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Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796.

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Die Obristhofmeisterin hatte das kurze
Gespräch bemerkt, und Sophiens redenden
Blick gesehen, sie achtete es für nöthig, die
letzere für unangenehmen Folgen zu warnen.
Liebes Kind, sprach die Gute, ohne zu un-
tersuchen, ob der unglückliche, aber auch
strafbare Jüngling deiner Liebe noch würdig
sei, will ichs nicht hindern, wenn du ihm in
seinem künftigen Zustande nach deinen Kräften
Wohlthaten erzeigst, aber ich muß es dir
bei Verluste deines Dienstes und meiner Gnade
streng verbieten, ihn im Zuchthause zu be-
suchen, oder mit ihm auf der Gasse zu spre-
chen. Es würde deinen Ruf kränken, wenn
du meinen Befehl übertreten wolltest, und
schwarzen Schatten auf mich werfen, wenn ich
es duldete. Ich fordere daher dein festes
Versprechen, damit ich ruhig seyn, und mit
Recht strafen kann, wenn du es doch nicht er-
fülltest.

Biogr. d. W. 4r Bd. E

Die Obriſthofmeiſterin hatte das kurze
Geſpraͤch bemerkt, und Sophiens redenden
Blick geſehen, ſie achtete es fuͤr noͤthig, die
letzere fuͤr unangenehmen Folgen zu warnen.
Liebes Kind, ſprach die Gute, ohne zu un-
terſuchen, ob der ungluͤckliche, aber auch
ſtrafbare Juͤngling deiner Liebe noch wuͤrdig
ſei, will ichs nicht hindern, wenn du ihm in
ſeinem kuͤnftigen Zuſtande nach deinen Kraͤften
Wohlthaten erzeigſt, aber ich muß es dir
bei Verluſte deines Dienſtes und meiner Gnade
ſtreng verbieten, ihn im Zuchthauſe zu be-
ſuchen, oder mit ihm auf der Gaſſe zu ſpre-
chen. Es wuͤrde deinen Ruf kraͤnken, wenn
du meinen Befehl uͤbertreten wollteſt, und
ſchwarzen Schatten auf mich werfen, wenn ich
es duldete. Ich fordere daher dein feſtes
Verſprechen, damit ich ruhig ſeyn, und mit
Recht ſtrafen kann, wenn du es doch nicht er-
fuͤllteſt.

Biogr. d. W. 4r Bd. E
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[33/0043] Die Obriſthofmeiſterin hatte das kurze Geſpraͤch bemerkt, und Sophiens redenden Blick geſehen, ſie achtete es fuͤr noͤthig, die letzere fuͤr unangenehmen Folgen zu warnen. Liebes Kind, ſprach die Gute, ohne zu un- terſuchen, ob der ungluͤckliche, aber auch ſtrafbare Juͤngling deiner Liebe noch wuͤrdig ſei, will ichs nicht hindern, wenn du ihm in ſeinem kuͤnftigen Zuſtande nach deinen Kraͤften Wohlthaten erzeigſt, aber ich muß es dir bei Verluſte deines Dienſtes und meiner Gnade ſtreng verbieten, ihn im Zuchthauſe zu be- ſuchen, oder mit ihm auf der Gaſſe zu ſpre- chen. Es wuͤrde deinen Ruf kraͤnken, wenn du meinen Befehl uͤbertreten wollteſt, und ſchwarzen Schatten auf mich werfen, wenn ich es duldete. Ich fordere daher dein feſtes Verſprechen, damit ich ruhig ſeyn, und mit Recht ſtrafen kann, wenn du es doch nicht er- fuͤllteſt. Biogr. d. W. 4r Bd. E

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Zitationshilfe: Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spiess_biographien04_1796/43>, abgerufen am 20.04.2024.