Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

Bild:
<< vorherige Seite

Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.

§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.

§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.

8 Der Bischoff zu Speyer.

DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.

* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.

Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.

§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.

§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.

8 Der Bischoff zu Speyer.

DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.

* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0094" n="74"/>
Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum                      zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet;                      die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen                      Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.</p>
        <p>§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und                      Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn                      selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft                      unterschiedenes zu Lehn nimmt.</p>
        <p>§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der                      Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und                      Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines                      Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus                      Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre                      vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem                      Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines                      Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von                      Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.</p>
        <p>8 Der Bischoff zu Speyer.</p>
        <p>DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu                      Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu                      Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor                      zu Costnitz 1723. 18. Maj.</p>
        <p>* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[74/0094] Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben. §. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt. §. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen. 8 Der Bischoff zu Speyer. DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj. * Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/94
Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/94>, abgerufen am 23.11.2024.