§. 1. Die Aufrichtung dieses Bistums ist wegen dessen Alterthums nicht wohl zu finden, wohl aber gewiß, daß im IV. Jahrhundert Jessius der erste Bischoff zu Speyer gewesen.
§. 2. Sein Wachsthum hat es den Fränckischen Königen zu dancken, und im Jahr 1546. hat Kayser Carl der V. die Gefürstete Probstey Weissenburg welche Kayser Carl der IV. zur Fürstl. Dignität erhoben, dem Bistum völlig incoproriret.
§. 3. Die Stadt Speyer bleibt eine freye Reichs-Stadt, und beynahe die älteste Stadt in gantz Teutschland.
9. Der Bischoff zu Straßburg.
ARMAND GASTO DE ROHAN, des H. Röm. Reichs Fürst, der Röm. Kirche Cardinal, Bischoff von Straßburg, Printz von Soubize, und Grand-Aumonier von Franckreich, geb. 1674. 24. Jun. Bischoff 1704.
* Von dem Hause Rohan handelt ausführlich die III. Abtheil. des II. Cap.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Bistum hat schon im Jahr 386. der auf dem Concilio zu Cölln gewesene Bischoff S. Amandus besessen; weil selbiges aber König Dagobertus. 1. reichlich beschencket, haben einige Scribenten ihr für desselben Stiffter halten wollen.
§. 2. Die Stadt gehörte nicht zu dem Bistum, als
Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Aufrichtung dieses Bistums ist wegen dessen Alterthums nicht wohl zu finden, wohl aber gewiß, daß im IV. Jahrhundert Jessius der erste Bischoff zu Speyer gewesen.
§. 2. Sein Wachsthum hat es den Fränckischen Königen zu dancken, und im Jahr 1546. hat Kayser Carl der V. die Gefürstete Probstey Weissenburg welche Kayser Carl der IV. zur Fürstl. Dignität erhoben, dem Bistum völlig incoproriret.
§. 3. Die Stadt Speyer bleibt eine freye Reichs-Stadt, und beynahe die älteste Stadt in gantz Teutschland.
9. Der Bischoff zu Straßburg.
ARMAND GASTO DE ROHAN, des H. Röm. Reichs Fürst, der Röm. Kirche Cardinal, Bischoff von Straßburg, Printz von Soubize, und Grand-Aumonier von Franckreich, geb. 1674. 24. Jun. Bischoff 1704.
* Von dem Hause Rohan handelt ausführlich die III. Abtheil. des II. Cap.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Bistum hat schon im Jahr 386. der auf dem Concilio zu Cölln gewesene Bischoff S. Amandus besessen; weil selbiges aber König Dagobertus. 1. reichlich beschencket, haben einige Scribenten ihr für desselben Stiffter halten wollen.
§. 2. Die Stadt gehörte nicht zu dem Bistum, als
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[75/0095]
Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Aufrichtung dieses Bistums ist wegen dessen Alterthums nicht wohl zu finden, wohl aber gewiß, daß im IV. Jahrhundert Jessius der erste Bischoff zu Speyer gewesen.
§. 2. Sein Wachsthum hat es den Fränckischen Königen zu dancken, und im Jahr 1546. hat Kayser Carl der V. die Gefürstete Probstey Weissenburg welche Kayser Carl der IV. zur Fürstl. Dignität erhoben, dem Bistum völlig incoproriret.
§. 3. Die Stadt Speyer bleibt eine freye Reichs-Stadt, und beynahe die älteste Stadt in gantz Teutschland.
9. Der Bischoff zu Straßburg.
ARMAND GASTO DE ROHAN, des H. Röm. Reichs Fürst, der Röm. Kirche Cardinal, Bischoff von Straßburg, Printz von Soubize, und Grand-Aumonier von Franckreich, geb. 1674. 24. Jun. Bischoff 1704.
* Von dem Hause Rohan handelt ausführlich die III. Abtheil. des II. Cap.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Bistum hat schon im Jahr 386. der auf dem Concilio zu Cölln gewesene Bischoff S. Amandus besessen; weil selbiges aber König Dagobertus. 1. reichlich beschencket, haben einige Scribenten ihr für desselben Stiffter halten wollen.
§. 2. Die Stadt gehörte nicht zu dem Bistum, als
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/95>, abgerufen am 14.10.2024.
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