schweig-Bevern, Gemahl der Printzeßin Antoniette Amaliae von Blanckenburg, Sr. Röm. Kayserlichen und Königlichen Majestät General-Feld-Marschall; und Hertzog Ernestus Ferdinandus, Dom-Probst zu S. Blasii und S. Cyriaci in Braunschweig, nach Wunsch fortpflantzen.
§. 12 Die jüngere Linie des Hauses Braunschweig, ehemals die Zellische, nunmehro die Königliche Chur-Linie, hat, wie oben §. 10. gedacht wird, Hertzog Wilhelmus Junior zu Lüneburg, mit der Königlichen Printzeßin aus Dänemarck Dorothea, Königs Christiani III. Tochter, gestifftet. Unter diesem Herrn ereigneten sich die starcken Lehns, Fälle der Grafschafften Hoya und Diephold; daher das Haus Lüneburg damals schon der ältern Linie an Macht vorgewachsen. Und ob er zwar sieben Söhne bey seinem 1592 d. 20. Aug. erfolgten Tode hinterlassen, ist doch durch eine unter ihnen gemachte Verbündniß nur der sechste, Georgius, zur Vermählung mit Anna Eleonora, Ludovici V. Landgrasens zu Hessen-Darmstadt Tochter, geschritten. Der älteste von ihnen, der die Regierung zuerst übernommen, war Hertzog Ernestus, den der Tod d. 20. Mart. 1611. mit 47. Jahren aus der Welt forderte; der andere, Hertzog Christianus, trat sodann die Regierung an, ward Bischoff zu Minden, behauptete 1596. das Fürstenthum Grubenhagen gegen Henricum Julium, Hertzogen zu Wolffenbüttel, Bischoffen zu Halberstadt, nach dem Tode seines letzten Besitzers Hertzogs Philippi II. und brachte es mit Consens seiner Vettern aus der Dannebergischen Linie, die er abgefunden, gantz an sich. Ihm folgte in der Regierung der dritte Bruder, Hertzog Augustus, im Jahr 1633. der Bischoff zu Ratzeburg gewesen, und 1634. da die Wolffenbüttelische Linie mit Hertzog Fri-
schweig-Bevern, Gemahl der Printzeßin Antoniette Amaliae von Blanckenburg, Sr. Röm. Kayserlichen und Königlichen Majestät General-Feld-Marschall; und Hertzog Ernestus Ferdinandus, Dom-Probst zu S. Blasii und S. Cyriaci in Braunschweig, nach Wunsch fortpflantzen.
§. 12 Die jüngere Linie des Hauses Braunschweig, ehemals die Zellische, nunmehro die Königliche Chur-Linie, hat, wie oben §. 10. gedacht wird, Hertzog Wilhelmus Junior zu Lüneburg, mit der Königlichen Printzeßin aus Dänemarck Dorothea, Königs Christiani III. Tochter, gestifftet. Unter diesem Herrn ereigneten sich die starcken Lehns, Fälle der Grafschafften Hoya und Diephold; daher das Haus Lüneburg damals schon der ältern Linie an Macht vorgewachsen. Und ob er zwar sieben Söhne bey seinem 1592 d. 20. Aug. erfolgten Tode hinterlassen, ist doch durch eine unter ihnen gemachte Verbündniß nur der sechste, Georgius, zur Vermählung mit Anna Eleonora, Ludovici V. Landgrasens zu Hessen-Darmstadt Tochter, geschritten. Der älteste von ihnen, der die Regierung zuerst übernommen, war Hertzog Ernestus, den der Tod d. 20. Mart. 1611. mit 47. Jahren aus der Welt forderte; der andere, Hertzog Christianus, trat sodann die Regierung an, ward Bischoff zu Minden, behauptete 1596. das Fürstenthum Grubenhagen gegen Henricum Julium, Hertzogen zu Wolffenbüttel, Bischoffen zu Halberstadt, nach dem Tode seines letzten Besitzers Hertzogs Philippi II. und brachte es mit Consens seiner Vettern aus der Dannebergischen Linie, die er abgefunden, gantz an sich. Ihm folgte in der Regierung der dritte Bruder, Hertzog Augustus, im Jahr 1633. der Bischoff zu Ratzeburg gewesen, und 1634. da die Wolffenbüttelische Linie mit Hertzog Fri-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0082"n="62"/>
schweig-Bevern, Gemahl der Printzeßin Antoniette Amaliae von Blanckenburg, Sr. Röm. Kayserlichen und Königlichen Majestät General-Feld-Marschall; und Hertzog Ernestus Ferdinandus, Dom-Probst zu S. Blasii und S. Cyriaci in Braunschweig, nach Wunsch fortpflantzen.</p><p>§. 12 Die jüngere Linie des Hauses Braunschweig, ehemals die Zellische, nunmehro die Königliche Chur-Linie, hat, wie oben §. 10. gedacht wird, Hertzog Wilhelmus Junior zu Lüneburg, mit der Königlichen Printzeßin aus Dänemarck Dorothea, Königs Christiani III. Tochter, gestifftet. Unter diesem Herrn ereigneten sich die starcken Lehns, Fälle der Grafschafften Hoya und Diephold; daher das Haus Lüneburg damals schon der ältern Linie an Macht vorgewachsen. Und ob er zwar sieben Söhne bey seinem 1592 d. 20. Aug. erfolgten Tode hinterlassen, ist doch durch eine unter ihnen gemachte Verbündniß nur der sechste, Georgius, zur Vermählung mit Anna Eleonora, Ludovici V. Landgrasens zu Hessen-Darmstadt Tochter, geschritten. Der älteste von ihnen, der die Regierung zuerst übernommen, war Hertzog Ernestus, den der Tod d. 20. Mart. 1611. mit 47. Jahren aus der Welt forderte; der andere, Hertzog Christianus, trat sodann die Regierung an, ward Bischoff zu Minden, behauptete 1596. das Fürstenthum Grubenhagen gegen Henricum Julium, Hertzogen zu Wolffenbüttel, Bischoffen zu Halberstadt, nach dem Tode seines letzten Besitzers Hertzogs Philippi II. und brachte es mit Consens seiner Vettern aus der Dannebergischen Linie, die er abgefunden, gantz an sich. Ihm folgte in der Regierung der dritte Bruder, Hertzog Augustus, im Jahr 1633. der Bischoff zu Ratzeburg gewesen, und 1634. da die Wolffenbüttelische Linie mit Hertzog Fri-
</p></div></body></text></TEI>
[62/0082]
schweig-Bevern, Gemahl der Printzeßin Antoniette Amaliae von Blanckenburg, Sr. Röm. Kayserlichen und Königlichen Majestät General-Feld-Marschall; und Hertzog Ernestus Ferdinandus, Dom-Probst zu S. Blasii und S. Cyriaci in Braunschweig, nach Wunsch fortpflantzen.
§. 12 Die jüngere Linie des Hauses Braunschweig, ehemals die Zellische, nunmehro die Königliche Chur-Linie, hat, wie oben §. 10. gedacht wird, Hertzog Wilhelmus Junior zu Lüneburg, mit der Königlichen Printzeßin aus Dänemarck Dorothea, Königs Christiani III. Tochter, gestifftet. Unter diesem Herrn ereigneten sich die starcken Lehns, Fälle der Grafschafften Hoya und Diephold; daher das Haus Lüneburg damals schon der ältern Linie an Macht vorgewachsen. Und ob er zwar sieben Söhne bey seinem 1592 d. 20. Aug. erfolgten Tode hinterlassen, ist doch durch eine unter ihnen gemachte Verbündniß nur der sechste, Georgius, zur Vermählung mit Anna Eleonora, Ludovici V. Landgrasens zu Hessen-Darmstadt Tochter, geschritten. Der älteste von ihnen, der die Regierung zuerst übernommen, war Hertzog Ernestus, den der Tod d. 20. Mart. 1611. mit 47. Jahren aus der Welt forderte; der andere, Hertzog Christianus, trat sodann die Regierung an, ward Bischoff zu Minden, behauptete 1596. das Fürstenthum Grubenhagen gegen Henricum Julium, Hertzogen zu Wolffenbüttel, Bischoffen zu Halberstadt, nach dem Tode seines letzten Besitzers Hertzogs Philippi II. und brachte es mit Consens seiner Vettern aus der Dannebergischen Linie, die er abgefunden, gantz an sich. Ihm folgte in der Regierung der dritte Bruder, Hertzog Augustus, im Jahr 1633. der Bischoff zu Ratzeburg gewesen, und 1634. da die Wolffenbüttelische Linie mit Hertzog Fri-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/82>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.