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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Johannem Adamum Andream, Fürsten von Lichtenstein, auch Hertzog in Schlesien zu Troppau und Jägerndorff, im Jahr 1656. der Kayserlicher geheimer Rath und Ritter des Güldenen Vliesses gewesen, und seine ohne diß ansehnliche Länder und Fürstenthümer sowol im Reiche als in Oesterreich, Böheim, Mähren und Ungarn, mit Erkauffung der ansehnlichsten Herrschafften so vermehret, daß man ihn mit gröstem Recht einen reichen Fürsten nennen können, und solches die ben seinem d. 18. Jun. 1712. ohne männliche Erben, laut vorhergehenden Geschlechts. Registers, erfolgten Tode aufgerichteten ungemeine Vermächtnisse an seine Töchter und Agnaten bezeugen; aber die Schlesischen Hertzogthümer Troppau und Jägerndorff fielen, laut der uralten Majorats-Fundation, dem aus der Gundaccarischen Linie herstammenden vortrefflichen Fürsten Antonio Floriano zu, nebst den Herrschafften Triebau, Eisenberg, Hohenstadt, Goldenstein, Schildberg, Schönberg, Veldsberg, Pronitz, Blumenau, Baumgarten, Eisengrube, samt der Praetension auf das Schlesische Fürstenthum Teschen.

§. 5. Der Stiffter dieser Gundaccarischen Linie war, laut vorhergehenden 3. §. Hartmanni IV. Freyherrns von Lichtenstein jüngster Sohn, Gundaccarus, der nebst seinem mittlern Bruder Maximiliano 1623. vom Kayser Ferdinando II. gleichfals in des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand aufgenommen worden; jener aber, Fürst Maximilianus, Kaysers Matthiae Cammer-Herr und

Johannem Adamum Andream, Fürsten von Lichtenstein, auch Hertzog in Schlesien zu Troppau und Jägerndorff, im Jahr 1656. der Kayserlicher geheimer Rath und Ritter des Güldenen Vliesses gewesen, und seine ohne diß ansehnliche Länder und Fürstenthümer sowol im Reiche als in Oesterreich, Böheim, Mähren und Ungarn, mit Erkauffung der ansehnlichsten Herrschafften so vermehret, daß man ihn mit gröstem Recht einen reichen Fürsten nennen können, und solches die ben seinem d. 18. Jun. 1712. ohne männliche Erben, laut vorhergehenden Geschlechts. Registers, erfolgten Tode aufgerichteten ungemeine Vermächtnisse an seine Töchter und Agnaten bezeugen; aber die Schlesischen Hertzogthümer Troppau und Jägerndorff fielen, laut der uralten Majorats-Fundation, dem aus der Gundaccarischen Linie herstammenden vortrefflichen Fürsten Antonio Floriano zu, nebst den Herrschafften Triebau, Eisenberg, Hohenstadt, Goldenstein, Schildberg, Schönberg, Veldsberg, Pronitz, Blumenau, Baumgarten, Eisengrube, samt der Praetension auf das Schlesische Fürstenthum Teschen.

§. 5. Der Stiffter dieser Gundaccarischen Linie war, laut vorhergehenden 3. §. Hartmanni IV. Freyherrns von Lichtenstein jüngster Sohn, Gundaccarus, der nebst seinem mittlern Bruder Maximiliano 1623. vom Kayser Ferdinando II. gleichfals in des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand aufgenommen worden; jener aber, Fürst Maximilianus, Kaysers Matthiae Cammer-Herr und

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[323/0343] Johannem Adamum Andream, Fürsten von Lichtenstein, auch Hertzog in Schlesien zu Troppau und Jägerndorff, im Jahr 1656. der Kayserlicher geheimer Rath und Ritter des Güldenen Vliesses gewesen, und seine ohne diß ansehnliche Länder und Fürstenthümer sowol im Reiche als in Oesterreich, Böheim, Mähren und Ungarn, mit Erkauffung der ansehnlichsten Herrschafften so vermehret, daß man ihn mit gröstem Recht einen reichen Fürsten nennen können, und solches die ben seinem d. 18. Jun. 1712. ohne männliche Erben, laut vorhergehenden Geschlechts. Registers, erfolgten Tode aufgerichteten ungemeine Vermächtnisse an seine Töchter und Agnaten bezeugen; aber die Schlesischen Hertzogthümer Troppau und Jägerndorff fielen, laut der uralten Majorats-Fundation, dem aus der Gundaccarischen Linie herstammenden vortrefflichen Fürsten Antonio Floriano zu, nebst den Herrschafften Triebau, Eisenberg, Hohenstadt, Goldenstein, Schildberg, Schönberg, Veldsberg, Pronitz, Blumenau, Baumgarten, Eisengrube, samt der Praetension auf das Schlesische Fürstenthum Teschen. §. 5. Der Stiffter dieser Gundaccarischen Linie war, laut vorhergehenden 3. §. Hartmanni IV. Freyherrns von Lichtenstein jüngster Sohn, Gundaccarus, der nebst seinem mittlern Bruder Maximiliano 1623. vom Kayser Ferdinando II. gleichfals in des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand aufgenommen worden; jener aber, Fürst Maximilianus, Kaysers Matthiae Cammer-Herr und

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/343>, abgerufen am 04.06.2024.