Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

Bild:
<< vorherige Seite

Historische Erklärung.

§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben.

§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen

Historische Erklärung.

§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben.

§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0376" n="356"/>
        <p>Historische Erklärung.</p>
        <p>§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus                      Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte                      sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M.                      berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und                      Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen                      fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden                      Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu                      Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin                      Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die                      Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern                      Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372.                      abgestorben.</p>
        <p>§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf                      Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener                      erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg,                      dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist                      vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem                      ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die                      Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im                      Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[356/0376] Historische Erklärung. §. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben. §. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/376
Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/376>, abgerufen am 01.11.2024.