poſt mit den <hi rendition="#g">Eiſenbahnen<lb/> und der Dampfſchifffahrt</hi>: Grundlage iſt die Verpflichtung der-<lb/> ſelben, Briefe, Geldſendungen und die Poſtgüter (ſ. unten) entweder<lb/> unentgeldlich (Poſtwaggons der Bahnen) oder gegen jährliche Abfindung<lb/> oder Staatsſubvention (ſubventionirte Dampferlinien) mitzunehmen.<lb/> Die einzelnen Fragen über Umfang dieſer Verpflichtung und Haftung<lb/> bei derſelben ſind oft ſehr verwickelter Natur.</p><lb/> <p>Die zweite dieſer Richtungen umfaßt das Verhältniß der Poſt<lb/> zum <hi rendition="#g">Lohnfuhrweſen</hi> und hat das öffentliche Recht der Lohnfuhr<lb/> erzeugt, das einen weſentlichen Theil des Poſtrechts bildet. — Die<lb/> volle Entwicklung dieſer Grundſätze tritt hiſtoriſch erſt da ein, wo die<lb/> Staaten einerſeits die freie Bewegung des Perſonenverkehrs nicht mehr<lb/> hemmen können und wollen (Beſeitigung des polizeilichen Paßſyſtems<lb/> für Poſtreiſende), und andererſeits die wachſende Maſſe der Briefe die<lb/> Aufmerkſamkeit auf den einzelnen Brief unmöglich macht (Beſeitigung<lb/> des Kartirungſyſtems für Briefe). Das erſte verdanken wir den Bahnen,<lb/> das zweite den Briefmarken. Erſt durch ſie iſt ein rationeller Poſt-<lb/> betrieb zugleich unabweisbar und möglich geworden.</p><lb/> <p>Der Poſtbetrieb iſt das Gebiet des <hi rendition="#g">Poſtreglements</hi> einerſeits, und der<lb/><hi rendition="#g">techniſchen</hi> Poſtliteratur andererſeits. In den meiſten Ländern eigene <hi rendition="#g">Poſt-<lb/> verordnungsblätter</hi> (Verordnungsblätter für Verkehrsanſtalten u. ſ. w.).<lb/> Die wiſſenſchaftliche Behandlung des Poſtbetriebes iſt faſt ganz verſchwunden,<lb/> ſeit das Poſtweſen hier den Anforderungen der Zeit zu entſprechen verſteht<lb/> (vgl. oben und <hi rendition="#g">Mohl</hi>, Polizeiwiſſenſchaft §. 133; <hi rendition="#g">Block</hi>, <hi rendition="#aq">Dict. v. <hi rendition="#b">Postes</hi></hi>).<lb/> Das Syſtem der franzöſiſchen <hi rendition="#aq">„Messageries,“</hi> die als <hi rendition="#aq">Messageries impériales</hi><lb/> zu Perſonenpoſten und als <hi rendition="#aq">Messageries publiques</hi> zu Lohnfuhrunternehmungen,<lb/> aber der Poſt zum Dienſt verpflichtet ſind (gegenwärtig faſt 4000 ſolcher Unter-<lb/> nehmungen) gut dargeſtellt ebend. <hi rendition="#aq">v. Messageries.</hi></p><lb/> <p>3) <hi rendition="#g">Das Portoſyſtem</hi>.</p><lb/> <p>Das Portoſyſtem iſt das Ergebniß eines langen Kampfes der<lb/> Bedürfniſſe des Verkehrs und der Idee des Poſtweſens mit der Fähigkeit<lb/> der letzteren eine finanzielle Einnahmsquelle zu bilden. Eine Geſchichte<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [203/0227]
keit und Regelmäßigkeit der letzteren zu geben — Syſtem der Malle-
poſten.
Um dieſe Aufgaben nun auf die möglichſt billige und ſchnelle
Weiſe zu erfüllen, tritt der Poſtbetrieb viertens in immer engere
Verbindung mit allen auf regelmäßigen Perſonen- und Güterverkehr
berechneten Unternehmungen, und hier entſteht ein neues Gebiet
der Poſtverwaltung, das ſich nach zwei Richtungen entwickelt hat.
Die erſte beruht auf der theils conceſſionsmäßigen, theils ver-
tragsmäßig formulirten Verbindung der Poſt mit den Eiſenbahnen
und der Dampfſchifffahrt: Grundlage iſt die Verpflichtung der-
ſelben, Briefe, Geldſendungen und die Poſtgüter (ſ. unten) entweder
unentgeldlich (Poſtwaggons der Bahnen) oder gegen jährliche Abfindung
oder Staatsſubvention (ſubventionirte Dampferlinien) mitzunehmen.
Die einzelnen Fragen über Umfang dieſer Verpflichtung und Haftung
bei derſelben ſind oft ſehr verwickelter Natur.
Die zweite dieſer Richtungen umfaßt das Verhältniß der Poſt
zum Lohnfuhrweſen und hat das öffentliche Recht der Lohnfuhr
erzeugt, das einen weſentlichen Theil des Poſtrechts bildet. — Die
volle Entwicklung dieſer Grundſätze tritt hiſtoriſch erſt da ein, wo die
Staaten einerſeits die freie Bewegung des Perſonenverkehrs nicht mehr
hemmen können und wollen (Beſeitigung des polizeilichen Paßſyſtems
für Poſtreiſende), und andererſeits die wachſende Maſſe der Briefe die
Aufmerkſamkeit auf den einzelnen Brief unmöglich macht (Beſeitigung
des Kartirungſyſtems für Briefe). Das erſte verdanken wir den Bahnen,
das zweite den Briefmarken. Erſt durch ſie iſt ein rationeller Poſt-
betrieb zugleich unabweisbar und möglich geworden.
Der Poſtbetrieb iſt das Gebiet des Poſtreglements einerſeits, und der
techniſchen Poſtliteratur andererſeits. In den meiſten Ländern eigene Poſt-
verordnungsblätter (Verordnungsblätter für Verkehrsanſtalten u. ſ. w.).
Die wiſſenſchaftliche Behandlung des Poſtbetriebes iſt faſt ganz verſchwunden,
ſeit das Poſtweſen hier den Anforderungen der Zeit zu entſprechen verſteht
(vgl. oben und Mohl, Polizeiwiſſenſchaft §. 133; Block, Dict. v. Postes).
Das Syſtem der franzöſiſchen „Messageries,“ die als Messageries impériales
zu Perſonenpoſten und als Messageries publiques zu Lohnfuhrunternehmungen,
aber der Poſt zum Dienſt verpflichtet ſind (gegenwärtig faſt 4000 ſolcher Unter-
nehmungen) gut dargeſtellt ebend. v. Messageries.
3) Das Portoſyſtem.
Das Portoſyſtem iſt das Ergebniß eines langen Kampfes der
Bedürfniſſe des Verkehrs und der Idee des Poſtweſens mit der Fähigkeit
der letzteren eine finanzielle Einnahmsquelle zu bilden. Eine Geſchichte
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