§. 1. Die zu unsern Zeiten mit grossem Nutzen der Geschichte ans Licht getretene Oesterreichische Scribenten versichern uns einhellig, daß Poppo, Ertz-Bischoff zu Trier, aus dem Geblüte der alten Marggrafen von Oesterreich, von seinem Bruder Leopoldo, als ihn die benachbarten Völcker bedrängten, ums Jahr Christi 1040. um Hülffe sey angeruffen worden, und seinen Anverwandten, Azonem, einen mächtigen und tapffern Herrn, mit einer starcken Ritterschafft dahin geschickt, der die Marggrafschafft Oesterreich von dem Einfall der fremden Völcker sieghafft befreyet, durch Marggrafen Leopoldum verheyrathet, und zum Land-Marschall und Erb-Schencken von Oesterreich erhoben worden.
§. 2. Seine Nachkommen waren die Freyherren von Künring, wie denn seine Enckel Hademarus und Adalbero, Freyherren von Künring, im Jahr Christi 1138. und 1159. das Kloster Zwettel gestifftet; des letztern Sohn, Hadmarus, starb im Jahr 1147. im Gelobten Lande, und verließ einen Sohn gleiches Namens, dem man den bey Wien im Jahr 1192. gefangenen König Richardum I. von Engeland in Verwahrung gegeben; dieser nennete sich zuerst einen Herrn von Lichtenstein, und ist des noch blühenden Durchlauchtigen Hauses Stamm-Vater worden.
§. 3. Unter seinen Nachkommen sind vornemlich anzuführen sein ältester Sohn, Henricus I. Freyherr von Lichtenstein, Land-Marschall von Oesterreich, der, als er nach dem Untergange seines Herrn, Friderici II. Hertzogs von Oesterreich und Steyermarck aus der Babenbergischen Linie, nebst andern Abgesandten beyder Länder einen vom Marggrafens Henrici Illustri zu Meissen Söhnen zum Regenten abholen solte, vom Könige in Böheim unter Wegens angehalten, und gezwungen worden, des-
Historische Erklärung.
§. 1. Die zu unsern Zeiten mit grossem Nutzen der Geschichte ans Licht getretene Oesterreichische Scribenten versichern uns einhellig, daß Poppo, Ertz-Bischoff zu Trier, aus dem Geblüte der alten Marggrafen von Oesterreich, von seinem Bruder Leopoldo, als ihn die benachbarten Völcker bedrängten, ums Jahr Christi 1040. um Hülffe sey angeruffen worden, und seinen Anverwandten, Azonem, einen mächtigen und tapffern Herrn, mit einer starcken Ritterschafft dahin geschickt, der die Marggrafschafft Oesterreich von dem Einfall der fremden Völcker sieghafft befreyet, durch Marggrafen Leopoldum verheyrathet, und zum Land-Marschall und Erb-Schencken von Oesterreich erhoben worden.
§. 2. Seine Nachkommen waren die Freyherren von Künring, wie denn seine Enckel Hademarus und Adalbero, Freyherren von Künring, im Jahr Christi 1138. und 1159. das Kloster Zwettel gestifftet; des letztern Sohn, Hadmarus, starb im Jahr 1147. im Gelobten Lande, und verließ einen Sohn gleiches Namens, dem man den bey Wien im Jahr 1192. gefangenen König Richardum I. von Engeland in Verwahrung gegeben; dieser nennete sich zuerst einen Herrn von Lichtenstein, und ist des noch blühenden Durchlauchtigen Hauses Stamm-Vater worden.
§. 3. Unter seinen Nachkommen sind vornemlich anzuführen sein ältester Sohn, Henricus I. Freyherr von Lichtenstein, Land-Marschall von Oesterreich, der, als er nach dem Untergange seines Herrn, Friderici II. Hertzogs von Oesterreich und Steyermarck aus der Babenbergischen Linie, nebst andern Abgesandten beyder Länder einen vom Marggrafens Henrici Illustri zu Meissen Söhnen zum Regenten abholen solte, vom Könige in Böheim unter Wegens angehalten, und gezwungen worden, des-
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0338"n="318"/><p>Historische Erklärung.</p><p>§. 1. Die zu unsern Zeiten mit grossem Nutzen der Geschichte ans Licht getretene Oesterreichische Scribenten versichern uns einhellig, daß Poppo, Ertz-Bischoff zu Trier, aus dem Geblüte der alten Marggrafen von Oesterreich, von seinem Bruder Leopoldo, als ihn die benachbarten Völcker bedrängten, ums Jahr Christi 1040. um Hülffe sey angeruffen worden, und seinen Anverwandten, Azonem, einen mächtigen und tapffern Herrn, mit einer starcken Ritterschafft dahin geschickt, der die Marggrafschafft Oesterreich von dem Einfall der fremden Völcker sieghafft befreyet, durch Marggrafen Leopoldum verheyrathet, und zum Land-Marschall und Erb-Schencken von Oesterreich erhoben worden.</p><p>§. 2. Seine Nachkommen waren die Freyherren von Künring, wie denn seine Enckel Hademarus und Adalbero, Freyherren von Künring, im Jahr Christi 1138. und 1159. das Kloster Zwettel gestifftet; des letztern Sohn, Hadmarus, starb im Jahr 1147. im Gelobten Lande, und verließ einen Sohn gleiches Namens, dem man den bey Wien im Jahr 1192. gefangenen König Richardum I. von Engeland in Verwahrung gegeben; dieser nennete sich zuerst einen Herrn von Lichtenstein, und ist des noch blühenden Durchlauchtigen Hauses Stamm-Vater worden.</p><p>§. 3. Unter seinen Nachkommen sind vornemlich anzuführen sein ältester Sohn, Henricus I. Freyherr von Lichtenstein, Land-Marschall von Oesterreich, der, als er nach dem Untergange seines Herrn, Friderici II. Hertzogs von Oesterreich und Steyermarck aus der Babenbergischen Linie, nebst andern Abgesandten beyder Länder einen vom Marggrafens Henrici Illustri zu Meissen Söhnen zum Regenten abholen solte, vom Könige in Böheim unter Wegens angehalten, und gezwungen worden, des-
</p></div></body></text></TEI>
[318/0338]
Historische Erklärung.
§. 1. Die zu unsern Zeiten mit grossem Nutzen der Geschichte ans Licht getretene Oesterreichische Scribenten versichern uns einhellig, daß Poppo, Ertz-Bischoff zu Trier, aus dem Geblüte der alten Marggrafen von Oesterreich, von seinem Bruder Leopoldo, als ihn die benachbarten Völcker bedrängten, ums Jahr Christi 1040. um Hülffe sey angeruffen worden, und seinen Anverwandten, Azonem, einen mächtigen und tapffern Herrn, mit einer starcken Ritterschafft dahin geschickt, der die Marggrafschafft Oesterreich von dem Einfall der fremden Völcker sieghafft befreyet, durch Marggrafen Leopoldum verheyrathet, und zum Land-Marschall und Erb-Schencken von Oesterreich erhoben worden.
§. 2. Seine Nachkommen waren die Freyherren von Künring, wie denn seine Enckel Hademarus und Adalbero, Freyherren von Künring, im Jahr Christi 1138. und 1159. das Kloster Zwettel gestifftet; des letztern Sohn, Hadmarus, starb im Jahr 1147. im Gelobten Lande, und verließ einen Sohn gleiches Namens, dem man den bey Wien im Jahr 1192. gefangenen König Richardum I. von Engeland in Verwahrung gegeben; dieser nennete sich zuerst einen Herrn von Lichtenstein, und ist des noch blühenden Durchlauchtigen Hauses Stamm-Vater worden.
§. 3. Unter seinen Nachkommen sind vornemlich anzuführen sein ältester Sohn, Henricus I. Freyherr von Lichtenstein, Land-Marschall von Oesterreich, der, als er nach dem Untergange seines Herrn, Friderici II. Hertzogs von Oesterreich und Steyermarck aus der Babenbergischen Linie, nebst andern Abgesandten beyder Länder einen vom Marggrafens Henrici Illustri zu Meissen Söhnen zum Regenten abholen solte, vom Könige in Böheim unter Wegens angehalten, und gezwungen worden, des-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/338>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.