§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben.
§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen
Historische Erklärung.
§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben.
§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen
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Historische Erklärung.
§. 1. Das zum Theil in Fürsten-Stand erhobene, zum Theil annoch Gräfliche Haus Nassau, welches an Alterthum keinem Fürstlichen Hause in Europa weichet, theilte sich im Jahr Christi 1020. in Graf Walravs von Nassau, der Kaysers Ottonis M. berühmter Feldherr gewesen, Söhnen, Walravio und Ottone, in den Nassauischen und Geldrischen Ast: Denn Graf Walrav pflantzte das Haus Nassau in seinen Nachkommen fort, von denen Graf Henricus Dives aller seiner Vorfahren Land auf beyden Seiten der Löhne besessen, und aller noch itzt lebenden Fürsten und Grafen zu Nassau Stamm-Vater worden; Graf Otto aber bekam mit seiner ersten Gemahlin Adelheid die Grafschafft Geldern, und mit seiner andern Gemahlin Sophia die Grafschafft Zütpffen, wurde also derer Grafen, hernach Hertzoge zu Geldern Stamm-Vater, welche in seinen männlichen Nachkommen im Jahr Christi 1372. abgestorben.
§. 2. Desto erwünschter blühete hingegen vorgedachter Nassauischer Ast in Graf Heinrichs des Reichen hin-hinterlassenen zwey Söhnen, Walramo und Ottone: Jener erhielt in der Theilung der väterlichen Lande Idstein, Weißbaden und Weilburg, dieser aber Dillenburg, Beilstein und Siegen. Unter Graf Ottonis Nachkommen ist vornemlich Graf Johannes der jüngere zu Nassau zu mercken, der in der mit seinem ältern Bruder Engelberto II. vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande die Nassauischen Güther in Teutschland bekommen, und als vorgedachter sein Bruder im Jahr 1504. ohne Erben aus der Welt ging, auch dessen
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/376>, abgerufen am 24.11.2024.
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