sen Sohn Premislaum Ottocarum, Marggrafen von Mähren, zu seinem Herrn anzunehmen, der sich hernach im Jahr 1253. mit des letztern Hertzogs zu Oesterreich, vorgedachten Friderici II. Schwester Margaretha vermählet, und mithin von diesem Lande Besitz genommen. Er erhielt von selbigem als Könige in Böheim Niclasburg in Mähren; aber sein Sohn, Henricus II. Freyherr von Lichtenstein und Künring, war nicht zu bewegen, daß er auf dieses Königs Seite gegen Kayser Rudolphum I. getreten, vielmehr halff er diesem zu dem erhaltenen Siege, welches ihm auch eine besondere Freyheit eines Wochen-Marckts in Niclasburg erworben. Er starb aber in seinen Kindern wieder ab, und hat allein Hartneidus II. Hartindi oder Hartmanni I. Sohn, vorgedachtens Henrici I. Enckel, den Stamm fortgepflantzet, der wegen seiner Tapfferkeit bey denen Königen in Böheim Johanne und Carolo IV. in grossem Ansehen gestanden, und über seine Güther in Mähren nicht allein grosse Freyheiten, sondern noch mehr Schlösser und Güther darzu erhalten. Von seinen Söhnen ist Johannes, Freyherr von Lichtenstein, ein mächtiger Herr, den Ertz-Hertzog Albertus gefangen genommen, und als Lehns-Herr, da er es mehr mit Böheim als Oesterreich gehalten, um unterschiedene Herrschafften gestrafft, im Jahr 1399. ohne Kinder gestorben; desgleichen Hartneidus III. der Lands-Hauptmann in Steyermarck gewesen, in seinem Sohne gleiches Namens, so daß erst der dritte von diesen Brüdern, Georgius, Freyherr von Lichtenstein, den Stamm fortsetzen könne. Dieser war Ertz-Hertzogs Alberti Cämmerer, und hinterließ von seiner Gem. Dorothea von Puchheim im Jahr 1392. folgende Söhne:
Georgium, Probst zu St. Stephan in Wien und Bischoff zu Trident, auch Kaysers Sigismundi geheimen Rath;
sen Sohn Premislaum Ottocarum, Marggrafen von Mähren, zu seinem Herrn anzunehmen, der sich hernach im Jahr 1253. mit des letztern Hertzogs zu Oesterreich, vorgedachten Friderici II. Schwester Margaretha vermählet, und mithin von diesem Lande Besitz genommen. Er erhielt von selbigem als Könige in Böheim Niclasburg in Mähren; aber sein Sohn, Henricus II. Freyherr von Lichtenstein und Künring, war nicht zu bewegen, daß er auf dieses Königs Seite gegen Kayser Rudolphum I. getreten, vielmehr halff er diesem zu dem erhaltenen Siege, welches ihm auch eine besondere Freyheit eines Wochen-Marckts in Niclasburg erworben. Er starb aber in seinen Kindern wieder ab, und hat allein Hartneidus II. Hartindi oder Hartmanni I. Sohn, vorgedachtens Henrici I. Enckel, den Stamm fortgepflantzet, der wegen seiner Tapfferkeit bey denen Königen in Böheim Johanne und Carolo IV. in grossem Ansehen gestanden, und über seine Güther in Mähren nicht allein grosse Freyheiten, sondern noch mehr Schlösser und Güther darzu erhalten. Von seinen Söhnen ist Johannes, Freyherr von Lichtenstein, ein mächtiger Herr, den Ertz-Hertzog Albertus gefangen genommen, und als Lehns-Herr, da er es mehr mit Böheim als Oesterreich gehalten, um unterschiedene Herrschafften gestrafft, im Jahr 1399. ohne Kinder gestorben; desgleichen Hartneidus III. der Lands-Hauptmann in Steyermarck gewesen, in seinem Sohne gleiches Namens, so daß erst der dritte von diesen Brüdern, Georgius, Freyherr von Lichtenstein, den Stamm fortsetzen könne. Dieser war Ertz-Hertzogs Alberti Cämmerer, und hinterließ von seiner Gem. Dorothea von Puchheim im Jahr 1392. folgende Söhne:
Georgium, Probst zu St. Stephan in Wien und Bischoff zu Trident, auch Kaysers Sigismundi geheimen Rath;
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0339"n="319"/>
sen Sohn Premislaum Ottocarum, Marggrafen von Mähren, zu seinem Herrn anzunehmen, der sich hernach im Jahr 1253. mit des letztern Hertzogs zu Oesterreich, vorgedachten Friderici II. Schwester Margaretha vermählet, und mithin von diesem Lande Besitz genommen. Er erhielt von selbigem als Könige in Böheim Niclasburg in Mähren; aber sein Sohn, Henricus II. Freyherr von Lichtenstein und Künring, war nicht zu bewegen, daß er auf dieses Königs Seite gegen Kayser Rudolphum I. getreten, vielmehr halff er diesem zu dem erhaltenen Siege, welches ihm auch eine besondere Freyheit eines Wochen-Marckts in Niclasburg erworben. Er starb aber in seinen Kindern wieder ab, und hat allein Hartneidus II. Hartindi oder Hartmanni I. Sohn, vorgedachtens Henrici I. Enckel, den Stamm fortgepflantzet, der wegen seiner Tapfferkeit bey denen Königen in Böheim Johanne und Carolo IV. in grossem Ansehen gestanden, und über seine Güther in Mähren nicht allein grosse Freyheiten, sondern noch mehr Schlösser und Güther darzu erhalten. Von seinen Söhnen ist Johannes, Freyherr von Lichtenstein, ein mächtiger Herr, den Ertz-Hertzog Albertus gefangen genommen, und als Lehns-Herr, da er es mehr mit Böheim als Oesterreich gehalten, um unterschiedene Herrschafften gestrafft, im Jahr 1399. ohne Kinder gestorben; desgleichen Hartneidus III. der Lands-Hauptmann in Steyermarck gewesen, in seinem Sohne gleiches Namens, so daß erst der dritte von diesen Brüdern, Georgius, Freyherr von Lichtenstein, den Stamm fortsetzen könne. Dieser war Ertz-Hertzogs Alberti Cämmerer, und hinterließ von seiner Gem. Dorothea von Puchheim im Jahr 1392. folgende Söhne:</p><p>Georgium, Probst zu St. Stephan in Wien und Bischoff zu Trident, auch Kaysers Sigismundi geheimen Rath;
</p></div></body></text></TEI>
[319/0339]
sen Sohn Premislaum Ottocarum, Marggrafen von Mähren, zu seinem Herrn anzunehmen, der sich hernach im Jahr 1253. mit des letztern Hertzogs zu Oesterreich, vorgedachten Friderici II. Schwester Margaretha vermählet, und mithin von diesem Lande Besitz genommen. Er erhielt von selbigem als Könige in Böheim Niclasburg in Mähren; aber sein Sohn, Henricus II. Freyherr von Lichtenstein und Künring, war nicht zu bewegen, daß er auf dieses Königs Seite gegen Kayser Rudolphum I. getreten, vielmehr halff er diesem zu dem erhaltenen Siege, welches ihm auch eine besondere Freyheit eines Wochen-Marckts in Niclasburg erworben. Er starb aber in seinen Kindern wieder ab, und hat allein Hartneidus II. Hartindi oder Hartmanni I. Sohn, vorgedachtens Henrici I. Enckel, den Stamm fortgepflantzet, der wegen seiner Tapfferkeit bey denen Königen in Böheim Johanne und Carolo IV. in grossem Ansehen gestanden, und über seine Güther in Mähren nicht allein grosse Freyheiten, sondern noch mehr Schlösser und Güther darzu erhalten. Von seinen Söhnen ist Johannes, Freyherr von Lichtenstein, ein mächtiger Herr, den Ertz-Hertzog Albertus gefangen genommen, und als Lehns-Herr, da er es mehr mit Böheim als Oesterreich gehalten, um unterschiedene Herrschafften gestrafft, im Jahr 1399. ohne Kinder gestorben; desgleichen Hartneidus III. der Lands-Hauptmann in Steyermarck gewesen, in seinem Sohne gleiches Namens, so daß erst der dritte von diesen Brüdern, Georgius, Freyherr von Lichtenstein, den Stamm fortsetzen könne. Dieser war Ertz-Hertzogs Alberti Cämmerer, und hinterließ von seiner Gem. Dorothea von Puchheim im Jahr 1392. folgende Söhne:
Georgium, Probst zu St. Stephan in Wien und Bischoff zu Trident, auch Kaysers Sigismundi geheimen Rath;
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/339>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.