Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709

Bild:
<< vorherige Seite

suo acquirat; Tamen, si Domino placeat donare illi opera sua, & pro iisdem, tanquam, sibi non debitis, mercedem promittere, jure mercedem pro suis operibus postulabit.

Zum vierdten antworte ich / daß der Mensch absolute und einmahl vor all nicht könne von GOtt etwas fordern; zumahlen alles GOtt zugehöret; nicht destoweniger / wo wir seinen Willen und Verbündnüß setzen / vermittels deren er von uns unsere Wercke nicht will umsonst fordern / sondern davor einen / denen Wercken proportionirt- und geschickten Lohn ertheilen / so können wir warhafftig von ihm den Lohn fordern: Gleich wie ein Knecht von seinem Herrn absolute keine Belohnung heischen kan; weilen alles was der Knecht erwirbt / solches seinem Herrn erwirbt: Wann es jedoch dem Herrn gefält / die von dem Knechte gethane Arbeit demselben zu schencken / und ihme davor / gleichsam wäre solche Arbeit keine Schüldigkeit / einen Lohn zu verspiechen / so würde der Knecht von Rechtswegen solchen Lohn forderen können.

Et Capite 21. Gratia Justificationis neque ex condigno, neque ex congruo, meritis operum, solis viribus liberi arbitrii effectorum potest acquiri.

Das ist: ,Die Gnade der Rechtfertigung kan weder ex condigno, oder der Würden nach / noch ex congruo, oder der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / so aus blossen Kräfften des freyen Willens gethan seynd.

Ibidem: Eadem gratia non potest obtineri ex condigno, sedsolum ex congruo, meritis operum ex fide & auxilio Dei speciali procedentium.

Eben dieselbe Gnade kan den Würden nach nicht / sondern nur der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / welche aus dem Glauben und sonderbahrer Hülffe Gottes herrühren.

Ibidem: Ad haec, nullum (Christo excepto) quamvis justum & sanctum posse aliis mereri gratiam de condigno, certa ratio persuadet; Nullum enim exstat pactum, nulla promissio de merito alienae salutis; Et solus Christus, ut Ecclesiae totius caput, eam gratiam habuit, qua membris omnibus gratiam & gloriam meretur.

Zudem / daß niemand (Christum alleine außgenommen) ob er schon gerecht und heilig sey / vor einem anderen die Gnade verdienen könne aus Würdigkeit / überzeuget uns die gewisse Vernunfft: Dann es ist kein Vergleich oder Pact, auch keine Versprechung zu finden über den Verdienst des fremden Heyls; Und Christus allein als das Haupt der gantzen Kirchen hat solche Gnade gehabt / vermittels deren er allen Gliedern die Gnade und Glory verdienet.

suo acquirat; Tamen, si Domino placeat donare illi opera suâ, & pro iisdem, tanquam, sibi non debitis, mercedem promittere, jure mercedem pro suis operibus postulabit.

Zum vierdten antworte ich / daß der Mensch absolutè und einmahl vor all nicht könne von GOtt etwas fordern; zumahlen alles GOtt zugehöret; nicht destoweniger / wo wir seinen Willen und Verbündnüß setzen / vermittels deren er von uns unsere Wercke nicht will umsonst fordern / sondern davor einen / denen Wercken proportionirt- und geschickten Lohn ertheilen / so können wir warhafftig von ihm den Lohn fordern: Gleich wie ein Knecht von seinem Herrn absolutè keine Belohnung heischen kan; weilen alles was der Knecht erwirbt / solches seinem Herrn erwirbt: Wann es jedoch dem Herrn gefält / die von dem Knechte gethane Arbeit demselben zu schencken / und ihme davor / gleichsam wäre solche Arbeit keine Schüldigkeit / einen Lohn zu verspiechen / so würde der Knecht von Rechtswegen solchen Lohn forderen können.

Et Capite 21. Gratia Justificationis neque ex condigno, neque ex congruo, meritis operum, solis viribus liberi arbitrii effectorum potest acquiri.

Das ist: ‚Die Gnade der Rechtfertigung kan weder ex condigno, oder der Würden nach / noch ex congruo, oder der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / so aus blossen Kräfften des freyen Willens gethan seynd.

Ibidem: Eadem gratia non potest obtineri ex condigno, sedsolùm ex congruo, meritis operum ex fide & auxilio Dei speciali procedentium.

Eben dieselbe Gnade kan den Würden nach nicht / sondern nur der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / welche aus dem Glauben und sonderbahrer Hülffe Gottes herrühren.

Ibidem: Ad haec, nullum (Christo excepto) quamvis justum & sanctum posse aliis mereri gratiam de condigno, certa ratio persuadet; Nullum enim exstat pactum, nulla promissio de merito alienae salutis; Et solus Christus, ut Ecclesiae totius caput, eam gratiam habuit, quâ membris omnibus gratiam & gloriam meretur.

Zudem / daß niemand (Christum alleine außgenommen) ob er schon gerecht und heilig sey / vor einem anderen die Gnade verdienen könne aus Würdigkeit / überzeuget uns die gewisse Vernunfft: Dann es ist kein Vergleich oder Pact, auch keine Versprechung zu finden über den Verdienst des fremden Heyls; Und Christus allein als das Haupt der gantzen Kirchen hat solche Gnade gehabt / vermittels deren er allen Gliedern die Gnade und Glory verdienet.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0015" n="15"/>
suo acquirat; Tamen, si Domino placeat donare illi                      opera suâ, &amp; pro iisdem, tanquam, sibi non debitis, mercedem promittere,                      jure mercedem pro suis operibus postulabit.</p>
        <p>Zum vierdten antworte ich / daß der Mensch absolutè und einmahl vor all nicht                      könne von GOtt etwas fordern; zumahlen alles GOtt zugehöret; nicht destoweniger                      / wo wir seinen Willen und Verbündnüß setzen / vermittels deren er von uns                      unsere Wercke nicht will umsonst fordern / sondern davor einen / denen Wercken                      proportionirt- und geschickten Lohn ertheilen / so können wir warhafftig von ihm                      den Lohn fordern: Gleich wie ein Knecht von seinem Herrn absolutè keine                      Belohnung heischen kan; weilen alles was der Knecht erwirbt / solches seinem                      Herrn erwirbt: Wann es jedoch dem Herrn gefält / die von dem Knechte gethane                      Arbeit demselben zu schencken / und ihme davor / gleichsam wäre solche Arbeit                      keine Schüldigkeit / einen Lohn zu verspiechen / so würde der Knecht von                      Rechtswegen solchen Lohn forderen können.</p>
        <p><hi rendition="#i">Et Capite</hi> 21. Gratia Justificationis neque ex condigno,                      neque ex congruo, meritis operum, solis viribus liberi arbitrii effectorum                      potest acquiri.</p>
        <p>Das ist: &#x201A;Die Gnade der Rechtfertigung kan weder ex condigno, oder der Würden                      nach / noch ex congruo, oder der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch                      Verdienste der Wercke / so aus blossen Kräfften des freyen Willens gethan                      seynd.</p>
        <p><hi rendition="#i">Ibidem:</hi> Eadem gratia non potest obtineri ex condigno,                      sedsolùm ex congruo, meritis operum ex fide &amp; auxilio Dei speciali                      procedentium.</p>
        <p>Eben dieselbe Gnade kan den Würden nach nicht / sondern nur der Zulänglichkeit                      nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / welche aus dem Glauben und                      sonderbahrer Hülffe Gottes herrühren.</p>
        <p><hi rendition="#i">Ibidem</hi>: Ad haec, nullum (Christo excepto) quamvis justum                      &amp; sanctum posse aliis mereri gratiam de condigno, certa ratio persuadet;                      Nullum enim exstat pactum, nulla promissio de merito alienae salutis; Et solus                      Christus, ut Ecclesiae totius caput, eam gratiam habuit, quâ membris omnibus                      gratiam &amp; gloriam meretur.</p>
        <p>Zudem / daß niemand (Christum alleine außgenommen) ob er schon gerecht und heilig                      sey / vor einem anderen die Gnade verdienen könne aus Würdigkeit / überzeuget                      uns die gewisse Vernunfft: Dann es ist kein Vergleich oder Pact, auch keine                      Versprechung zu finden über den Verdienst des fremden Heyls; Und Christus allein                      als das Haupt der gantzen Kirchen hat solche Gnade gehabt / vermittels deren er                      allen Gliedern die Gnade und Glory verdienet.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[15/0015] suo acquirat; Tamen, si Domino placeat donare illi opera suâ, & pro iisdem, tanquam, sibi non debitis, mercedem promittere, jure mercedem pro suis operibus postulabit. Zum vierdten antworte ich / daß der Mensch absolutè und einmahl vor all nicht könne von GOtt etwas fordern; zumahlen alles GOtt zugehöret; nicht destoweniger / wo wir seinen Willen und Verbündnüß setzen / vermittels deren er von uns unsere Wercke nicht will umsonst fordern / sondern davor einen / denen Wercken proportionirt- und geschickten Lohn ertheilen / so können wir warhafftig von ihm den Lohn fordern: Gleich wie ein Knecht von seinem Herrn absolutè keine Belohnung heischen kan; weilen alles was der Knecht erwirbt / solches seinem Herrn erwirbt: Wann es jedoch dem Herrn gefält / die von dem Knechte gethane Arbeit demselben zu schencken / und ihme davor / gleichsam wäre solche Arbeit keine Schüldigkeit / einen Lohn zu verspiechen / so würde der Knecht von Rechtswegen solchen Lohn forderen können. Et Capite 21. Gratia Justificationis neque ex condigno, neque ex congruo, meritis operum, solis viribus liberi arbitrii effectorum potest acquiri. Das ist: ‚Die Gnade der Rechtfertigung kan weder ex condigno, oder der Würden nach / noch ex congruo, oder der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / so aus blossen Kräfften des freyen Willens gethan seynd. Ibidem: Eadem gratia non potest obtineri ex condigno, sedsolùm ex congruo, meritis operum ex fide & auxilio Dei speciali procedentium. Eben dieselbe Gnade kan den Würden nach nicht / sondern nur der Zulänglichkeit nach erhalten werden durch Verdienste der Wercke / welche aus dem Glauben und sonderbahrer Hülffe Gottes herrühren. Ibidem: Ad haec, nullum (Christo excepto) quamvis justum & sanctum posse aliis mereri gratiam de condigno, certa ratio persuadet; Nullum enim exstat pactum, nulla promissio de merito alienae salutis; Et solus Christus, ut Ecclesiae totius caput, eam gratiam habuit, quâ membris omnibus gratiam & gloriam meretur. Zudem / daß niemand (Christum alleine außgenommen) ob er schon gerecht und heilig sey / vor einem anderen die Gnade verdienen könne aus Würdigkeit / überzeuget uns die gewisse Vernunfft: Dann es ist kein Vergleich oder Pact, auch keine Versprechung zu finden über den Verdienst des fremden Heyls; Und Christus allein als das Haupt der gantzen Kirchen hat solche Gnade gehabt / vermittels deren er allen Gliedern die Gnade und Glory verdienet.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/15
Zitationshilfe: Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/15>, abgerufen am 20.04.2024.