ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
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ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.</p><p>§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.</p></div><div></div></body></text></TEI>
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ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/333>, abgerufen am 24.11.2024.
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