derico Ulrico abgestorben, in der Theilung seiner Länder das Fürstenthum Calenberg oder Hannover überkommen. Er regierte aber nur drey Jahr, und verließ die Regierung dieser von Jahr zu Jahr anwachsenden Länder im Jahr 1636. dem vierdten Bruder, Hertzoge Friderico, unter dem der Westphälische Friede zu Stande kommen, wodurch er seinem Hause das Recht, das Bistum Oßnabrück wechselsweise nach einem aus der Römisch-Catholischen Religion verstorbenen Bischoffe zu besitzen, nebst denen Klöstern Walckenried und Gröningen erworben. Indessen sturben seine noch übrigen drey Brüder: der fünffte, Hertzog Magnus, im Jahr 1632. der sechste, Hertzog Georgius, im Jahr 1641 und der siebende, Hertzog Johannes, im Jahr 1628. allerseits ehe noch die Reihe zu regieren an sie kommen. Als nun auch er selbst d. 10. Dec. 1648. den Weg alles Fleisches ging, folgten ihm des Brudern Hertzogs Georgii Söhne, laut ihres Vatern Testamente dergestalt, daß der älteste, Hertzog Christianus Ludovicus, Hertzog zu Zelle, wohin man Grubenhagen, Lüneburg, Hoya und Diephold gerechnet; der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, Fürst zu Calenberg oder Hannover worden; der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, und der vierdte, Ernestus Augustus, erhielten damals nichts von den väterlichen Landen. Es traff sich aber im Jahr 1665. daß der älteste unter diesen Herren Brüdern, Hertzog Christianus Ludovicus, ohne Erben aus der Welt ging, und da suchte der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, dessen Länder einzunehmen; welches aber der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, nicht zugeben, sondern nunmehro das Fürstenthum Hannover gegen Zelle verwechseln wolte. Endlich kam es durch des Churfürstens zu Brandenburg hohe Vermittelung zum Ver-
derico Ulrico abgestorben, in der Theilung seiner Länder das Fürstenthum Calenberg oder Hannover überkommen. Er regierte aber nur drey Jahr, und verließ die Regierung dieser von Jahr zu Jahr anwachsenden Länder im Jahr 1636. dem vierdten Bruder, Hertzoge Friderico, unter dem der Westphälische Friede zu Stande kommen, wodurch er seinem Hause das Recht, das Bistum Oßnabrück wechselsweise nach einem aus der Römisch-Catholischen Religion verstorbenen Bischoffe zu besitzen, nebst denen Klöstern Walckenried und Gröningen erworben. Indessen sturben seine noch übrigen drey Brüder: der fünffte, Hertzog Magnus, im Jahr 1632. der sechste, Hertzog Georgius, im Jahr 1641 und der siebende, Hertzog Johannes, im Jahr 1628. allerseits ehe noch die Reihe zu regieren an sie kommen. Als nun auch er selbst d. 10. Dec. 1648. den Weg alles Fleisches ging, folgten ihm des Brudern Hertzogs Georgii Söhne, laut ihres Vatern Testamente dergestalt, daß der älteste, Hertzog Christianus Ludovicus, Hertzog zu Zelle, wohin man Grubenhagen, Lüneburg, Hoya und Diephold gerechnet; der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, Fürst zu Calenberg oder Hannover worden; der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, und der vierdte, Ernestus Augustus, erhielten damals nichts von den väterlichen Landen. Es traff sich aber im Jahr 1665. daß der älteste unter diesen Herren Brüdern, Hertzog Christianus Ludovicus, ohne Erben aus der Welt ging, und da suchte der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, dessen Länder einzunehmen; welches aber der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, nicht zugeben, sondern nunmehro das Fürstenthum Hannover gegen Zelle verwechseln wolte. Endlich kam es durch des Churfürstens zu Brandenburg hohe Vermittelung zum Ver-
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derico Ulrico abgestorben, in der Theilung seiner Länder das Fürstenthum Calenberg oder Hannover überkommen. Er regierte aber nur drey Jahr, und verließ die Regierung dieser von Jahr zu Jahr anwachsenden Länder im Jahr 1636. dem vierdten Bruder, Hertzoge Friderico, unter dem der Westphälische Friede zu Stande kommen, wodurch er seinem Hause das Recht, das Bistum Oßnabrück wechselsweise nach einem aus der Römisch-Catholischen Religion verstorbenen Bischoffe zu besitzen, nebst denen Klöstern Walckenried und Gröningen erworben. Indessen sturben seine noch übrigen drey Brüder: der fünffte, Hertzog Magnus, im Jahr 1632. der sechste, Hertzog Georgius, im Jahr 1641 und der siebende, Hertzog Johannes, im Jahr 1628. allerseits ehe noch die Reihe zu regieren an sie kommen. Als nun auch er selbst d. 10. Dec. 1648. den Weg alles Fleisches ging, folgten ihm des Brudern Hertzogs Georgii Söhne, laut ihres Vatern Testamente dergestalt, daß der älteste, Hertzog Christianus Ludovicus, Hertzog zu Zelle, wohin man Grubenhagen, Lüneburg, Hoya und Diephold gerechnet; der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, Fürst zu Calenberg oder Hannover worden; der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, und der vierdte, Ernestus Augustus, erhielten damals nichts von den väterlichen Landen. Es traff sich aber im Jahr 1665. daß der älteste unter diesen Herren Brüdern, Hertzog Christianus Ludovicus, ohne Erben aus der Welt ging, und da suchte der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, dessen Länder einzunehmen; welches aber der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, nicht zugeben, sondern nunmehro das Fürstenthum Hannover gegen Zelle verwechseln wolte. Endlich kam es durch des Churfürstens zu Brandenburg hohe Vermittelung zum Ver-
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derico Ulrico abgestorben, in der Theilung seiner Länder das Fürstenthum Calenberg oder Hannover überkommen. Er regierte aber nur drey Jahr, und verließ die Regierung dieser von Jahr zu Jahr anwachsenden Länder im Jahr 1636. dem vierdten Bruder, Hertzoge Friderico, unter dem der Westphälische Friede zu Stande kommen, wodurch er seinem Hause das Recht, das Bistum Oßnabrück wechselsweise nach einem aus der Römisch-Catholischen Religion verstorbenen Bischoffe zu besitzen, nebst denen Klöstern Walckenried und Gröningen erworben. Indessen sturben seine noch übrigen drey Brüder: der fünffte, Hertzog Magnus, im Jahr 1632. der sechste, Hertzog Georgius, im Jahr 1641 und der siebende, Hertzog Johannes, im Jahr 1628. allerseits ehe noch die Reihe zu regieren an sie kommen. Als nun auch er selbst d. 10. Dec. 1648. den Weg alles Fleisches ging, folgten ihm des Brudern Hertzogs Georgii Söhne, laut ihres Vatern Testamente dergestalt, daß der älteste, Hertzog Christianus Ludovicus, Hertzog zu Zelle, wohin man Grubenhagen, Lüneburg, Hoya und Diephold gerechnet; der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, Fürst zu Calenberg oder Hannover worden; der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, und der vierdte, Ernestus Augustus, erhielten damals nichts von den väterlichen Landen. Es traff sich aber im Jahr 1665. daß der älteste unter diesen Herren Brüdern, Hertzog Christianus Ludovicus, ohne Erben aus der Welt ging, und da suchte der dritte, Hertzog Johannes Fridericus, dessen Länder einzunehmen; welches aber der andere, Hertzog Georgius Wilhelmus, nicht zugeben, sondern nunmehro das Fürstenthum Hannover gegen Zelle verwechseln wolte. Endlich kam es durch des Churfürstens zu Brandenburg hohe Vermittelung zum Ver-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/83>, abgerufen am 23.11.2024.
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